Vergabe von Briefpostdiensten für Briefe bis 1.000 Gramm für das Landratsamt Esslingen Neckarstraße 1 73726 Esslingen vom 01.08.2023 - 31.07.2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neckarstraße 1
Ort: Esslingen a. N.
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffungsstelle Herr Bechtel
E-Mail:
Telefon: +49 711/390242128
Fax: +49 711/390252128
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Briefpostdiensten für Briefe bis 1.000 Gramm für das Landratsamt Esslingen Neckarstraße 1 73726 Esslingen vom 01.08.2023 - 31.07.2025
Briefpostdienste für Briefe bis 1.000 Gramm für das Landratsamt Esslingen Neckarstraße 1 73726 Esslingen vom 01.08.2023 bis 31.07.2025
Großraum Stuttgart
Briefpostdienste für Briefe bis 1.000 Gramm für das Landratsamt Esslingen Neckarstraße 1 73726 Esslingen vom 01.08.2023 bis 31.07.2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefpostdienste für Briefe bis 1.000 Gramm für das Landratsamt Esslingen vom 01.08.2023 - 31.07.2025
Postanschrift: Vorgebirgsstraße 49
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. (3) des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag bei der Vergabekammer auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de