Gebäudereinigung in öffentlichen Gebäuden der Stadt Geislingen an der Steige Referenznummer der Bekanntmachung: 22 - 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geislingen an der Steige
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geislingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.geislingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in öffentlichen Gebäuden der Stadt Geislingen an der Steige
Unterhalts-, Grundreinigungs- und Glasreinigungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Sporthallen
Gebäudereinigung in Schulen und Sporthallen
Geislingen an der Steige
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in zwei Schulen und einer Sporthalle auf ca. 13.091 qm
Bodenreinigungsfläche
max. 12 Monate
Gebäudereinigung Sporthalle
Geislingen an der Steige
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in einer Sporthalle auf ca. 756 qm Bodenreinigungsfläche
max. 12 Monate
Glas- und Fensterreinigung in städtischen Gebäuden
Geislingen an der Steige
Glas- und Fensterreinigungsarbeiten in 60 Objekten auf ca. 20.748 qm Fläche
max. 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über Eintrag in Handelsregister/ Handwerksrolle (für ausländische Bieter vergleichbare
Registrierung, sofern gesetzlich vorgeschrieben).
- Negativerklärung (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) entsprechend
§§ 123 und 124 GWB;
- Unternehmensumsatz pro Jahr für die letzten drei Geschäftsjahre;
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und die
ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung;
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragserteilung.
- Eigenerklärung über mind. 3 ausgeführte Aufträge mit vergleichbarer Leistung in den letzten 3 Jahren;
- Eigenerklärung, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitarbeiter zur Verfügung stehen;
- Eigenerklärung, dass der Bieter ein Qualitätsmanagement praktiziert, insbesondere zur Sicherung
und Dokumentation der Reinigungsqualität. Sofern vorhanden, können Zertizierungen
(z.B. RAL-Gütezeichen Gebäudereinigung, DIN EN ISO 9001:2000 oder gleichwertige Normen)
belegt werden;
- Eigenerklärung, dass der Bieter ein Umweltmanagement praktiziert.
Sofern vorhanden, können Zertizierungen (z.B. EMAS, DIN EN ISO 14001 oder gleichwertige Normen)
belegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Zur Kalkulationssicherheit empfiehlt die Vergabestelle die Besichtigung der Objekte vor Angebotsabgabe.
Die Vergabestelle bietet Objektbesichtigungen für die Lose 1 und 2 wie folgt an:
Datum: 23.08.2023, 08:00 Uhr, Treffpunkt: Haupteingang Michelberghalle,
Staubstraße 50, 73312 Geislingen.
Aus organisatorischen Gründen wird die Begehung als Sammeltermin durchgeführt.
Interessenten, die Einwände gegen diese Vorgehensweise haben, müssen diese Einwände
unverzüglich begründen und in Textform der Vergabestelle zur Kenntnis geben.
Besichtigungstermine für die Objekte Los 3 werden auf Anfrage nach Bedarf vergeben.
Interessenten haben sich rechtzeitig per E-Mail: [gelöscht] oder
telefonisch (07331/24-390) anzumelden.
Bitte beachten: Erreichbarkeit ausschließlich Montag, Mittwoch und Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr.
Nachteile infolge versäumter Ortsbesichtigungen liegen im Risiko des Bieters.
2.) Zur Beurteilung der Angemessenheit (Preis-/ Leistungsverhältnis) der Angebote prüft
die Vergabestelle
a) die Gesamtangebotssumme auf Auskömmlichkeit/ Wirtschaftlichkeit,
b) die vom Bieter kalkulierten Leistungswerte (qm/Std.) auf Angemessenheit.
Der Auftraggeber geht bei der Unterhaltsreinigung für die ausgeschriebenen
Objekte von durchschnittlichen Flächenleistungen aus, die im Kalkulationsschema auf dem Blatt
"Gesamt" als Richtwerte aufgelistet sind.
Toleriert werden Abweichungen in den Angeboten, von max. 5% über den Richtwerten
(z.B. durch erhöhten Maschineneinsatz, rationelle Reinigungsverfahren).
Ein Überschreiten der Richtwertvorgabe über den Toleranzbereich hinaus führt zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Unterschreiten ist unschädlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://[gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://[gelöscht]