Deutschland – Bauleistungen im Hochbau – Projekt Container-Portalkran mit Drehlaufkatze Standort Emmelsum

713341-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Bauleistungen im Hochbau – Projekt Container-Portalkran mit Drehlaufkatze Standort Emmelsum
OJ S 228/2024 22/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen - Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungContargo GmbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelProjekt Container-Portalkran mit Drehlaufkatze Standort Emmelsum
BeschreibungDer AG beabsichtigt, am Terminal Contargo Emmelsum eine Portalkrananlage zu errichten und schreibt diese daher aus. Auf dem Umschlagsplatz der Contargo Rhein-Waal-Lippe GmbH in Emmelsum ist 1 Stück Container – Portalkrane installiert. Der Kran wird für den trimodalen Umschlag von Containern zwischen Binnenschiff – Lagerbereich - LKW – Zug genutzt. Die Belastung des Kranes ist regelmäßig und als hoch einzuschätzen. Der Kran ist wie folgt spezifiziert: • Container-Portal-Kran 1 – Fabrik Nummer 833043 Es ist beabsichtigt, das Bestandsterminal in Ausbaustufe 1 um 130 m und in Aus-baustufe 2 um weitere ca. 162 m Kranbahnlänge zu erweitern. Mit der Ausbaustufe 1 ist geplant, einen neuen Containerportalkran anzuschaffen. Der neue Containerportalkran soll der zukünftigen Umschlagleistungen und der zu überstreichenden Kranfläche angepasst ausgeführt werden. Der Containerportalkran 1 wurde am 12.07.2002 in Betrieb genommen. Im Zeitraum 07/2002 – 11/2012 arbeitete der Kran sporadisch und war gering ausgelastet und zuletzt außer Betrieb. In 12/2012 erfolgte die Wiederinbetriebnahme. In 2016 erfolgte eine erste Terminalinstandsetzung in den Bestandsabmessungen. Hierbei wurde das Kranbahnbahnfundament landseitig erneuert sowie der wasserseitige und landseitige Kranbahnbalken mit einer neuen Kranschiene AS86 und neuen Schienenbefestigungssystemen ausgeführt. Das landseitige Kranbahngleis wurde dabei überfahrbar ausgeführt. Am Containerportalkran 1 wurde der landseitige Ausleger verlängert und die Kabel-schleppanlage verlängert sowie die Kranlaufräder dem neuen Kranschienenprofil angepasst. Im weiteren Nutzungszeitraum wurden 2018 die Portalfahrantriebe instandgesetzt und 2021 vollständig mit der dazugehörigen Steuerung den betrieblichen Anforderungen angepasst modernisiert. Im Zeitraum 2016 – bis 2022 hat der Kran 1 mehr als 16.000 Betriebsstunden absol-viert. Die Laufleistung ist als hoch einzustufen. In Summe ist einzuschätzen, dass die Containerkrananlage1 hinsichtlich ihrer Stahlbaueinstufung und der Triebwerksgruppen für den aktuellen und perspektivischen Containerumschlag als zu gering ausgeführt ist. Um die zukünftigen steigenden Umschlagskapazitäten im Terminalbetrieb mit einer hohen Verfügbarkeit und geringen Instandhaltungskosten sicher zu stellen, ist der Ersatz einer zweiten Containerportalkrananlage mit höheren technischen Parametern hinsichtlich der Stahlbaueinstufung, Triebwerksgruppe, Geschwindigkeiten, land- und wasserseitiger Ausladung und einer fehlersicheren Steuerung erforderlich. Die technischen Daten der Neukrananlage sind entsprechend den heutigen und zukünftigen Erfordernissen an einen effektiven Umschlag und Terminalbetrieb auszuführen. Weitere Informationen können dem Leistungsverzeichnis (Anlagenkonvolut 08) entnommen werden. ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden Verhandlungs-verfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber in diesem Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Bearbeitung eines Leistungsverzeichnisses (Anlagenkonvolut 08) oder des Qualitätsblatts (siehe insgesamt dazu die Anlagen zum LV – im Anlagenkonvolut 08) wird im Teilnahmewettbewerb daher ausdrücklich nicht gefordert. Beide Anlagen und die Ausführungen unter Ziffer 7.1 bis 7.3 haben in diesem Verfahrensstadium eine rein informatorische Bedeutung. Der Vertragsentwurf (BVB) befindet sich noch in Erstellung und wird den Bietern im späteren Verfahren unmittelbar mit Beginn des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Dieser Vertragsentwurf, der marktübliche und ausgewogene Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer enthält, soll im späteren Verhandlungsverfahren mit den Bietern verhandelt werden.
Kennung des Verfahrens08196891-3254-4b83-9d6d-1cea3e3f1592
Interne KennungProjekt Container-Portalkran mit Drehlaufkatze Standort Emmelsum Los 5
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42414300 Portaldrehkräne
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtVoerde-Emmelsum
Postleitzahl46562
Land, Gliederung (NUTS)Wesel (DEA1F)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - § 3 Nr. 3 VOB/A-EU
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionZum Nachweis zur allgemeinen Eignung müssen die Bieter die folgenden Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • Eigenerklärung zur Eignung (Formular). •Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Formular) abzugeben, in der: o die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, o alle Mitglieder aufgeführt sind, o ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und o die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfach-bewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen der Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular Verpflichtungserklärung).
5. Los
5.1.
LosLOT-0005
Titel: Projekt Container-Portalkran mit Drehlaufkatze Standort Emmelsum
Beschreibung: Der AG beabsichtigt, am Terminal Contargo Emmelsum eine Portalkrananlage zu errichten und schreibt diese daher aus. Auf dem Umschlagsplatz der Contargo Rhein-Waal-Lippe GmbH in Emmelsum ist 1 Stück Container – Portalkrane installiert. Der Kran wird für den trimodalen Um-schlag von Containern zwischen Binnenschiff – Lagerbereich - LKW – Zug genutzt. Die Belastung des Kranes ist regelmäßig und als hoch einzuschätzen. Der Kran ist wie folgt spezifiziert: • Container-Portal-Kran 1 – Fabrik Nummer 833043 Es ist beabsichtigt, das Bestandsterminal in Ausbaustufe 1 um 130 m und in Aus-baustufe 2 um weitere ca. 162 m Kranbahnlänge zu erweitern. Mit der Ausbaustufe 1 ist geplant, einen neuen Containerportalkran anzuschaffen. Der neue Containerportalkran soll der zukünftigen Umschlagleistungen und der zu überstreichenden Kranfläche angepasst ausgeführt werden. Der Containerportalkran 1 wurde am 12.07.2002 in Betrieb genommen. Im Zeitraum 07/2002 – 11/2012 arbeitete der Kran sporadisch und war gering ausgelastet und zuletzt außer Betrieb. In 12/2012 erfolgte die Wiederinbetriebnahme. In 2016 erfolgte eine erste Terminalinstandsetzung in den Bestandsabmessungen. Hierbei wurde das Kranbahnbahnfundament landseitig erneuert sowie der wasserseitige und landseitige Kranbahnbalken mit einer neuen Kranschiene AS86 und neuen Schienenbefestigungssystemen ausgeführt. Das landseitige Kranbahngleis wurde dabei überfahrbar ausgeführt. Am Containerportalkran 1 wurde der landseitige Ausleger verlängert und die Kabel-schleppanlage verlängert sowie die Kranlaufräder dem neuen Kranschienenprofil angepasst. Im weiteren Nutzungszeitraum wurden 2018 die Portalfahrantriebe instandgesetzt und 2021 vollständig mit der dazugehörigen Steuerung den betrieblichen Anforderungen angepasst modernisiert. Im Zeitraum 2016 – bis 2022 hat der Kran 1 mehr als 16.000 Betriebsstunden absol-viert. Die Laufleistung ist als hoch einzustufen. In Summe ist einzuschätzen, dass die Containerkrananlage1 hinsichtlich ihrer Stahlbaueinstufung und der Triebwerksgruppen für den aktuellen und perspektivischen Containerumschlag als zu gering ausgeführt ist. Um die zukünftigen steigenden Umschlagskapazitäten im Terminalbetrieb mit einer hohen Verfügbarkeit und geringen Instandhaltungskosten sicher zu stellen, ist der Ersatz einer zweiten Containerportalkrananlage mit höheren technischen Parametern hinsichtlich der Stahlbaueinstufung, Triebwerksgruppe, Geschwindigkeiten, land- und wasserseitiger Ausladung und einer fehlersicheren Steuerung erforderlich. Die technischen Daten der Neukrananlage sind entsprechend den heutigen und zukünftigen Erfordernissen an einen effektiven Umschlag und Terminalbetrieb auszuführen. Weitere Informationen können dem Leistungsverzeichnis (Anlagenkonvolut 08) entnommen werden. ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden Verhandlungs-verfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber in diesem Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Bearbeitung eines Leistungsverzeichnisses (Anlagenkonvolut 08) oder des Qualitätsblatts (siehe insgesamt dazu die Anlagen zum LV – im Anlagenkonvolut 08) wird im Teilnahmewettbewerb daher ausdrücklich nicht gefordert. Beide Anlagen und die Ausführungen unter Ziffer 7.1 bis 7.3 haben in diesem Verfahrensstadium eine rein informatorische Bedeutung. Der Vertragsentwurf (BVB) befindet sich noch in Erstellung und wird den Bietern im späteren Verfahren unmittelbar mit Beginn des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Dieser Vertragsentwurf, der marktübliche und ausgewogene Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer enthält, soll im späteren Verhandlungsverfahren mit den Bietern verhandelt werden.
Interne Kennung: E36734676
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Zusätzliche Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42414300 Portaldrehkräne
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Voerde-Emmelsum
Postleitzahl: 46562
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit23 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen: 12. Geheimhaltung/Veröffentlichung Alle Vergabeunterlagen, die dem Bewerber im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags überlassen werden, dürfen von ihm nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um Nachunternehmer/Zulieferanten handelt. Die Vergabestelle kann jederzeit die unentgeltliche Herausgabe der überlassenen Vertragsunterlagen von Bewerbern verlangen, die nicht zur Angebotseinreichung aufgefordert worden sind. Alle überlassenen Vergabeunterlagen hat der Bewerber als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln. Derjenige Bewerber, der gegen die Geheimhaltungspflicht verstößt, hat der Vergabestelle alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten. 14. Formale Anforderungen an das Angebot Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten: • Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann. • Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über das Ausschreibungsportal subreport ELViS eingereicht werden. • Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teil-nahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden. • Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Auch etwaige Nachweise müssen in deutscher Sprache abgefasst sein, wenn diese dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Alle Gespräche in diesem Vergabeverfahren und bei Durchführung der Baumaßnahme werden in deutscher Sprache geführt. Der Bewerber hat dafür Sorge zu tragen, dass Teilnehmer an etwaigen Gesprächen in der Lage sind, Deutsch zu sprechen und zu verstehen. • Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Abgabe des Teilnahmeantrags verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. • Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16 a Abs. 4 VOB/A-EU mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern. • Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Teilnahmefristfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. 17. Einzureichende Unterlagen und Zusammenfassung Bitte haken Sie bei Zusammenstellung Ihres Angebots die folgenden ggf. einzureichenden Unterlagen zu Ihrer eigenen Kontrolle ab: ACHTUNG: Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden. • Vordruck – Teilnahmeantragsschreiben (Formular 02) • Vordruck – Eigenerklärung zur Eignung (Formular 03) • Vordruck – Checkliste Leistungsfähigkeit (Formular 04) mit Nachweisen • Vordruck – Kranreferenzen (Formular 05) • nur bei einer Bewerbergemeinschaft: Vordruck Bewerber-/Arbeitsgemeinschaftserklärung (Formular 06) • nur wenn zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zurückgegriffen werden soll: • Vordruck - „Verpflichtungserklärung Leistungen an-derer Unternehmen“ (Formular 07) • Vordruck – Verpflichtungserklärung „Tariftreue“ (For-mular 09) Die folgenden Dokumente sind zwar Teil der Vergabeunterlagen, müssen jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag zurückgereicht werden: • Aufforderung zur Einreichung eines Teilnahmeantrags (Formular 01) • Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (Anlagenkonvolut 08) 15. Datenschutz Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen we-gen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Contargo GmbH & Co. KG August-Hirsch-Straße 3 47119 Duisburg (Deutschland) Freecall 00800 CONTARGO http://www.contargo.net info@contargo.net Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Rhenus Office Systems GmbH Rhenus Platz 1 59439 Holzwickede Deutschland E-Mail: datenschutz@de.rhenus.com Website: http://www.office-systems.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a. Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab ei-ner Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Nordrhein-Westfalen ist: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, vertreten durch Bettina Gayk, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Be-schwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interes-sen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungMindestkriterium
BeschreibungNachweis über eine aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungMindestkriterien
BeschreibungZum Nachweis der auftragsspezifischen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen ALLE (auch präqualifizierte) BEWERBER folgende Angaben machen und Nachweise beifügen (Mindestkriterien): 6.2.1 Angaben über das Bestehen einer Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 10.000.000,00 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auf-tragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder aufzustocken) 6.2.2 Aktuelle (nicht älter als 6 Monate), allgemeine Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Bewerbers. 6.2.3 Angaben zum jeweiligen Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei dieser jeweils (also pro angegebenes Jahr) mindestens 19,0 Mio. € betragen muss. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähig-keit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist. Eine „Addition“ bzgl. des Gesamtumsatzes aller ARGE-Mitglieder ist aufgrund der jeweils gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Mitglieder nicht möglich. Ein Mitglied muss daher für sich allein gesehen den geforderten Gesamtumsatz in den letzten drei Jahren nachweisen und eine positive Bankauskunft vorlegen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungMindestkriterien
BeschreibungZum Nachweis der auftragsspezifischen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen ALLE (auch präqualifizierte) BIETER folgende Angaben machen und Nachweise beifügen (Mindestkriterien): 6.3.1 Zwingende Nachweise der Zulassung, Überwachung & Prüfung von Schweißarbeiten (für AN und ggf. seine Nachunternehmer): • DIN EN 1090-1: Ausführung von Stahltragwerken, Konformitätsnachweisverfahren (Herstellerqualifikation) • DIN EN 1090-2: Ausführung von Stahltragwerken, technische Regeln (Ausführung und Prüfung) • Richtlinie zur Qualitätssicherung zur Umsetzung der DIN ISO 3834-2:2006-03: Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen metallischer Werkstof-fe • Nachweis für den Kranbau o in EXC3 nach DIN EN 3834-2 o sowie Bewertungsgruppe B nach DIN EN 5817 Es wird darauf hingewiesen, dass diese Nachweise MINDESTKRITERIEN sind, es ggf. aber als ausreichend angesehen wird, wenn eine Bescheinigung darüber vorgelegt wird, dass sich der Bieter in der Phase der Zertifizierung befindet. In diesem Falle ist ein Ansprechpartner der Zertifizierungsstelle mit Telefonnummer zu benennen. Gleichwertige ausländische Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Nachweis der Gleichwertigkeit dem Bewerber obliegt. 6.3.2 Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern (NU): Darstellung des Systems bzgl. • Lieferkettenmanagement und • Lieferkettenüberwachung • Qualitätsmanagementsystem gegenüber Lieferanten 6.3.3 Nachweis des Bewerbers über • mindestens vier (4) • von ihm hauptverantwortlich ausgeführte Leistungen/Kranreferenzen • in den letzten 8 Jahren (Zeitraum: 11/2016 bis 11/2024), • die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: • Kurzbeschreibung des Vorhabens • Angabe des Orts und der Zeit der Ausführung • Ansprechpartner mit Telefonnummer zur Referenzverifizierung • Angabe der Art der vertraglichen Bindung (z.B. AN/NU) Hinweis: Es sind mindestens vier Kranreferenzen, jedoch keine vier Projektreferenzen nachzuweisen. Dabei ist unter einer Kranreferenz jeder errichtete Kran zu verstehen. Wurden bspw. innerhalb eines Projektes zwei Krane er-richtet, so kann jeder dieser Krane als einzelne Referenz eingereicht werden. Es könnten somit auf der Grundlage dieses Projektes zwei Kranreferenzen nachgewiesen werden. Es werden folgende Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit der Kranreferenzen gestellt: • Ein- oder Zweiträger- Container-Portalkran • Einsatz im Trimodal Umschlag eines Binnenhafens • Tragfähigkeit mindestens 40t an den Seilen • beidseitiger Ausleger mit mindestens 10 m nutzbarer Ausladung • Spannweite mind. 25 m • Hubhöhe mind. 15 m • Umsetzungszeitraum (Übergabe an den Bauherrn / Besteller): 11/2016 bis 11/2024 Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschl. Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Angaben über das für die Leitung des Projekts und Aufsicht der Errichtung vorgesehene technische Personal und dessen Qualifikation.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungAuswahl der Bewerber bei mehr als 3 Bewerbern
Beschreibung6.4 Begrenzung des Bewerberkreises Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Kranreferenzen. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien: 6.4.1 Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens 4 vergleichbare Kranreferenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden. Es können und sollen jedoch weitere Kranreferenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zur Wertung der Kranreferenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Kranreferenzen der Bewerber können maximal 120 Punkte erzielt werden, die für die Berück-sichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Kranreferenzen (siehe Ziffer 6.3.3) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten vier vergleichbaren Kranreferenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als vier Kranreferenzen eingereicht werden, wobei inkl. der vier Mindestreferenzen maximal sechs vergleichbare Kranreferenzen gewertet werden. Werden mehr als sechs vergleichbare Kranreferenzen eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Kranreferenten in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die nach Auswertung der Vergabestelle besten Kranreferenzen gewertet. HINWEIS: Werden die in Ziffer 6.3.3 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Kranreferenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht ver-gleichbar ist. Die Punkteverteilung (max. 20 Punkte pro Kranreferenz) ergibt sich aus der folgenden „Matrix zur Auswertung der Kranreferenzen der Bewerber“: 1. Brutto-Auftragswert größer/gleich EUR 5 Mio. = 0 Punkte, größer/gleich EUR 6 Mio. = 1 Punkt, größer/gleich EUR 7 Mio. = 2 Punkte, größer/gleich EUR 8 Mio. = 3 Punkte, größer/gleich EUR 9 Mio. = 4 Punkte, größer/gleich EUR 10 Mio. = 5 Punkte, 2. Umsetzungszeitraum (Übergabe an Bauherrn / Besteller), vor 11/2016 = Ausschlusskriterium, 11/2016 – 11/2019 = 3 Punkte, 11/2019 – 11/2022 = 4 Punkte, 11/2022 – 11/2024 = 5 Punkte, 3. Hubhöhe unter 15 m = Ausschlusskriterium, 15 – 20 m = 3 Punkte, 21 – 25 m = 4 Punkte, ab 26 m = 5 Punkte, 4. Tragfähigkeit an den Seilen unter 40 t = Ausschlusskriterium, 40 – 45 t = 3 Punkte, 46 – 50 t = 4 Punkte, ab 51 t = 5 Punkte. Der Bewerber muss für jede Kranreferenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Kranreferenz überprüfen kann. 6.4.2 Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)120
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis (60 % der Gesamtwertung)
Beschreibung: Der Angebotspreis wird mit 60 Punkten in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 60 Punkte. Slave Pigipack, Overheight Frame und Serviceerklärung (Details siehe Leistungsverzeichnis – Anlagenkonvolut 08) sind optional anzubieten. Der AG behält sich eine Beauftragung vor. Ein fiktives Angebot, welches mindestens 200 % des günstigsten Angebots entspricht (also „doppelt so teuer“ ist), erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt. ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden Verhandlungsverfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber in diesem Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Bearbeitung eines Leistungsverzeichnisses (Anlagenkonvolut 08) oder des Qualitätsblatts (siehe dazu insgesamt die Anlagen zum LV – im Anlagenkonvolut 08) wird im Teilnahmewettbewerb daher ausdrücklich nicht gefordert. Beide Anlagen und die Ausführungen unter Ziffer 7.1 bis 7.3 haben in diesem Verfahrensstadium eine rein informatorische Bedeutung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität (40% der Gesamtwertung)
