27011001 - Neubau - 4-gruppige Kindertageseinrichtung, Allmersbacher Straße, Stuttgart Bad Cannstatt, Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_Allmersbacher_Arch
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt Stuttgart - Hochbauamt - Abt. 65-1 DLZ.1
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
27011001 - Neubau - 4-gruppige Kindertageseinrichtung, Allmersbacher Straße, Stuttgart Bad Cannstatt, Architektenleistungen
Es soll eine neue 4-gruppige Tageseinrichtung für Kinder von 0-6 Jahren entstehen. Neben den eigentlichen Gruppenräumen sind Schlaf- und Personalräume vorgesehen, ebenso Sanitärbereiche mit verschiedenen Anforderungen und eine Küche (Aufbereitungsküche) zur Versorgung im Ganztagesbetrieb.
Hierfür soll im Rahmen des VgV-Verfahrens ein Architekturbüro ermittelt und beauftragt werden.
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de -Anmeldung) kostenfrei an und Verknüpfen sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen / Firma Vergabeplattformen / Vergabeplattform Stuttgart / Verknüpfen.
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens:
Gebäudeplanung nach HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1 (Architektenleistungen nach § 34 HOAI) LPH 1-9 für den Neubau eines 4-gruppigen Kinderhauses in der Allmersbacher Straße in Stuttgart Bad Cannstatt. Die voraussichtlichen Brutto-Baukosten (KGR 300 und 400) betragen ca. 4.040.000 Mio. Euro.
Die Maßnahme weist eine Programmfläche von ca. 483 m2 auf.
Die für die 2. Phase ausgewählten Bieter werden mit einem Gestaltungsgutachten beauftragt.
2. Verfahrensablauf:
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. In einem offenen Teilnahmewettbewerb (1.Stufe) können sich interessierte Unternehmen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Hierzu sind geforderte Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen und nachzuweisen (siehe Abschnitt III.1 und Teilnahmeunterlagen). Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden mit einem Gestaltungsgutachten beauftragt. Das Ergebnis des Gestaltungsgutachtens ist unter anderem ein Zuschlagskriterium. Anschließend dürfen sich alle Bieter der Stufe 2 in einem Verhandlungsgespräch dem Auftraggeber persönlich vorstellen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien (siehe Abschnitt II.2.5 und Vergabeunterlagen) insgesamt die höchste Punktzahl erreichen kann.
3. Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch die Landeshauptstadt Stuttgart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Bei dem o.g. Endtermin handelt es ich um die angestrebte Baufertigstellung. Es werden keine Vertragstermine vereinbart. Die o.g. Termine dienen lediglich der Orientierung. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung (Ende LPH 9).
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur indem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigung (siehe auch III.2.1)):
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen
Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
1) Anzahl Beschäftigte Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019 - 2022) Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte betrug:
— bis zu 3 Vollzeitbeschäftigen: 5 Punkte
— mehr als 3 und bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte: 15 Punkte
— mehr als 5 Vollzeitbeschäftigen: 30 Punkte
2) Anteil der Architekten und Ingenieure an der Anzahl der Gesamtbeschäftigten
Das jährliche Mittel des prozentualen Anteils der in den letzten drei Jahren (2018 - 2020) beschäftigten Architekten und Ingenieure (Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO) betrug:
— Anteil <70 %: 5 Punkte
— Anteil >=70 %: 20 Punkte
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Gebäudeplanung Neubau, mindestens Honorarzone III (darf nicht Referenzobjekt 2 sein)
1) Bauweise – Material:
—Neubau sonstige Bauweise: 30 Punkte,
—Neubau Holzbau/Holzhybridbau: 60 Punkte
2) Auftraggeber
— Privater Auftraggeber: 10 Punkte,
— öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 GWB (auch z.B. Kirchen gemäß §99 Abs. 4 GWB): 40 Punkte.
3) Bauwerkskosten KGR 300 + 400, netto:
— kleiner 1,0 Mio. EUR: 10 Punkte,
— ab 1,0 Mio. EUR und kleiner bis 2,5 Mio. EUR: 20 Punkte,
— ab 2,5 Mio. EUR: 40 Punkte.
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 2: 4 Punkte,
— Leistungsphase 3: 8 Punkte,
— Leistungsphase 4: 2 Punkte,
— Leistungsphase 5: 12 Punkte,
— Leistungsphase 6: 5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 2 Punkte,
— Leistungsphase 8: 17 Punkte.
5) Jahr der Inbetriebnahme:
— bis 31.12.2017 bzw. noch nicht in Betrieb: 10 Punkte,
— ab 01.01.2018: 20 Punkte
Referenzprojekt 2 des Bewerbers: Gebäudeplanung Neubau, mindestens Honorarzone III (darf nicht Referenzobjekt 1 sein)
1) Auftraggeber:
— Privater Auftraggeber: 10 Punkte,
— öffentlicher Auftraggeber gem. §99 GWB (z.B. auch Kirchen gem. §99 Abs. 4 GWB): 40 Punkte.
2) Gebäudetyp:
— Sonstiges Gebäude: 10 Punkte,
— Bildungs- und Betreuungseinrichtungen: 20 Punkte
— Kindertagesstätten: 40 Punkte
3) Bauwerkskosten KGR 300 + 400, netto:
— kleiner 1,0 Mio. EUR: 10 Punkte,
— ab 1,0 Mio. EUR bis kleiner 2,5 Mio. EUR: 20 Punkte
— ab 2,5 Mio. EUR: 40 Punkte
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 2: 4 Punkte,
— Leistungsphase 3: 8 Punkte,
— Leistungsphase 4: 2 Punkte,
— Leistungsphase 5: 12 Punkte,
— Leistungsphase 6: 5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 2 Punkte,
— Leistungsphase 8: 17 Punkte.
5) Jahr der Inbetriebnahme:
— bis 31.12.2017 bzw. noch nicht in Betrieb: 10 Punkte,
— ab 01.01.2018: 20 Punkte
Referenzprojekt 3 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg/Auszeichnung (Es darf sich um das Referenzobjekt 1 oder 2 handeln)
1) Angabe Wettbewerbserfolg/Auszeichnung
— Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens ohne Gestaltungsteil: 10 Punkte
— Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit Gestaltungsteil (z.B. VgV-Verfahren mit Gestaltungsteil, Mehrfachbeauftragung): 40 Punkte
— Wettbewerbserfolg bei einem regelgerechten Wettbewerb (Preis/Anerkennung): 70 Punkte
— Auszeichnung eines realisierten Projekts (Auszeichnung der Architektenkammer, Verband Deutscher Architekten, Bund Deutscher Architekten oder vergleichbares): 70 Punkte
2) Jahr des Erfolgs / Auszeichnung
— vor 31.12.2017: 15 Punkte,
— ab 01.01.2018: 30 Punkte.
Die zuvor beschriebenen Referenzen müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Planern gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die ARGE. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros oder des Auftraggebers mit einzureichen (weitere Informationen sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen).
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-Masterurkunde). Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisverfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabeentspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischenPerson die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denenjedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
- Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben. (Ausschlusskriterium)
- Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. (Ausschlusskriterium)
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die
Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen.
Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen.
Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter erhalten entsprechende Unterlagen zur Erarbeitung von je eines
Lösungsvorschlags und zur Erstellung je eines Erstangebots. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird je Teilnehmer mit [Betrag gelöscht] Euro (Netto) honoriert, sofern ein wertbares Angebot inkl. Lösungsvorschlag
abgegeben wird.
Gefordert werden voraussichtlich (Änderungen/Konkretisierungen vorbehalten):
- Lageplan - M 1:500,
- Grundrisse - M 1:200,
- Ansichten / Schnitte - M 1:200,
- Berechnungen,
- Erläuterungen zu Ideen,
- Modell - M 1:500.
Die Bearbeitungszeit für den Lösungsvorschlag ist vom 21.11.2023 bis 20.02.2024 vorgesehen (Änderungen vorbehalten).
Im Verhandlungsgespräch stellen die Architekten ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen
(Büroinhaber/Geschäftsführer, Projektleiter und Bauleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre
Arbeitsweise. Im Verhandlungsgespräch präsentieren die Architekten ihre Lösungsvorschläge.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).