Alltagsbetreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) "Tompkins-Barracks" Friedrichsfelder Landstraße 34, 68372 Schwetzingen Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.9/16-20
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Felsstraße 2-4
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 91 - Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 721-824829-374/380
Fax: +49 721-93340225
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Alltagsbetreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) "Tompkins-Barracks" Friedrichsfelder Landstraße 34, 68372 Schwetzingen
Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 34 68732 Schwetzingen
Alltagsbetreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) "Tompkins-Barracks" Friedrichsfelder Landstraße 34, 68372 Schwetzingen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 31.08.2020, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YY2Z
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-926-4049
Fax: +49 721-9263985
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-926-4049
Fax: +49 721-9263985
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 34 68732 Schwetzingen
Alltagsbetreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) "Tompkins-Barracks" Friedrichsfelder Landstraße 34, 68372 Schwetzingen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
In der Leistungsbeschreibung wurde im Leistungsschein 19 beim Mindestpersonalschlüssel die Belegungsstufe V hinzugefügt und bei der Belegungsstufe IV die Bewohneranzahl an die der Stufe V angepasst.
Entsprechend dem Schreiben des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg vom 10.07.2023 sowie dem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 13.04.2022 liegen in Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine die Schaffung von kurzfristig erforderlichen Notkapazitäten im Flüchtlingsbereich die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB, da die damit verbundenen kurzfristigen Zugangssteigerungen nicht vorhersehbar sind. Zudem wird Gesamtcharakter (Voraussetzung 2) des Vertrages wird durch die Ergänzungsvereinbarung nicht verändert.
Die vorgegebene Preisgrenze nach § 132 Abs. 2 letzter Absatz wird eingehalten.