S21, PA 1.7; Bahntechnik/ Oberbau (BTO) Los D – Filder – Freie Strecke ca. 15 km; 20FEI45351 Los-Nr.: D Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45351
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail:
Telefon: +49 721938-6266
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA 1.7; Bahntechnik/ Oberbau (BTO) Los D – Filder – Freie Strecke ca. 15 km; 20FEI45351 Los-Nr.: D
S21, PA 1.7; Bahntechnik/ Oberbau (BTO) Los D – Filder – Freie Strecke ca. 15 km; 20FEI45351 Los-Nr.: D
Stuttgart
Freiräumung EÜ 4.1603 und 4.1604
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze (TEN) "Paris-Straßburg-StuttgartWien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PA 1.7; Bahntechnik/ Oberbau (BTO) Los D – Filder – Freie Strecke ca. 15 km
Postanschrift: Hansastraße 83
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 49134
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Überbauung Brücken mit Fester Fahrbahn Zusätzliche Anordnung: Bau des Schutzbetons auf freigelegter Brücke
Postanschrift: Hansastraße 83
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 49134
Land: Deutschland
AvL0050 Aus Gründen der zeitlichen Verzahnung (Brücke darf möglichst nicht ohne Schutz freiliegen) ist das Abräumen des Überfahrschutzes erst unmittelbar vor dem Überbauen der Brücke zu leisten. Dies ist durch den Auftragnehmer zu leisten.
Durch die Anordnung der Leistung "Schutzbeton" ist auch die Leistung "Räumung der Brücke vom Ausbau-AN zu leisten. In der ursprünglichen Planung ist davon ausgangen, dass der AN Rohbau die von ihm aufgebrachte Überfahrbarkeit wieder zurückbaut. Das Abnehmen der Überfahrbarkeit ist ihm aus logistischen Gründen nicht möglich, weswegen der AN AUSbau diese Leistung übernehmen muss, um keinen Baustillstand zu erhalten.