Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:\nDie nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise
sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften
verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BG) sowie von allen für
die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen
Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen
verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor
Zuschlagserteilung vorzulegen.\n\n1)\nBezeichnung des Bewerberunternehmens
mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners,
idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. \n\nDer AG stellt hierzu
das Formblatt Angebotsschreiben zur Verfügung.\n\n2)\nAktueller Handelsregister-Auszug
oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6
Monate.\n\n3)\nUnterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs.
1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene
Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge
in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG).\n\nVorlage
einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren
noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder
dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.\n\nVorlage einer Eigenerklärung, dass keine in Bezug
auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden.\n\nDer
Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.\n\n4)\nSofern
eine BG ein Angebot einreicht, ist mit dem Angebot von allen Mitgliedern der BG eine
unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall
zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.\n\nDie BG haben in
obiger Bietergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bietergemeinschafts-Erklärung
eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen: \nSämtliche Mitglieder
BG bzw. der Vertreter der BG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß
gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitglieder der BG bzw. dem Vertreter
dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine als Bieter am Verfahren
zu beteiligen.\n\nDer AG stellt hierzu eine das Formblatt Bietergemeinschaft
zur Verfügung.\n\n5)\nDer Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der
Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen)
bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen.\n\nZum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese
Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung
genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen,
indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen,
dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen
zur Verfügung steht (z.B. Verpflichtungserklärung). Sofern der Bieter sich zum Nachweis
der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Angebot die in Ziff. III.1.1)
dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise vorzulegen.\n\nDer
AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung sowie das Formblatt Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung
zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Zuschlagserteilung
zur Verfügung zu stellen.\nDer AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen
bzw. zu verlangen.