Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes in Hinterzarten und Oberried Referenznummer der Bekanntmachung: 522/23-AZ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stadtstraße 2
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 76121875360
Fax: +49 761595751052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Panoramastraße 33
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71125359390
Fax: +49 711253593927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes in Hinterzarten und Oberried
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes in Hinterzarten und Oberried
Los 1 Hinterzarten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Auftraggeber) umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.
Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband wurde im Rahmen einer vorangegangenen europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den späteren Netzbetrieb ermittelt. Den Betrieb des zum Ausbau geplanten Netzes des Auftraggebers wird die Vodafone GmbH vornehmen, die als Netzbetreiber ausgewählt wurde.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vor-läufige Förderbescheid vom 17.12.2019 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 17.12.2019 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Hinterzarten
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3823
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 2527 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 335 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 2268 m
- Schächte: 3 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-1909BW200196
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht im Wesentlichen der Vorstufe einer Genehmigungsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 196 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 11.900 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 3.948 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 444 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 14 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 5 Stück
Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Ziel des Ausbauvorhabens ist die Sicherstellung einer homogenen, zukunftsgerichteten und bedarfsgerechten glasfaserbasierten Breitbandversorgung für die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken). Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald als Auftraggeber errichtet Infrastrukturen im Betreibermodell. Vom Auftraggeber werden passive FTTB-Breitbandinfrastrukturen sowie das Backbone aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf förderfähige Gebiete und Objekte im Projektgebiet, die nach Bundes- und Landesförderprogramm (Kofinanzierung) als „Weiße Flecken“ bezuschusst werden. Des Weiteren ist der der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung trassenanliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor strategische graue Flecken anzubinden. Ebenso sind im gesamten Verbandsgebiet nicht förderfähige Leistungen zu erbringen.
Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf:
• die Backboneebene
• die Zuführungsebene
• die Verteilebene
• Vorstreckungen/Vortrieb auf Basis Reservekapazitäten
• Hausanschlüsse
• das Hausanschlussmanagement
Je nach Sachverhalt ist der Leistungsumfang förderfähig oder nicht förderfähig. Somit hat innerhalb der Planung, Massenerhebung, Kostenermittlung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Dokumentation eine Trennung des Leistungsumfanges im Hinblick auf die Förderfähigkeit transparent, verständlich und nachvollziehbar zu erfolgen
Die Vorgaben des Fördermittelgebers im Hinblick auf die Trennungen innerhalb der Datenanforderungsliste sind über alle Phasen des Projektes zu gewährleisten, sicherzustellen und zu dokumentieren. Ein verfolgbares und transparentes Änderungssystem ist vom Auftragnehmer zu entwickeln und über den gesamten Projektablauf sicherzustellen und zu führen.
Weitere Differenzierungen im Rahmen der nicht förderfähigen Leistungen wie z. B. Trennung nach unterschiedlichen Auftraggebern und z. B. mit zu verlegenden Sparten sind möglich.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage „Aufgabenbeschreibung“ der Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2 Oberried
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Auftraggeber) umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.
Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband wurde im Rahmen einer vorangegangenen europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den späteren Netzbetrieb ermittelt. Den Betrieb des zum Ausbau geplanten Netzes des Auftraggebers wird die Vodafone GmbH vornehmen, die als Netzbetreiber ausgewählt wurde.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Oberried. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Upgrade des Bundes für graue Flecken soll dabei zur Anwendung kommen.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 17.02.2020 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 17.02.2020 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 4.123.230,79 netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Oberried
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3868
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 857 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 1778 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 243 m
- Schächte: 5 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-1909BW200234
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht im Wesentlichen der Vorstufe einer Genehmigungsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 250 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 14.300 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 7.186 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 763 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 16 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 1 Stück
Des Weiteren ist der der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Ziel des Ausbauvorhabens ist die Sicherstellung einer homogenen, zukunftsgerichteten und bedarfsgerechten glasfaserbasierten Breitbandversorgung für die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken). Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald als Auftraggeber errichtet Infrastrukturen im Betreibermodell. Vom Auftraggeber werden passive FTTB-Breitbandinfrastrukturen sowie das Backbone aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf förderfähige Gebiete und Objekte im Projektgebiet, die nach Bundes- und Landesförderprogramm (Kofinanzierung) als „Weiße Flecken“ bezuschusst werden. Des Weiteren ist der der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung trassenanliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor strategische graue Flecken anzubinden. Ebenso sind im gesamten Verbandsgebiet nicht förderfähige Leistungen zu erbringen.
Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf:
• die Backboneebene
• die Zuführungsebene
• die Verteilebene
• Vorstreckungen/Vortrieb auf Basis Reservekapazitäten
• Hausanschlüsse
• das Hausanschlussmanagement
Je nach Sachverhalt ist der Leistungsumfang förderfähig oder nicht förderfähig. Somit hat innerhalb der Planung, Massenerhebung, Kostenermittlung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Dokumentation eine Trennung des Leistungsumfanges im Hinblick auf die Förderfähigkeit transparent, verständlich und nachvollziehbar zu erfolgen.
Die Vorgaben des Fördermittelgebers im Hinblick auf die Trennungen innerhalb der Datenanforderungsliste sind über alle Phasen des Projektes zu gewährleisten, sicherzustellen und zu dokumentieren. Ein verfolgbares und transparentes Änderungssystem ist vom Auftragnehmer zu entwickeln und über den gesamten Projektablauf sicherzustellen und zu führen.
Weitere Differenzierungen im Rahmen der nicht förderfähigen Leistungen wie z. B. Trennung nach unterschiedlichen Auftraggebern und z. B. mit zu verlegenden Sparten sind möglich.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage „Aufgabenbeschreibung“ zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Berufsqualifikation Dipl. Ing., Dipl. Ing. (FH), oder vergleichbarer Bachelor oder Master. Es ist erforderlich, dass nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht die Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen müssen für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung einen verantwortlichen Betriebsangehörigen benennen, der die genannte Berufsqualifikation erfüllt.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Die Mindestdeckungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung betragen. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2 – fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
- Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto im Bereich der zu vergebenden Leistungen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr bei einer Bewerbung für Los 1 Hinterzarten: [Betrag gelöscht] Euro netto Los 2 Oberried: [Betrag gelöscht] Euro netto betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen sowie Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2020/2021/2022. Sämtliche Angaben haben in Vollzeitäquivalenten zu erfolgen. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Referenzen von Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen einschließlich Netzdokumentation. Es sind im Rahmen der Referenzen die im Formblatt Referenzen geforderten Angaben zu machen. Es sind mindestens 2 Referenzen vorzulegen, die Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer passiver Breitbandinfrastrukturen zum Gegenstand haben. Zudem muss mindestens 1 der 2 zu benennenden Referenzen über die Planungs- und Ingenieurleistungen hinaus zudem die Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmungen zu der Förderrichtlinie des Bundes und/oder des Landes Baden-Württemberg zum Gegenstand haben. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.