5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42414300 Portaldrehkräne
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Voerde-Emmelsum
Postleitzahl: 46562
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: 12. Geheimhaltung/Veröffentlichung Alle Vergabeunterlagen, die dem Bewerber im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags überlassen werden, dürfen von ihm nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um Nachunternehmer/Zulieferanten handelt. Die Vergabestelle kann jederzeit die unentgeltliche Herausgabe der überlassenen Vertragsunterlagen von Bewerbern verlangen, die nicht zur Angebotseinreichung aufgefordert worden sind. Alle überlassenen Vergabeunterlagen hat der Bewerber als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. Derjenige Bewerber, der gegen die Geheimhaltungspflicht verstößt, hat der Vergabestelle alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten. 14. Formale Anforderungen an das Angebot Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten: • Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann. • Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über das Ausschreibungsportal subreport ELViS eingereicht werden. • Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teil-nahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden. • Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Auch etwaige Nachweise müssen in deutscher Sprache abgefasst sein, wenn diese dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Alle Gespräche in diesem Vergabeverfahren und bei Durchführung der Baumaßnahme werden in deutscher Sprache geführt. Der Bewerber hat dafür Sorge zu tragen, dass Teilnehmer an etwaigen Gesprächen in der Lage sind, Deutsch zu sprechen und zu verstehen. • Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Abgabe des Teilnahmeantrags verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. • Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16 a Abs. 4 VOB/A-EU mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern. • Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Teilnahmefristfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. 17. Einzureichende Unterlagen und Zusammenfassung Bitte haken Sie bei Zusammenstellung Ihres Angebots die folgenden ggf. einzureichenden Unterlagen zu Ihrer eigenen Kontrolle ab: ACHTUNG: Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden. • Vordruck – Teilnahmeantragsschreiben (Formular 02) • Vordruck – Eigenerklärung zur Eignung (Formular 03) • Vordruck – Checkliste Leistungsfähigkeit (Formular 04) mit Nachweisen • Vordruck – Kranreferenzen (Formular 05) • nur bei einer Bewerbergemeinschaft: Vordruck Bewerber-/Arbeitsgemeinschaftserklärung (Formular 06) • nur wenn zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zurückgegriffen werden soll: • Vordruck - „Verpflichtungserklärung Leistungen an-derer Unternehmen“ (Formular 07) • Vordruck – Verpflichtungserklärung „Tariftreue“ (For-mular 09) Die folgenden Dokumente sind zwar Teil der Vergabeunterlagen, müssen jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag zurückgereicht werden: • Aufforderung zur Einreichung eines Teilnahmeantrags (Formular 01) • Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (Anlagenkonvolut 08) 15. Datenschutz Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen we-gen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Contargo GmbH & Co. KG August-Hirsch-Straße 3 47119 Duisburg (Deutschland) Freecall 00800 CONTARGO http://www.contargo.net info@contargo.net Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Rhenus Office Systems GmbH Rhenus Platz 1 59439 Holzwickede Deutschland E-Mail: datenschutz@de.rhenus.com Website: http://www.office-systems.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a. Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab ei-ner Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Nordrhein-Westfalen ist: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, vertreten durch Bettina Gayk, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Be-schwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interes-sen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Mindestkriterium
Beschreibung: Nachweis über eine aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: Zum Nachweis der auftragsspezifischen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen ALLE (auch präqualifizierte) BEWERBER folgende Angaben machen und Nachweise beifügen (Mindestkriterien): 6.2.1 Angaben über das Bestehen einer Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 10.000.000,00 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auf-tragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder aufzustocken) 6.2.2 Aktuelle (nicht älter als 6 Monate), allgemeine Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Bewerbers. 6.2.3 Angaben zum jeweiligen Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei dieser jeweils (also pro angegebenes Jahr) mindestens 19,0 Mio. € betragen muss. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähig-keit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist. Eine „Addition“ bzgl. des Gesamtumsatzes aller ARGE-Mitglieder ist aufgrund der jeweils gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Mitglieder nicht möglich. Ein Mitglied muss daher für sich allein gesehen den geforderten Gesamtumsatz in den letzten drei Jahren nachweisen und eine positive Bankauskunft vorlegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestkriterien
Beschreibung: Zum Nachweis der auftragsspezifischen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen ALLE (auch präqualifizierte) BIETER folgende Angaben machen und Nachweise beifügen (Mindestkriterien): 6.3.1 Zwingende Nachweise der Zulassung, Überwachung & Prüfung von Schweißarbeiten (für AN und ggf. seine Nachunternehmer): • DIN EN 1090-1: Ausführung von Stahltragwerken, Konformitätsnachweisverfahren (Herstellerqualifikation) • DIN EN 1090-2: Ausführung von Stahltragwerken, technische Regeln (Ausführung und Prüfung) • Richtlinie zur Qualitätssicherung zur Umsetzung der DIN ISO 3834-2:2006-03: Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen metallischer Werkstof-fe • Nachweis für den Kranbau o in EXC3 nach DIN EN 3834-2 o sowie Bewertungsgruppe B nach DIN EN 5817 Es wird darauf hingewiesen, dass diese Nachweise MINDESTKRITERIEN sind, es ggf. aber als ausreichend angesehen wird, wenn eine Bescheinigung darüber vorgelegt wird, dass sich der Bieter in der Phase der Zertifizierung befindet. In diesem Falle ist ein Ansprechpartner der Zertifizierungsstelle mit Telefonnummer zu benennen. Gleichwertige ausländische Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Nachweis der Gleichwertigkeit dem Bewerber obliegt. 6.3.2 Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern (NU): Darstellung des Systems bzgl. • Lieferkettenmanagement und • Lieferkettenüberwachung • Qualitätsmanagementsystem gegenüber Lieferanten 6.3.3 Nachweis des Bewerbers über • mindestens vier (4) • von ihm hauptverantwortlich ausgeführte Leistungen/Kranreferenzen • in den letzten 8 Jahren (Zeitraum: 11/2016 bis 11/2024), • die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: • Kurzbeschreibung des Vorhabens • Angabe des Orts und der Zeit der Ausführung • Ansprechpartner mit Telefonnummer zur Referenzverifizierung • Angabe der Art der vertraglichen Bindung (z.B. AN/NU) Hinweis: Es sind mindestens vier Kranreferenzen, jedoch keine vier Projektreferenzen nachzuweisen. Dabei ist unter einer Kranreferenz jeder errichtete Kran zu verstehen. Wurden bspw. innerhalb eines Projektes zwei Krane er-richtet, so kann jeder dieser Krane als einzelne Referenz eingereicht werden. Es könnten somit auf der Grundlage dieses Projektes zwei Kranreferenzen nachgewiesen werden. Es werden folgende Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit der Kranreferenzen gestellt: • Ein- oder Zweiträger- Container-Portalkran • Einsatz im Trimodal Umschlag eines Binnenhafens • Tragfähigkeit mindestens 40t an den Seilen • beidseitiger Ausleger mit mindestens 10 m nutzbarer Ausladung • Spannweite mind. 25 m • Hubhöhe mind. 15 m • Umsetzungszeitraum (Übergabe an den Bauherrn / Besteller): 11/2016 bis 11/2024 Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschl. Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Angaben über das für die Leitung des Projekts und Aufsicht der Errichtung vorgesehene technische Personal und dessen Qualifikation.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auswahl der Bewerber bei mehr als 3 Bewerbern
Beschreibung: 6.4 Begrenzung des Bewerberkreises Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Kranreferenzen. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien: 6.4.1 Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens 4 vergleichbare Kranreferenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden. Es können und sollen jedoch weitere Kranreferenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zur Wertung der Kranreferenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Kranreferenzen der Bewerber können maximal 120 Punkte erzielt werden, die für die Berück-sichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Kranreferenzen (siehe Ziffer 6.3.3) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten vier vergleichbaren Kranreferenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als vier Kranreferenzen eingereicht werden, wobei inkl. der vier Mindestreferenzen maximal sechs vergleichbare Kranreferenzen gewertet werden. Werden mehr als sechs vergleichbare Kranreferenzen eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Kranreferenten