1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Biberach
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §§ 8, 8a,12 Abs. 6, 13 PBefG und § 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag).
Beschreibung: Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Biberach und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 in zwei Losen (Los Stadtlinien: 220 & 221 / Los Regionalverkehr: 212 & 222 & 226 & 227 & 229 & 240 & X240) im Rahmen eines beabsichtigten Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.06.2035 und damit mithin für 10 Jahre zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewendet. Die Einnahmen der Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, welches diese aufgrund des beabsichtigen Bruttoverkehrsvertrags an den Aufgabenträger abführen muss. Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING), aus der Allgemeinen Vorschriften des Landkreises Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr", sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Landkreis Biberach als zuständiger Aufgabenträger und Vertragspartner zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen, wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die gesamten Verkehrsleistungen kalkuliert: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 1,6 Mio. € / pro Jahr, Eine Aufteilung der kalkulatorischen Einnahmen je Los wurde aufgrund fehlender Erfahrungswerte nicht vorgenommen. Bei Bedarf weiterer Informationen kann mit dem Verkehrsverbund DING kontakt aufgenommen werden.
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 PBefG.: Mit dieser Vorabbekanntmachung wird die 3-Monats-Frist für einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ausgelöst. Genehmigungsbehörde für die Linienverkehrsgenehmigung ist das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 46, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen. B) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung: Gem. § 8a Abs. 2 PBefG werden mit der Vorabbekanntmachung des beabsichtigten wettbewerblichen Vergabeverfahrens die Anforderungen an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem Vergabeverfahren verbundene Anforderungen sind im "Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG)Nr. 1370/2007 i.V. m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)" zu den Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 angegeben. Das ergänzende Dokument einschließlich seiner Anlage steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.biberach.de/de/aktuelles/ausschreibungen/beabsichtigte-ausschreibungen Nach der Rechtsprechung gehört die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit, in dem, dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Diese Vorabbekanntmachung enthält verbindliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a PBefG, welche ausschlaggebend für die Genehmigung eigenwirtschaftlicher Anträge sind bzw. zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags führen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, in diesem Dokument nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Beabsichtigtes Vergabeverfahren gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vorabbekanntmachung zu den Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §§ 8, 8a,12 Abs. 6, 13 PBefG und § 119 GWB, welche im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB vergeben werden sollen (Bruttovertrag).
Beschreibung: Siehe "Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG)Nr. 1370/2007 i.V. m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)" zu den Verkehrslinien 212, 220, 221, 222, 226, 227, 229, 240 sowie der Regiobuslinie X240 unter: https://www.biberach.de/de/aktuelles/ausschreibungen/beabsichtigte-ausschreibungen
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge: 1 492 000 Kilometer
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Biberach (DE146)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Verkehrsraum Laupheim
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/07/2025
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Biberach
TED eSender: Publications Office of the European Union
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Biberach
Registrierungsnummer: DE 144894782
Abteilung: Verkehrsamt
Postanschrift: Landratsamt Biberach Rollinstraße 9
Stadt: Biberach
Postleitzahl: 88400
Land, Gliederung (NUTS): Biberach (DE146)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Peter Hirsch, Thomas Musch
Telefon: +497351526333
Fax: +497351525 332
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6a09c78c-9544-463e-8b7c-e38cd3d2a7e1 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/09/2024 11:06:30 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 585975-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 190/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/09/2024