Gemeinde Weil im Schönbuch - Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau des Bürgerhauses am Feuersee Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/335
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 3
Ort: Weil im Schönbuch
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71093
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weil-im-schoenbuch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Weil im Schönbuch - Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau des Bürgerhauses am Feuersee
Die Gemeinde Weil im Schönbuch beabsichtigt den Neubau des Bürgerhauses. Gegenstand dieses Verfahrens war die Vergabe der Leistungen der Tragwerksplanung.
Gemeinde Weil im Schönbuch 71093 Weil im Schönbuch
Die Gemeinde Weil im Schönbuch beabsichtigt den Neubau des Bürgerhauses. Hierfür soll im Anschluss an den Abbruch des Feuerwehrhauses am Feuerwehrsee mit der Neuerrichtung des Bürgerhauses und der Gestaltung des angrenzenden Uferbereichs und der Grün- und Freiräume begonnen werden.
Das Bürgerhaus umfasst unter anderem einen Veranstaltungsbereich von ca. 1.200 m² für rund 750 Personen (Saal: 535 m², Bühne: 250 m² und Foyer 422 m²), ein Küchen- und Servicebereich von 175 m² und 100 Stellplätze.
Das Bild des neuen Bürgerhauses am See ist bestimmt durch seine Anbindung in den nach Norden fallenden Hang der "Seegärten". Rund um den See sollen vielfältige Begegnungsorte entstehen: Spielbereiche, Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten und kleine Plätze.
Die Fertigstellung des Bürgerhauses ist spätestens bis Ende 2026 geplant.
Die Gemeinde Weil im Schönbuch geht derzeit von Gesamtprojektkosten von insgesamt etwa EUR 11 Mio. netto für das Bürgerhaus und etwa 3 Mio. netto für die Freianlagen aus. Das Kostenziel soll nicht überschritten werden.
Die Gemeinde Weil im Schönbuch hat nach einem erfolgreich durchgeführten Architektenwettbewerb die Objektplanungsleistungen Gebäude sowie Freianlagen bereits Ende 2022 an Auer und Weber sowie Grabner-Huber-Lipp vergeben.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen Tragwerksplanung.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.
Die vergabegegenständlichen Leistungen sind voraussichtlich ab Juli 2023 zu erbringen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die unter II.1.7) und V.2.4) getätigten Angaben sind fiktiv und werden aus wichtigen Gründen, insbesondere
des Geheimschutzes und zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen des bezuschlagten
Unternehmens, nicht veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70597
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.1.7) und V.2.4) getätigten Angaben sind fiktiv und werden aus wichtigen Gründen, insbesondere
des Geheimschutzes und zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen des bezuschlagten
Unternehmens, nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6VML
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland