Baubegleitende Leistungen in Anlehnung an Leistungsphasen 8 und 9 im Rahmen der Mitverlegung Glasfaserausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 23-07 BOK_LP8+9_Mitverlegung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.breitband-ortenau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Baubegleitende Leistungen in Anlehnung an Leistungsphasen 8 und 9 im Rahmen der Mitverlegung Glasfaserausbau
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Gemeinden Bad-Peterstal-Griesbach, Biberach, Lautenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Oppenau, Schuttertal, Seelbach, Wolfach, Zell am Harmersbach. die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breit-bandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren.
Der Auftraggeber hat 23 Anträge auf Förderung nach der "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021" unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in ,,grauen Flecken"" vom 13. November 2020 eingereicht und bewilligt bekommen.
Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten.
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Der Umfang des Netzgebietes, in welchem die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen zu erbringen sind, ist der Ziff. 1.2 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Gemeinden Bad-Peterstal-Griesbach, Biberach, Lautenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Oppenau, Schuttertal, Seelbach,Wolfach, Zell am Harmersbach
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beautragung eines geeigneten Unternehmens, dass die Leistungen entsprechend der Leistungsphasen 8 und 9 in Anlehnung an den § 43 (Ingenieurbauwerke) der HOAI erbringt.
Die Beauftragung der Leistungen beziehen sich auf die durch Dritte auszuführenden Bauarbeiten für die Leerrohr-Mitverlegung des Auftraggebers im Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbauprojektes der UGG.
Der Beauftragung liegen die vorl. Förderbescheide des Bundes für das Projektgebiet zu Grunde (s. Anlagen 01-01v zur Vergabeunterlage). Im Rahmen der Leistungserbringung sind sodann durch den Auftragnehmer neben den Inhalten der Leistungsbeschreibung insbesondere auch folgende Vorgaben zwingend einzuhalten:
- Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur nterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"
- Bundeshaushaltsordnung, insbesondere §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenden Verwaltungsvorschriften (VV)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 13.06.2019, GMBl Nr. 19/2019, S. 372)
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahre, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes ("BNBest-Gigabit"), Stand 01.07.2021
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.01 vom 24.02.2022
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Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten, insb. gelten:
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (VwV Gigabitmitfinanzierung), v. 10.09.2021
- Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" v. 29.12.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baubegleitende Leistungen in Anlehnung an Leistungsphasen 8 und 9 im Rahmen der Mitverlegung Glasfaserausbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Neben den unter Abschnitt III. aufgeführten Nachweisen und Erklärungen sind folgende Unterlagen bzw. Angaben mit dem Angebot einzureichen:
- Anlage 06 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Anlage 08 Erklärung zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen
- Anlage 10 Eigenerklärung zu Russland Sanktionen
- Anlage 16 Angebotspreisblatt
b) Zum Nachweis der Eignung (s. Abschnitt III. der Auftragsbekanntmachung) kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber die Anlage 14 in entsprechendem Umfang (Eignungsleihe in Bezug auf technische / berufliche Leistungsfähigkeit und / oder Eignungsleihe in Bezug auf wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber mit dem Angebot die entsprechend der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen bzw. Angaben in Bezug auf das die Eignungsleihe betreffende Eignungskriterium für das die Eignung leihende Unternehmen einzureichen.
Im Übrigen gilt § 47 VgV.
Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so hat der Bewerber und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe und die Anlage 15 auf gesondertes Verlangen zu erbringen.
c) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Angebot die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 13) vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C62QB
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland