Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Check Point Produkten sowie verbundener Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 0230/676
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Check Point Produkten sowie verbundener Dienstleistungen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Check Point-Produkten inkl. Lizenzen und Support für Hard- und Software mit einer Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren sowie den Einbau und die Inbetriebnahme der Geräte in der BITBW am Standort Stuttgart. Zusätzlich können optional Dienstleistungen bezogen werden.
IT Baden-Württemberg
Krailenshalden Str. 44
70469 Stuttgart
Die Leistungen sind in der Regel am Standort der BITBW in Stuttgart oder am Standort des LZfD in Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg zu erbringen.
Die Lieferung der Check Point-Produkte erfolgt innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach Bestellung im Rahmen der Einzelabrufe. Innerhalb einer weiteren Woche erfolgt der Aufbau inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und der Einweisung in die Systeme.
Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Leistungen besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung gilt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, ab dem Zuschlag für 2 Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Der erste Einzelabruf wird erst ab dem 8.5.2021 erfolgen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu verlängern. Die Mindestvertragslaufzeit (2 Jahre) verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.
Optional kann der Vertrag 2 mal um ein Jahr verlängert werden.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung können optional Dienstleistungen zur Unterstützung des Betriebs sowie der Erstellung von Konzepten der Sicherheitsinfrastruktur bezogen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A)
— Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A)
— Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police. (A)
— Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
— Eigenerklärung, dass über der Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (A)
— Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
— Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
— Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
— Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben und dem Angebotsblatt Unternehmen. (A)
— Eigenerklärung, dass der Auftraggeberin immer die/der aktuelle Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
— Eigenerklärung, dass der Bieter den Checkpoint 5 Sterne Partnerstatus (Checkpoint 5 Star Partner) besitzt. (A)
— Eigenerklärung, dass der Senior Consultant und sein Stellvertreter Checkpoint Check Point Security Master (CCSM) Zertifizierung oder eine Certified Information Systems Security Professional (CISSP) Zertifizierung haben. (A)
— Eigenerklärung, dass Berater mit den geforderten Qualifikationen während des Leistungszeitraums zur Verfügung stehen. (A)
— Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt wird: (A)
— Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts,
— Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) in der neuen Fassung und DS-GVO.
— Eigenerklärung, dass das seitens der Auftraggeberin übermittelte Muster „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO“ (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) zur Kenntnis genommen worden ist. (A)
— Einverständniserklärung, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die oben genannte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
— Einverständniserklärung, dass mit Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß DS-GVO, unter Berücksichtigung des zur Verfügung gestellten Aufbaus (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO), der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen. (A)
— Eigenerklärung, dass die Auftraggeberin Kontrollen zur Einhaltung und Berücksichtigung des Vorgenannten beim Auftragnehmer durchführen kann. (A)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYY5M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.