Stadt Bad Urach - Europaweite Vergabe des Betriebs und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/2666
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-urach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bad Urach - Europaweite Vergabe des Betriebs und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtung
Gegenstand der vergebenen Leistung ist der Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtungen der Stadt Bad Urach.
Stadt Bad Urach 72574 Bad Urach
Die Stadt Bad Urach mit ihren Ortsteilen Hengen, Seeburg, Sirchingen und Wittlingen hat in ihrem Eigentum ca. 2.400 Leuchtstellen und ca. 25 Schaltschränke sowie das dazugehörende Straßenbeleuchtungsnetz. Für diese Straßenbeleuchtungsanlagen wird ein Betriebsführer gesucht, welcher den Betrieb und die Instandhaltung übernimmt, das Eigentum der Anlagen verbleibt bei der Stadt.
Folgende Leistungen sind beinhaltet:
- Betrieb des Straßenbeleuchtungsanlagen (Netz, Leuchtstellen, Schaltschränke)
- Störungsmanagement inkl. 24h-Bereitschaftsdienst und Störungs- und Schadensbeseitigung (die Reaktionszeiten entnehmen sie bitte den Ausschreibungsunterlagen)
- Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen (Netz, Leuchtstellen, Schaltschränke) inkl. Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Informationspflichten zu Störungen, Instandhaltungsarbeiten
- Beratung des Auftraggebers bei Änderungen / Erneuerungen etc. der Anlagen
- Dokumentation (Datenpflege in GIS-System und Datenbank der Leuchtstellenregister, Standortpläne, Schaltstellenregister, Schaltpläne, Netzregister, Netzpläne etc.) und Planauskünfte
Nicht Umfang der ausgeschriebenen Leistungen sind u.a. Stromlieferungen, LED-Umrüstungen, Neubau, Erneuerungen /Änderungen (außerhalb der unter die Instandhaltung fallenden Arbeiten.) der Straßenbeleuchtungsanlagen.
Der detaillierte Umfang der Leistungen ist im vorgesehenen Straßenbeleuchtungsvertrag mit den Anlagen der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses beschrieben.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 4 Jahre, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 6 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf des 31.12.2027 schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiloG vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Erklärungen und Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
1) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Der Bieter hat keinen Versicherungsnachweis mit dem Angebot einzureichen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung im Auftragsfall mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
2) Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz und den Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
zu 1) Für die Betriebshaftpflichtversicherung gelten folgende Mindestdeckungssummen:
- Personenschäden mindestens EUR 2 Mio. und bei Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 1 Mio.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2020, 2021, 2022).
(2) Eigenerklärung über eine vergleichbare Leistungserbringung (Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtung)
Die geforderte Referenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
zu 2) Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtung) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.07.2020).
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl.
Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen.
Die Vergabeunterlagen inklusive Angebotsformular sind unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort
abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem oben genannten Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Portal auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationensind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
2) Der Bieter hat auf Aufforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, dass
der vorgesehene Anlagenverantwortliche die Anforderungen an den Anlagenverantwortlichen gemäß DIN VDE 0105-100 (vgl. § 15 Abs. 1 des Straßenbeleuchtungsvertrags, Anhang 2) erfüllt.
Hinweis: Diese Darlegungen müssen mit Angebotsabgabe noch nicht eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6WVN
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.