Restplanung u. Erricht. eines Glasfasernetzes mit Hausanschlussmanagement - Müllheim, Auggen, Neuenb Referenznummer der Bekanntmachung: 399/23-AZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stadtstraße 2
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 76121875360
Fax: +49 761595751052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Panoramastraße 33
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71125359390
Fax: +49 711253593927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Restplanung u. Erricht. eines Glasfasernetzes mit Hausanschlussmanagement - Müllheim, Auggen, Neuenb
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinden Müllheim, Auggen und Neuenburg. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Los 1 Müllheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Müllheim. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 21.06.2021 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 21.06.2021 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Müllheim
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen: wird nachgereicht
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 8.406 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 4.706 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 6.650 m
- Schächte: 19 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-2109BW200707
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 175FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 10.052 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 17 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 4 Stück
Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2 Auggen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Auggen. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 29.03.2021 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 29.03.2021 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 3.999.709,66 netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Auggen
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen: wird nachgereicht
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 3.823 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2.074 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 497 m
- Schächte: 5 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 823.5/3-2009BW200629
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 79 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 10.739m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 1.071 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 16 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 2 Stück
Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 3 Neuenburg a. R.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Neuenburg. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 12.04.2021 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 12.04.2021 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Neuenburg
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen: wird nachgereicht
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 4.002 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 6.437 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 10.995 m
- Schächte: 15 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-2009BW200609
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 449 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 27.526 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 4.093 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 15.667 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 44 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 6 Stück
Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzüglich zu belegen und prüft diese.
- Eigenerklärung über den Abschluss oder den Bestand einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Mindestumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
▪ Los 1 Müllheim: [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
▪ Los 2 Auggen: [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
▪ Los 3 Neuenburg a.R.: [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzüglich zu belegen und prüft diese.
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abge-schlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleis-tungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzüglich zu belegen und prüft diese.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.