Kauf und Lieferung von 2 Universal Fräs- und Bohrmaschinen, 2 konventionellen Drehmaschinen sowie 2 Zyklendrehmaschinen für die BNS I in Bruchsal Referenznummer der Bekanntmachung: LRAKA-2023-0040
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kriegsstraße 100
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung von 2 Universal Fräs- und Bohrmaschinen, 2 konventionellen Drehmaschinen sowie 2 Zyklendrehmaschinen für die BNS I in Bruchsal
Kauf und Lieferung von diversen Maschinen für die Balthasar-Neumann-Schule I in 76646 Bruchsal
Los 1: zwei Universal Fräs- und Bohrmaschinen
Los 2: zwei konventionelle Drehmaschinen
Los 3: zwei Zyklendrehmaschinen
2 Fräsmaschinen
Bruchsal
Kauf und Lieferung von 2 Fräsmaschinen für die Balthasar-Neumann-Schule I in Bruchsal
Die Lieferung soll so schnell wie möglich erfolgen.
2 konv. Drehmaschinen
Bruchsal
Kauf und Lieferung von 2 konventionellen Drehmaschinen für die Balthasar-Neumann-Schule I in Bruchsal
Die Lieferung soll so schnell wie möglich erfolgen.
2 Zyklendrehmaschinen
Bruchsal
Kauf und Lieferung von 2 Zyklendrehmaschinen für die Balthasar-Neumann-Schule I in Bruchsal
Die Lieferung soll so schnell wie möglich erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe ist vorzulegen:
- Erklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
und § 22 LkSG
- Eigenerklärung EU-Sanktion zur Umsetzung von Art. 5 k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022
Auf Verlangen ist vorzulegen:
- Bestätigung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung Handwerksrolle, Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbar),
- Erklärung des Bieters zwecks Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
Mit Angebotsabgabe ist vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung (inkl. Erklärung über:
* Umsätze in den letzten 3 Jahren,
* ob über das Vermögen des Betriebs ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt /eröffnet oder abgelehnt wurde,
* ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
* ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung)
auf Verlangen vorzulegen:
- Insolvenzplan, falls dieser rechtskräftig bestätigt wird,
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Krankenversicherungsträgers
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
- Erklärung KMU/Unternehmensdaten
- Erklärung der Bietergemeinschaft
- Fragebogen zur Bewertungsmatrix
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Erläuterungen, Konkretisierungen, Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- und Absageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden.
Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat.
Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Ende der Angebotsfrist berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Bietercockpit/Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf https://www.vergabe24.de nachgelesen werden.
Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Zugelassene Kommunikationsmittel: Fragen zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle gerichtet werden. Auskünfte zu Fragen werden über die Vergabeplattform erteilt.
Fragen, die bis zum 11.10.2023 gestellt werden, werden i.d.R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten.
Bei der elektronischen Angebotsabgabe über die Vergabeplattform erhält jeder Bieter, nach vollständiger Übermittlung der Unterlagen, vollautomatisch über das Bietertool eine Eingangsbestätigung mit einem genauem Zeitstempel. Mit diesem Zeitstempel wird der Zeitpunkt des Eingangs eines elektronischen Angebots dokumentiert.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland