Leistungsphasen 3 – 8 nach HOAI für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in einem Bestandsdepot (10 Ladepunkte > 50kw)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tettnang
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.strauss-reisen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungsphasen 3 – 8 nach HOAI für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in einem Bestandsdepot (10 Ladepunkte > 50kw)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung der Leistungsphasen 3 – 8 nach HOAI für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in einem Bestandsdepot (10 Ladepunkte > 50kw).
Leistungsphasen 3 – 8 nach HOAI für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in einem Bestandsdepot (10 Ladepunkte > 50kw)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungsphasen 3 – 8 nach HOAI für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in einem Bestandsdepot (10 Ladepunkte > 50kw)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist nach seiner Auffassung kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB, sondern lediglich aufgrund eines vorliegenden Zuwendungsbescheids zur Durchführung eines Verfahrens nach der UVgO verpflichtet. Aufgrund der Dringlichkeit, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, führt er ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach §8 (4) iVM §12 (1) durch.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind §160 GWB zu entnehmen, die Vorschrift ist nachfolgend wiedergegeben:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx