Beschreibung: Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und
mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag
werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen,
werden die 3 zugelassen, die bei den unter 1 – 3 im folgenden benannten Kriterien
die höchste Punktzahl erzielen (siehe auch Matrix Auswahlkriterien). Insgesamt können
bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden. Die Nichterfüllung
einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes
Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit
0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt
sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums.
Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen
der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten
Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und
ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten
Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen.
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche
Punkte) Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte. Es soll eine
Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung
zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in
den letzten drei Jahren abgegeben werden. Mindestanforderung: Für die Ausführung der
geforderten Leistung werden durchschnittlich mind. 5 fachbezogene Mitarbeiter_innen
im Bereich Fachplanung TGA (Elektro) erwartet. 2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt
80%, 400 mögliche Punkte) Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit
erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 3 Referenzen gewertet werden. Referenz A und B sind zwingend erforderlich.
Referenz C ist optional. Für jede Referenzkategorie kann jeweils nur 1 Projekt gewertet
werden. Mehrfachnennungen sind möglich. Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers
erbracht worden sein. Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet,
davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: max. 200 Punkte für Referenz
A (40%), max. 150 Punkte für Referenz B (30%). max. 50 Punkte für Referenz C (10%).
Referenz A - zwingend: Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes, Thema
Umbau/Sanierung eines Gebäudes mit sensibler Nutzung (z.B. Theater, Krankenhaus, oder
vgl. Gebäude, das 24/7 in Betrieb ist) (Kriterien der Vergleichbarkeit: Umbau/Sanierung
eines Gebäudes mit sensibler Nutzung, im laufenden Betrieb, Kosten KG 440,450,470
(ohne Bühnentechnik) >5 Mio € brutto) Referenz B – zwingend: vergleichbares, realisiertes
Projekt, Thema Umbau/Sanierung historischer Bausubstanz (Kriterien der Vergleichbarkeit:
Umbau/Sanierung eines Gebäudes mit historischer Bausubstanz mit/ohne Denkmalschutz
bis Baujahr 1920 oder denkmalgeschützte Gebäude bis 1950er Jahre, Kosten KG 440,450,470
(ohne Bühnentechnik) >5 Mio € brutto) Referenz C – optional: Nachweis eines vergleichbaren,
realisierten Projektes, Thema Theater oder sonstige Versammlungsstätte mit Bühne (Kriterien
der Vergleichbarkeit: Neu- oder Umbau Theater oder sonstige Versammlungsstätte mit
Bühne, Theater wird höher bewertet) Für alle Referenzen gilt: Darstellung auf einem
Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt
und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings)
des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung. Mindestanforderungen: Für Referenz A gilt
folgende Mindestanforderung: - Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projektes,
Thema Umbau/Sanierung eines Gebäudes mit sensibler Nutzung-Kosten KG 440,450,470 (ohne
Bühnentechnik) mind. 3 Mio € brutto-Leistungszeitraum 2012 –2023, fertig gestellt-Durchführung
der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) und Anlagengruppen (mind. 4+5) Für
Referenz B gilt folgende Mindestanforderung: - Nachweis eines realisierten Projektes,
Thema Umbau/Sanierung historischer Bausubstanz,-Kosten KG 440,450,470 (ohne Bühnentechnik)
mind. 3 Mio € brutto-Leistungszeitraum 2012 –2023, fertig gestellt - Durchführung
der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) und Anlagengruppen (mind. 4+5) Für
Referenz C gelten keine Mindestanforderungen. Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.