in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die nach Auswertung der Vergabestelle besten Kranreferenzen gewertet. HINWEIS: Werden die in Ziffer 6.3.3 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Kranreferenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht ver-gleichbar ist. Die Punkteverteilung (max. 20 Punkte pro Kranreferenz) ergibt sich aus der folgenden „Matrix zur Auswertung der Kranreferenzen der Bewerber“: 1. Brutto-Auftragswert größer/gleich EUR 5 Mio. = 0 Punkte, größer/gleich EUR 6 Mio. = 1 Punkt, größer/gleich EUR 7 Mio. = 2 Punkte, größer/gleich EUR 8 Mio. = 3 Punkte, größer/gleich EUR 9 Mio. = 4 Punkte, größer/gleich EUR 10 Mio. = 5 Punkte, 2. Umsetzungszeitraum (Übergabe an Bauherrn / Besteller), vor 11/2016 = Ausschlusskriterium, 11/2016 – 11/2019 = 3 Punkte, 11/2019 – 11/2022 = 4 Punkte, 11/2022 – 11/2024 = 5 Punkte, 3. Hubhöhe unter 15 m = Ausschlusskriterium, 15 – 20 m = 3 Punkte, 21 – 25 m = 4 Punkte, ab 26 m = 5 Punkte, 4. Tragfähigkeit an den Seilen unter 40 t = Ausschlusskriterium, 40 – 45 t = 3 Punkte, 46 – 50 t = 4 Punkte, ab 51 t = 5 Punkte. Der Bewerber muss für jede Kranreferenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Kranreferenz überprüfen kann. 6.4.2 Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 120
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis (60 % der Gesamtwertung)
Beschreibung: Der Angebotspreis wird mit 60 Punkten in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 60 Punkte. Slave Pigipack, Overheight Frame und Serviceerklärung (Details siehe Leistungsverzeichnis – Anlagenkonvolut 08) sind optional anzubieten. Der AG behält sich eine Beauftragung vor. Ein fiktives Angebot, welches mindestens 200 % des günstigsten Angebots entspricht (also „doppelt so teuer“ ist), erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt. ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden Verhandlungsverfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber in diesem Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Bearbeitung eines Leistungsverzeichnisses (Anlagenkonvolut 08) oder des Qualitätsblatts (siehe dazu insgesamt die Anlagen zum LV – im Anlagenkonvolut 08) wird im Teilnahmewettbewerb daher ausdrücklich nicht gefordert. Beide Anlagen und die Ausführungen unter Ziffer 7.1 bis 7.3 haben in diesem Verfahrensstadium eine rein informatorische Bedeutung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität (40% der Gesamtwertung)
Beschreibung: In der Gesamtwertung kann für die Qualität ein Wert von 40 Punkten erreicht werden. Die gem. Anlage 17 zum LV (Qualitätsblatt – im Anlagenkonvolut 08) angegebenen Mindestvoraussetzungen stellen die sog. „Null-Linie“ dar, die von allen späteren Bietern zwingend erbracht werden muss. Werden diese Werte nicht erreicht, wird das spätere Angebot ausgeschlossen. Die entsprechenden Werte erhalten in der Qualitätswertung jeweils 0 Unterpunkte. Der angegebene Zielwert in Anlage 17 zum LV (Qualitätsblatt – im Anlagenkonvolut 08) stellt den sog. „Wunschwert“ des AG dar, für welchen die späteren Bieter zusätzliche Qualitätspunkte erhalten können. Der Zielwert oder besser erhält 100 Unterpunkte. Zwischen Mindestanforderung (=0 Unterpunkte) und Zielwert oder besser (=100 Unterpunkte) liegende Werte werden prozentual abgestuft. Rechenbeispiel: Mindestwert = 1.0 = 0 Unterpunkte, Zielwert = 2.0 = 100 Unterpunkte, angebotener Wert = 1.5 = 50 Unterpunkte, angebotener Wert = 1.27 = 27 Unterpunkte, (die Werte sind willkürlich gewählt und dienen lediglich der Veranschaulichung). Der maximale Qualitätswert beträgt 3.700 Unterpunkte, wofür in der Gesamtwertung 40 Punkte vergeben werden. Weniger Unterpunkte werden wie folgt abgestuft: Pro Unterpunkt werden in der Gesamtwertung 0,01081081 Wertungspunkte vergeben. Rechenbeispiel: 3.800 Unterpunkte = 40,00 Gesamtpunkte, 2.000 Unterpunkte = 21,6216216 Gesamtpunkte, 500 Unterpunkte = 5,4050405 Gesamtpunkte, (die Werte sind willkürlich gewählt und dienen lediglich der Veranschaulichung). Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl in Addition aus Preis und Qualität soll den Zuschlag erhalten.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16 a Abs. 4 VOB/A-EU mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaf-ten Verfahrens entstehen könnten, durch den Bewerber zu tragen. Die Vergabestelle weist dennoch ergänzend auf folgende Regelungen hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziff. I.1 genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Baden-Württemberg. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Contargo GmbH & Co. KG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Contargo GmbH & Co. KG
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Contargo GmbH & Co. KG
Organisation, die Angebote bearbeitet: Contargo GmbH & Co. KG
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