Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Waldshut
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waldtorstr. 1
Ort: Waldshut-Tiengen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Elmar Weißenberger
E-Mail:
Telefon: +49 7751/865400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abfall-landkreis-waldshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Waldshut
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem aus dem Landkreis Waldshut
Landkreis Waldshut
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Waldshut in einem Umfang von ca. 7.286 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Waldshut
Postanschrift: Haydnstraße 1
Ort: Brieselang
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14656
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
„Wichtiger Hinweis:
Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag [Betrag gelöscht] EUR dient lediglich als Platzhalter.“
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.