Rahmenvereinbarungen für Leistungen zur Unterstützung bei Um-, Auf- und Rückbauten an den Senderstandorten des SWR Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-12-BAU-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen für Leistungen zur Unterstützung bei Um-, Auf- und Rückbauten an den Senderstandorten des SWR
Der Südwestrundfunk (SWR) betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an 314 Senderstandorten ein eigenes Sendernetz. Diese Sender werden auch von anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen genutzt.
Aufgrund von technischen Änderungen und Neuerungen erfolgen an diesen Sendern sowohl durch den SWR als auch durch die Mitbenutzer häufig Um-, Auf- und Rückbauten. Die vorzuhaltenden Pläne, Zeichnungen, Skizzen, Statik-Berechnungen, etc. müssen vor, während und nach jeder Maßnahme aktualisiert und auf dem neuesten Stand gehalten werden.
Ziel des SWR ist es, drei Rahmenvereinbarungen für Koordinierungs- und Überprüfungsleistungen im Zusammenhang mit Um-, Auf- und Rückbauten für eine bestimmte Zahl der insgesamt 314 Senderstandorte abzuschließen.
Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Los 1 - Rahmenvereinbarung für Leistungen zur Unterstützung bei Um-, Auf- und Rückbauten an zugewiesenen Senderstandorten des SWR
Nachstehend aufgelistete Senderstandorte in Rheinland-Pfalz
Durchführung von Koordinierungs- und Überprüfungsleistungen im Rahmen von Um-, Auf- und Rückbauten für folgende Senderstandorte:
Lfd.Nr. / Standort-Nr. / SWR-Name
1 / 1000 / KOBLENZ
2 / 1001 / ALF-BULLAY
3 / 1037 / OBERES AHRTAL
4 / 1044 / OBERHEIMBACH
5 / 1049 / MUDERSBACH
6 / 1200 / LINZ
7 / 2000 / HAARDTKOPF
8 / 2100 / EIFEL
9 / 2300 / SAARBURG
10 / 2400 / IDARKOPF
11 / 3023 / BAD MÜNSTER A. ST.
12 / 3400 / KAISERSLAUTERN
13 / 3500 / MAINZ-KASTEL
14 / 3833 / MAINZ-FUNKHAUS
Verlängerungsoption 1 um ein weiteres Jahr bis 31.12.2026
Verlängerungsoption 2 um ein weiteres Jahr bis 31.12.2027
Los 2 - Rahmenvereinbarung für Leistungen zur Unterstützung bei Um-, Auf- und Rückbauten an zugewiesenen Senderstandorten des SWR
Nachstehend aufgelistete Senderstandorte in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
Durchführung von Koordinierungs- und Überprüfungsleistungen im Rahmen von Um-, Auf- und Rückbauten für folgende Senderstandorte:
Lfd.Nr. / Standort-Nr. / SWR-Name
1 / 3000 / DONNERSBERG
2 / 3300 / WEINBIET
3 / 3700 / KETTRICHHOF
4 / 4000 / HORNISGRINDE
5 / 4003 / WILDBAD I. SCH.
6 / 4021 / MURGTAL
7 / 4100 / BADEN-BADEN MERKUR
8 / 4521 / BADEN-BADEN FUNKHAUS
9 / 5900 / VILLINGEN-SCHWENNINGEN
10 / 6000 / FELDBERG I. SCH.
11 / 6017 / ELZTAL
12 / 6100 / FREIBURG
13 / 6300 / FREIBURG III SCHÖNBERG
14 / 6500 / HOHE MÖHR
15 / 9400 / ETTLINGEN-WATTKOPF
Verlängerungsoption 1 um ein weiteres Jahr bis 31.12.2026
Verlängerungsoption 2 um ein weiteres Jahr bis 31.12.2027
Los 3 - Rahmenvereinbarung für Leistungen zur Unterstützung bei Um-, Auf- und Rückbauten an zugewiesenen Senderstandorten des SWR
Nachstehend aufgelistete Senderstandorte in Baden-Württemberg
Durchführung von Koordinierungs- und Überprüfungsleistungen im Rahmen von Um-, Auf- und Rückbauten für folgende Senderstandorte:
Lfd.Nr. / Standort-Nr. / SWR-Name
1 / 5003 / BAD URACH
2 / 5007 / EBINGEN 1
3 / 5100 / RAICHBERG
4 / 5200 / WITTHOH
5 / 5300 / WALDBURG
6 / 5600 / WEINGARTEN / WTTBG.
7 / 6600 / EGGBERG
8 / 6800 / WANNENBERG
9 / 8000 / STUTTGART-DEGERLOCH
10 / 8045 / STUTTGART-FUNKHAUS
11 / 8100 / AALEN
12 / 8300 / WALDENBURG
13 / 8500 / ULM-KUHBERG
14 / 8600 / WEINSBERG
15 / 9000 / MÜHLACKER
16 / 9100 / HEIDELBERG-KÖNIGSTUHL
17 / 9200 / BAD MERGENTHEIM
18 / 9300 / BUCHEN
Verlängerungsoption 1 um ein weiteres Jahr bis 31.12.2026
Verlängerungsoption 2 um ein weiteres Jahr bis 31.12.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Han-delsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit je-dem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.3.4-1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall.
• Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall.
• Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A4.3.4-3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B4.3.4-2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
0 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
4 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
8 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
12 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
B4.3.4-3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
2 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität
4 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
6 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
8 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute und hervorragende Bonität
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.3.5-1 - Ein vom Bieter durchgeführtes Referenzprojekt 1 für Koordinierungs- und Überprüfungsleistungen im Zusammenhang mit Um-, Auf- und Rückbauten an Senderstandorten in vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren abgeschlossen wurde. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.
A4.3.5-2 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Um-, Auf- und Rückbauten an Senderstandorten.
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:
B4.3.5-1 - Bewertung des Referenzprojekts 1 für Koordinierungs- und Überprüfungsleistungen im Zusammenhang mit Um-, Auf- und Rückbauten an Senderstandorten in vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren abgeschlossen wurde.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen sowie durchgeführte Leistungen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
16 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt nur in einem der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
32 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in zwei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
48 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in allen drei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
B4.3.5-2 - Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Um-, Auf- und Rückbauten an Senderstandorten.
8 Punkte - Geringer Zielerfüllungsgrad - QM befriedigend ein- und umgesetzt.
16 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad - QM gut ein- und umgesetzt.
24 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein- und umgesetzt.
32 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens Dienstag, 24.10.2023 um 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail an [gelöscht] gerichtet werden.
Die Beantwortung wird, sofern für alle Bieter interessant unter www.swr.de/ausschreibungen veröffentlicht. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens selbstständig zu informieren.
Es sind nur digitale Angebote zugelassen. Diese sind unter Verwendung des unter I.3) genannten Links elektronisch einzureichen. Bitte beachten Sie die Anlage "Hinweise zum elektronischen Submissionsbriefkasten" in den Vergabeunterlagen.
Die Abgabe eines Angebotes in Papier oder per E-Mail wird nicht akzeptiert..
Die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ist bereits mit dem Teilnahmeantrag/Angebot abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ort: 76133 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]