Beschreibung: In der Gesamtwertung kann für die Qualität ein Wert von 40 Punkten erreicht werden. Die gem. Anlage 17 zum LV (Qualitätsblatt – im Anlagenkonvolut 08) angegebenen Mindestvoraussetzungen stellen die sog. „Null-Linie“ dar, die von allen späteren Bietern zwingend erbracht werden muss. Werden diese Werte nicht erreicht, wird das spätere Angebot ausgeschlossen. Die entsprechenden Werte erhalten in der Qualitätswertung jeweils 0 Unterpunkte. Der angegebene Zielwert in Anlage 17 zum LV (Qualitätsblatt – im Anlagenkonvolut 08) stellt den sog. „Wunschwert“ des AG dar, für welchen die späteren Bieter zusätzliche Qualitätspunkte erhalten können. Der Zielwert oder besser erhält 100 Unterpunkte. Zwischen Mindestanforderung (=0 Unterpunkte) und Zielwert oder besser (=100 Unterpunkte) liegende Werte werden prozentual abgestuft. Rechenbeispiel: Mindestwert = 1.0 = 0 Unterpunkte, Zielwert = 2.0 = 100 Unterpunkte, angebotener Wert = 1.5 = 50 Unterpunkte, angebotener Wert = 1.27 = 27 Unterpunkte, (die Werte sind willkürlich gewählt und dienen lediglich der Veranschaulichung). Der maximale Qualitätswert beträgt 3.700 Unterpunkte, wofür in der Gesamtwertung 40 Punkte vergeben werden. Weniger Unterpunkte werden wie folgt abgestuft: Pro Unterpunkt werden in der Gesamtwertung 0,01081081 Wertungspunkte vergeben. Rechenbeispiel: 3.800 Unterpunkte = 40,00 Gesamtpunkte, 2.000 Unterpunkte = 21,6216216 Gesamtpunkte, 500 Unterpunkte = 5,4050405 Gesamtpunkte, (die Werte sind willkürlich gewählt und dienen lediglich der Veranschaulichung). Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl in Addition aus Preis und Qualität soll den Zuschlag erhalten.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E36734676
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E36734676
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16 a Abs. 4 VOB/A-EU mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaf-ten Verfahrens entstehen könnten, durch den Bewerber zu tragen. Die Vergabestelle weist dennoch ergänzend auf folgende Regelungen hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziff. I.1 genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Baden-Württemberg. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltContargo GmbH & Co. KG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltContargo GmbH & Co. KG
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtContargo GmbH & Co. KG
Organisation, die Angebote bearbeitetContargo GmbH & Co. KG
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Contargo GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE813870828
Postanschrift: Rheinkaistr. 2  
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: 062117825252
Internetadresse: http://www.contargo.net
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 07219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3cb66678-510e-4a39-aa0c-17860abe5db8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/11/2024 15:07:42 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 713341-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 228/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/11/2024

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Rosenberg (Baden)
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Rot an der Rot
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Schutterwald
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Schwäbisch Hall
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Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
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Sinsheim
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Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil