Deutschland - Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg
Beschreibung: Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg (Rahmenvereinbarung).
Kennung des Verfahrens: 240cdd6c-e408-4600-8351-1e4f515ea3f3
Vorherige Bekanntmachung: 622906-2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 18000000Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in FreiburgMüllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft OffenburgSchutterwälder Straße 3
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis(DE134)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft FreiburgBasler Landstraße 16
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79111
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR6YYGYHGH
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Oberbekleidung für Damen und Herren
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 18200000Oberbekleidung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in FreiburgMüllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft OffenburgSchutterwälder Straße 3
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis(DE134)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft FreiburgBasler Landstraße 16
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79111
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung jedoch in jedem Falle nach Ablauf von vier Jahren nach Zuschlagserteilung.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 622906-2023
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Preisermittlung. Die Preisermittlung erfolgt anhand der in derLeistungsbeschreibung durch den Bieter eingetragenen Preise wie nachstehend aufgeführt: - Der Preis pro Position (Spalte "H") wird mit der geschätzten Jahresbestellmenge multipliziert ("Bewertungspreis"). - Die Bewertungspreise aller Positionen eines Loses werden zu einem "Gesamtbewertungspreis" aufsummiert. Der Gesamtbewertungspreis ist für die Wertung maßgebend. Je Los erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbewertungspreis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der den niedrigeren Preis für die Position mit dem höchsten fiktiven Bedarf des Loses bietet. Besteht auch hier Preisgleichheit, so wird durch Losverfahren entschieden.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Outdoor-Jacken für Damen, Herren, Kinder und Kleinkinder
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 18200000Oberbekleidung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in FreiburgMüllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft OffenburgSchutterwälder Straße 3
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis(DE134)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft FreiburgBasler Landstraße 16
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79111
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung jedoch in jedem Falle nach Ablauf von vier Jahren nach Zuschlagserteilung.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 622906-2023
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Preisermittlung. Die Preisermittlung erfolgt anhand der in derLeistungsbeschreibung durch den Bieter eingetragenen Preise wie nachstehend aufgeführt: - Der Preis pro Position (Spalte "H") wird mit der geschätzten Jahresbestellmenge multipliziert ("Bewertungspreis"). - Die Bewertungspreise aller Positionen eines Loses werden zu einem "Gesamtbewertungspreis" aufsummiert. Der Gesamtbewertungspreis ist für die Wertung maßgebend. Je Los erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbewertungspreis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der den niedrigeren Preis für die Position mit dem höchsten fiktiven Bedarf des Loses bietet. Besteht auch hier Preisgleichheit, so wird durch Losverfahren entschieden.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Schuhe für Damen, Herren und Kinder
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.
Interne Kennung: 3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 18800000Schuhwerk
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in FreiburgMüllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft OffenburgSchutterwälder Straße 3
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis(DE134)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft FreiburgBasler Landstraße 16
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79111
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung jedoch in jedem Falle nach Ablauf von vier Jahren nach Zuschlagserteilung.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 622906-2023
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Preisermittlung. Die Preisermittlung erfolgt anhand der in derLeistungsbeschreibung durch den Bieter eingetragenen Preise wie nachstehend aufgeführt: - Der Preis pro Position (Spalte "H") wird mit der geschätzten Jahresbestellmenge multipliziert ("Bewertungspreis"). - Die Bewertungspreise aller Positionen eines Loses werden zu einem "Gesamtbewertungspreis" aufsummiert. Der Gesamtbewertungspreis ist für die Wertung maßgebend. Je Los erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbewertungspreis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der den niedrigeren Preis für die Position mit dem höchsten fiktiven Bedarf des Loses bietet. Besteht auch hier Preisgleichheit, so wird durch Losverfahren entschieden.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
5.1 Los: LOT-0005
Titel: Unterbekleidung Damen
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.
Interne Kennung: 4
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 18310000Unterwäsche
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in FreiburgMüllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft OffenburgSchutterwälder Straße 3
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis(DE134)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft FreiburgBasler Landstraße 16
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79111
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung jedoch in jedem Falle nach Ablauf von vier Jahren nach Zuschlagserteilung.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 622906-2023
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Preisermittlung. Die Preisermittlung erfolgt anhand der in derLeistungsbeschreibung durch den Bieter eingetragenen Preise wie nachstehend aufgeführt: - Der Preis pro Position (Spalte "H") wird mit der geschätzten Jahresbestellmenge multipliziert ("Bewertungspreis"). - Die Bewertungspreise aller Positionen eines Loses werden zu einem "Gesamtbewertungspreis" aufsummiert. Der Gesamtbewertungspreis ist für die Wertung maßgebend. Je Los erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbewertungspreis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der den niedrigeren Preis für die Position mit dem höchsten fiktiven Bedarf des Loses bietet. Besteht auch hier Preisgleichheit, so wird durch Losverfahren entschieden.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
5.1 Los: LOT-0006
Titel: Unterbekleidung Herren
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.
Interne Kennung: 5
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 18310000Unterwäsche
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in FreiburgMüllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft OffenburgSchutterwälder Straße 3
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis(DE134)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft FreiburgBasler Landstraße 16
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79111
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung jedoch in jedem Falle nach Ablauf von vier Jahren nach Zuschlagserteilung.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 622906-2023
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Preisermittlung. Die Preisermittlung erfolgt anhand der in derLeistungsbeschreibung durch den Bieter eingetragenen Preise wie nachstehend aufgeführt: - Der Preis pro Position (Spalte "H") wird mit der geschätzten Jahresbestellmenge multipliziert ("Bewertungspreis"). - Die Bewertungspreise aller Positionen eines Loses werden zu einem "Gesamtbewertungspreis" aufsummiert. Der Gesamtbewertungspreis ist für die Wertung maßgebend. Je Los erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbewertungspreis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der den niedrigeren Preis für die Position mit dem höchsten fiktiven Bedarf des Loses bietet. Besteht auch hier Preisgleichheit, so wird durch Losverfahren entschieden.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
5.1 Los: LOT-0007
Titel: Unterbekleidung Kinder
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.
Interne Kennung: 6
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 18310000Unterwäsche
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in FreiburgMüllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft OffenburgSchutterwälder Straße 3
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis(DE134)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft FreiburgBasler Landstraße 16
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79111
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung jedoch in jedem Falle nach Ablauf von vier Jahren nach Zuschlagserteilung.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 622906-2023
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Preisermittlung. Die Preisermittlung erfolgt anhand der in derLeistungsbeschreibung durch den Bieter eingetragenen Preise wie nachstehend aufgeführt: - Der Preis pro Position (Spalte "H") wird mit der geschätzten Jahresbestellmenge multipliziert ("Bewertungspreis"). - Die Bewertungspreise aller Positionen eines Loses werden zu einem "Gesamtbewertungspreis" aufsummiert. Der Gesamtbewertungspreis ist für die Wertung maßgebend. Je Los erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbewertungspreis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der den niedrigeren Preis für die Position mit dem höchsten fiktiven Bedarf des Loses bietet. Besteht auch hier Preisgleichheit, so wird durch Losverfahren entschieden.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
5.1 Los: LOT-0008
Titel: Kinderbekleidung
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.
Interne Kennung: 7
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 18411000Babykleidung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in FreiburgMüllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft OffenburgSchutterwälder Straße 3
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis(DE134)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft FreiburgBasler Landstraße 16
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79111
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung jedoch in jedem Falle nach Ablauf von vier Jahren nach Zuschlagserteilung.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 622906-2023
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Preisermittlung. Die Preisermittlung erfolgt anhand der in derLeistungsbeschreibung durch den Bieter eingetragenen Preise wie nachstehend aufgeführt: - Der Preis pro Position (Spalte "H") wird mit der geschätzten Jahresbestellmenge multipliziert ("Bewertungspreis"). - Die Bewertungspreise aller Positionen eines Loses werden zu einem "Gesamtbewertungspreis" aufsummiert. Der Gesamtbewertungspreis ist für die Wertung maßgebend. Je Los erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbewertungspreis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der den niedrigeren Preis für die Position mit dem höchsten fiktiven Bedarf des Loses bietet. Besteht auch hier Preisgleichheit, so wird durch Losverfahren entschieden.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
5.1 Los: LOT-0009
Titel: Kleinkinderbekleidung
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.
Interne Kennung: 8
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 18411000Babykleidung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in FreiburgMüllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft OffenburgSchutterwälder Straße 3
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis(DE134)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft FreiburgBasler Landstraße 16
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79111
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung jedoch in jedem Falle nach Ablauf von vier Jahren nach Zuschlagserteilung.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 622906-2023
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Preisermittlung. Die Preisermittlung erfolgt anhand der in derLeistungsbeschreibung durch den Bieter eingetragenen Preise wie nachstehend aufgeführt: - Der Preis pro Position (Spalte "H") wird mit der geschätzten Jahresbestellmenge multipliziert ("Bewertungspreis"). - Die Bewertungspreise aller Positionen eines Loses werden zu einem "Gesamtbewertungspreis" aufsummiert. Der Gesamtbewertungspreis ist für die Wertung maßgebend. Je Los erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbewertungspreis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der den niedrigeren Preis für die Position mit dem höchsten fiktiven Bedarf des Loses bietet. Besteht auch hier Preisgleichheit, so wird durch Losverfahren entschieden.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
5.1 Los: LOT-0010
Titel: Kleinkinderausstattung
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.
Interne Kennung: 9
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 18411000Babykleidung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in FreiburgMüllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft OffenburgSchutterwälder Straße 3
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis(DE134)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft FreiburgBasler Landstraße 16
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79111
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung jedoch in jedem Falle nach Ablauf von vier Jahren nach Zuschlagserteilung.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 622906-2023
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Preisermittlung. Die Preisermittlung erfolgt anhand der in derLeistungsbeschreibung durch den Bieter eingetragenen Preise wie nachstehend aufgeführt: - Der Preis pro Position (Spalte "H") wird mit der geschätzten Jahresbestellmenge multipliziert ("Bewertungspreis"). - Die Bewertungspreise aller Positionen eines Loses werden zu einem "Gesamtbewertungspreis" aufsummiert. Der Gesamtbewertungspreis ist für die Wertung maßgebend. Je Los erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbewertungspreis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der den niedrigeren Preis für die Position mit dem höchsten fiktiven Bedarf des Loses bietet. Besteht auch hier Preisgleichheit, so wird durch Losverfahren entschieden.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
5.1 Los: LOT-0011
Titel: Umstandsbekleidung
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.
Interne Kennung: 10
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 18200000Oberbekleidung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in FreiburgMüllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft OffenburgSchutterwälder Straße 3
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis(DE134)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Notunterkunft FreiburgBasler Landstraße 16
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79111
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung jedoch in jedem Falle nach Ablauf von vier Jahren nach Zuschlagserteilung.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 622906-2023
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Preisermittlung. Die Preisermittlung erfolgt anhand der in derLeistungsbeschreibung durch den Bieter eingetragenen Preise wie nachstehend aufgeführt: - Der Preis pro Position (Spalte "H") wird mit der geschätzten Jahresbestellmenge multipliziert ("Bewertungspreis"). - Die Bewertungspreise aller Positionen eines Loses werden zu einem "Gesamtbewertungspreis" aufsummiert. Der Gesamtbewertungspreis ist für die Wertung maßgebend. Je Los erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbewertungspreis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der den niedrigeren Preis für die Position mit dem höchsten fiktiven Bedarf des Loses bietet. Besteht auch hier Preisgleichheit, so wird durch Losverfahren entschieden.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren: 7,167,750EUR
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2,467,980EUR
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,278,600EUR
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,598,400EUR
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 340,140EUR
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 598,380EUR
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 152,100EUR
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 600,000EUR
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 88,740EUR
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 43,410EUR
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg
Registrierungsnummer: 08-A6434-54
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 25
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 15.2 - Flüchtlingsaufnahme
Telefon: 07612082313
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg
Registrierungsnummer: 08-A6434-54
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 25
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 15.2 - Flüchtlingsaufnahme
Telefon: 07612082313
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 15
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 13da9d67-f728-494d-a4dd-23377e3b7d79- 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-09+01:0014:59:01+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00015754-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 7/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-10Z

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Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
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Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
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Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
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Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
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