Heizung- und Sanitärarbeiten im Rahmen der Vorabmaßnahme für den Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikum Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: HZ-2023-07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 670
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heizung- und Sanitärarbeiten im Rahmen der Vorabmaßnahme für den Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikum Heidelberg
Heizung- und Sanitärarbeiten im Rahmen der Vorabmaßnahme für den Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikum Heidelberg
Im Bereich der Baugrube des neuen Herzzentrums und im
direkt angrenzendem Umfeld mit Bestandsgebäuden sind im
laufenden Klinikbetrieb des Universitätsklinikums
Heidelberg folgende Arbeiten durchzuführen:
Gebäude Im Neuenheimer Feld (INF) 156:
Abwasser- und Grundleitungen umschließen und neu verlegen,
vorhandene SW-Systeme anschließen, Trinkwasserversorgungsund
Hydrantenleitungen umverlegen und umschließen. Es ist
eine VE-Anlage und die Wärmeversorgung mittels
Wärmeübertrager neu zu errichten.
Gebäude Im Neuenheimer Feld (INF) 159:
Nachrüstung von Durchlauferhitzern, Erneuerung der Heizungsleitungen
von Gebäude INF 156, Rückbau der vorhandenen Versorgungsleitungen
Mediengang:
In einem Mediengang sind ca. 80 m PE- und Edelstahl-Trinkkaltund
Brauchwasserleitungen neu zu verlegen.
Medientrasse erdverlegt:
Es sind über 300 m PE-Trinkkaltwasserleitungen und ca. 120 m
gedämmte PEX Rohrleitungen in einer Medientrasse erdverlegt zu
installieren.
Es sind folgende Sonstige Leistungen zu erbringen:
Verlegen von ca. 350 m Sandbett, Markieren von zu
deinstallierenden Rohrleitungen, Entleeren und Freimelden
von ca. 730 m TW-, VE-, BW-Leitungen sowie Spülen und
Freimelden von 545 m Erdgasleitungen.
Es werden bei den Arbeiten auch Provisorien umzusetzen sein,
um den durchgehenden Betrieb der Bestandsgebäude zu
ermöglichen. U. a. dazu werden auch Arbeiten außerhalb der
Regelarbeitszeit anfallen.
Weiterhin sind Stemmarbeiten auszuführen und Kernbohrungen
zu erstellen.
Der Umfang der Arbeiten ist in den nachfolgenden Vorbemerkungen
und den einzelnen Positionen beschrieben. Weitere Informationen
sind dem Erläuterungsbericht und den beigefügten
Anlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizung- und Sanitärarbeiten im Rahmen der Vorabmaßnahme für den Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikum Heidelberg
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
A.) § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland