Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Schulmöbel Referenznummer der Bekanntmachung: 087.31:Schulmöbel-RV_RNK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38 - 40
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 622152291752
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-neckar-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rhein-neckar-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Schulmöbel
Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Schulmöbel
Klassenzimmer- und Lehrerzimmermöbel (Stühle, Tische und Stauraum)
Diverse Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises. Die genauen Standorte können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Schulmöbel:
Klassen- und Lehrerzimmermöbel (u. a. Stühle, Tische und Stauraum).
Details hierzu sowie unverbindlich geschätzte Spannen der Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
Diverse Schülerstühle, Schülertische, Lehrertische, Rollcontainer, Schränke, etc..
Details sowie anvisierte Mengenangaben siehe Leistungsverzeichnis. Die angebotenen Möbel müssen nach Aufforderung zur Bemusterung vorgeführt werden. Die geschätzte Auftragswertspanne beträgt bei Los 1 ca. [Betrag gelöscht] EUR (Minimum) bis ca. [Betrag gelöscht] EUR (Maximum) netto. Ein Anspruch auf Ausschöpfung seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
Ganztagsmöbel für schulische Zwecke
Diverse Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises. Die genauen Standorte können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Schulmöbel:
Ganztagsmöbel für schulische Zwecke (u. a. Loungemöbel/Tisch- und Sitzgelegenheiten).
Details hierzu sowie unverbindlich geschätzte Spannen der Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
Diverse Elemente wie Hocker, Sitzbank, Sessel, Sofa, Rundelemente 60° & 90°
sowie lose Armlehne zur flexiblen Befestigung, etc..
Details sowie anvisierte Mengenangaben siehe Leistungsverzeichnis. Die angebotenen Möbel müssen nach Aufforderung zur Bemusterung vorgeführt werden.
Die geschätzte Auftragswertspanne beträgt bei Los 2 ca. [Betrag gelöscht] EUR (Minimum) bis ca. [Betrag gelöscht] EUR (Maximum) netto. Ein Anspruch auf Ausschöpfung seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten.
Der Bieter hat darin zu erklären, dass:
— keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegenunser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach:
— § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen),
— § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
— § 129 b StGB (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland),
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen,
— § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 StGB (Betrug),
— § 264 StGB (Subventionsbetrug),
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— § 333 StGB (Vorteilsgewährung),
— § 334 StGB (Bestechung),
— §§ 232, 232a I-V, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung);
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung
(Hinweise: Einer Verurteilung oder Geldbuße im Sinne dieses Absatzes steht eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat),
— keine Verstöße gegen:
— §§ 5 und 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG),
— § 21 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
— § 8 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 9 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG),
— §§ 15, 15a und 16 Abs. 1 Nr. 1-2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
— § 404 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) III,
— § 266 a Abs. 1 - 4 StGB begangen haben, die mit Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oderGeldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR geahndet wurden.
Weiterhin erklärt der Bieter, dass:
— die Vorgaben und Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohn-MiLoG) eingehalten werden,
— bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen verstoßen wird,
— keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
— dass eine ordnungsgemäße Eintragung in die entsprechenden Berufsregister erfolgt ist.
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein "Bieterformular" mit entsprechenden Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten.
Der Bieter hat darin zu erklären, dass:
— sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde.
Der Bieter hat darin weiterhin anzugeben:
— Umsatz:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
— Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine eine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung), die alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, vorliegt oder bis zum Vertragsbeginn abgeschlossen und während der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird. Zudem sind die Deckungsgrenzen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden anzugeben.
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter mit Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten.
Der Bieter hat darin anzugeben:
— Kommunikation:
Hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
— Referenzen:
3 vergleichbare Referenzen mit vollständigen Kontaktangaben sowie weiteren in den hierfür vorgesehenen Vordrucken geforderten Angaben.
— Nachweis zum Qualitätsmanagement (firmenexterne Zertifizierung),,
— Angaben über die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Unternehmen,
— Nachunternehmer:
Angabe ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen.
— Bietergemeinschaft:
Angabe, ob das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.
— Kommunikation:
Verwendung deutscher Sprache.
— Referenzen:
3 vergleichbare Referenzen in den letzten 48 Monaten*).
Vergleichbarkeit bedeutet:
Durchgeführte Aufträge bei denen der ausgeschriebene, losspezifische Leistungsumfang zuverlässig und erfolgreich erbracht wurde. Die Referenzen müssen aus dem Schulbereich (pädagogische Bildungs-, Schulungs-, bzw. Betreuungseinrichtungen) sein. Es sollen vorwiegend öffentliche Auftraggeber genannt werden und die Referenzen sollen sich auf Rahmenvereinbarungen beziehen.
*) der in § 46 III Nr. 1 VgV vorgesehen Zeitraum wurde auf 48 Monate erweitert, da auch die Laufzeit eines Rahmenvertrages gem. § 21 VI VgV grundsätzlich 48 Monate beträgt. Der Rhein-Neckar-Kreis geht davon aus, dass Rahmenvereinbarungen im Schulmöbelbereich noch nicht zum überwiegenden Standard gehören. Insofern soll durch die Erweiterung des Zeitraumes auf die letzten 48 Monate ein breiterer Wettbewerb ermöglicht werden aus dem Referenzen über derartige Laufzeit-Aufträge vorzuweisen sind.
Es gelten ausschließlich die Angaben auf den (Referenz-)Formblättern. Ein Verweis auf eine eigene Referenzliste ist unzulässig! Unvollständige bzw. wenig transparente, aber auch zu allgemeine Angaben, Verweise auf Firmenprospekte o. ä. werden nicht berücksichtigt und können zum Ausschluss führen.
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Einschätzung und Überprüfung der Bietereignung. Der Rhein-Neckar-Kreis behält sich zur Beurteilung der Referenzen ausdrücklich auch Nachfragen
bei den angegebenen Stellen vor. Der Rhein-Neckar-Kreis kann zudem eigene Erfahrungen heranziehen. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung des Angebots genutzt sowie unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
— Nachweise zum Qualitätsmanagement (firmenexterne Zertifizierung):
Kopie eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständigüberwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001 odergleichwertig) im Unternehmen. Gleichwertige Zertifikate werden anerkannt. Gleichwertig sind Zertifikate, diedurch externe und unabhängige Qualitätsstellen ausgestellt werden und bestätigen, dass das Unternehmenbestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt.
Der Bieter muss seinerseits den Gleichwertigkeitsnachweis erbringen und hat dies ggfs. schriftlich darzulegen. Die Vergabestelle muss dadurch in die Lage versetzt werden, eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen zukönnen.
In Bietergemeinschaften oder beim Nachunternehmereinsatz muss derjenige Inhaber des Zertifikats sein, der die wesentliche Steuerungsleistung in diesen Formen der Zusammenarbeit erbringt und verantwortet.
Hinweis für Lieferanten:
Bieter, die keine Hersteller (produzierendes Gewerbe) sind und die o. g. Zertifizierung nur für den eigenen Vertrieb vorweisen, können im Vergabeverfahren nur dann berücksichtigt werden, sofern Sie für das angebotene Lieferprogramm die Zertifizierung des Herstellers mit vorweisen können.
— Nachunternehmer (falls zutreffend):
Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer".
— Bietergemeinschaft (falls zutreffend):
Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft".
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Vertragliche Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe:
— Erklärung über Vorliegen einer GS-Zertifizierung (Geprüfte Sicherheit) oder eines vergleichbaren Sicherheitsnachweises (Güte- und Prüfsiegel) und Einhaltung der Produktanforderungen. Der entsprechende Nachweis wurde den Angebotsunterlagen beigefügt,
— Beachtung der ILO 182.
— Bemusterungserklärungen
— weitere Erklärung gem. Vergabeunterlagen
2) Hinweis zur E-Vergabe/Angebotsabgabe:
Die gesamten Vergabeunterlagen wurden per Link in der EU-Bekanntmachung unbeschränkt zur Verfügung gestellt. Im Interesse von Bietern und Interessenten empfehlen wir jedoch ausdrücklich sich zudem frühzeitig auf der Vergabeplattform unter www.auftragsboerse.de kostenfrei zu registrieren.
Ansonsten geht Bietern und Interessenten womöglich sämtlicher Informationsfluss verloren, der sich evtl. ausder Beantwortung von Bieterfragen ergeben kann. Ohne Registrierung ist es der Vergabestelle nicht möglich, interessierte, aber nicht registrierte Bieter zu identifizieren und den Informationsfluss sicherzustellen.
Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass E-Mail und Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige elektronische Angebotsabgabe darstellen. Die Papierform sowie die Abgabe mittels E-Mail und Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen.
Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support (Kontaktdaten werden systemseitig angezeigt bzw. sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt) zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können nach Registrierung komplett elektronisch im System ausgefüllt werden und müssen nicht nochmals ausgedruckt,handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht gefordert, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich.
Mögliche Bieterfragen bzgl. den Anforderungen im Leistungsverzeichnis, Vertrag oder zum Vergabeverfahren allgemein sind unverzüglich über das E-Vergabesystem an die Vergabestelle zu richten und werden ausschließlich über das System beantwortet. Bieterfragen zum Ausschreibungsinhalt oder zum Vergabeverfahren sind abschließend bis zum 09.10.2023 ausschließlich über die E-Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen.
Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Auskunftsersuchen, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht beantwortet. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen.
Die Vergabeunterlagen beinhalten ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung. Das Leistungsverzeichnis muss innerhalb des E-Vergabesystem ausgefüllt werden. Ergänzende und angeforderte Unterlagen können bieterseitig im E-Vergabesystem als Anlage hochgeladen und dem Angebot somit beigefügt werden. Der Bieter muss sein digitales Angebot rechtzeitig sowie unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden Internet-Bandbreiten bzw. Datenupload-Geschwindigkeiten über das E-Vergabesystem einreichen. Das Ende der Angebotsfrist ist dabei zwingend zu beachten;
3) Die einzureichenden Unterlagen sind der in den Vergabeunterlagen enthaltenen "Checkliste" zu entnehmen.
4) Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches des Bieters werden nicht akzeptiert.
5) Hinweis zur Elektronischen Rechnungsstellung:
Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an . Ihr Rechnungsdokument
muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Rechnungen im PDF-Format sowie ZUGFeRD-Rechnungen können Sie an die E-Mail-Adresse senden.
Bitte senden Sie uns je E-Mail immer nur eine PDF-Datei mit einer Rechnung (ggf. inkl. Anlagen). Wenn Sie uns mehrere Rechnungen schicken möchten, bitten wir Sie, diese jeweils in einer eigenen E-Mail zu übersenden.
Des Weiteren steht Ihnen die Möglichkeit der postalischen Übersendung von Rechnungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass hier externe und interne Postlaufzeiten zu berücksichtigen sind, bis die Rechnung beim Empfänger ankommt.
Bitte verwenden Sie grundsätzlich folgende Rechnungsadresse:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
RNK_XXXXXX
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
Die jeweiligen Schulkennungen für die E-Rechnung können Sie der Anlage 2 entnehmen.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach erfolgreicher Gesamtlieferung. Sammelrechnungen sind unzulässig.
Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
Die Ferienregelung in Baden-Württemberg ist zwingend zu beachten, da in den Ferien keine Bearbeitung erfolgen kann. Das gegengezeichnete Abnahmeprotokoll dient als rechnungsbegründende Unterlage. Die Übersendung eines Lieferscheins ist nicht ausreichend.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.