Marie-Curie-Schule; Mittagsverpflegung Referenznummer der Bekanntmachung: LEO-2023-0051
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Belforter Platz 1
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt, -Zentrale Vergabestelle-
E-Mail:
Telefon: +49 7152-990-3118
Fax: +49 7152-990-3429
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leonberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marie-Curie-Schule; Mittagsverpflegung
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Mittagessen sowie Reinigung des Küchenbereichs
Stadt Leonberg
Belforter Platz 1
71229 Leonberg
Deutschland
Die geforderten Leistungen umfassen im wesentlichen: — Herstellung, Lieferung, Einlagerung, Vor- und Zubereitung, Regeneration und Ausgabe von Mittagessen; — Reinigung des Küchenbereichs; — Bereitstellung und Reinigung der Kleidung des Küchenpersonals; — alle damit verbundenen Dienstleistungen, die in der Leistungsbeschreibung konkretisiert werden.
Vertragsdauer 11.09.2023 bis 12.09.2025 mit optionaler zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit für je ein weiteres Jahr bis 10.09.2027 unter sonst gleichen Bedingungen. Zum 10.09.2027 endet der Vertrag automatisch.
Die Erklärung zur Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Marie-Curie-Schule; Mittagsverpflegung
Postanschrift: Adelbert-Hofmann-Straße 6
Ort: Boxberg-Schweigern
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97944
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7930601152
Fax: +49 7930601272
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-926-0
Fax: +49 721-926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberüht,,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.