Erwerb eines Kommanditanteils an der Start-up BW Seed Fonds GmbH & Co. KG
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 4 (Neues Schloss)
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat für Dienstleistungswirtschaft
E-Mail:
Telefon: +49 711123-2054
Fax: +49 711123-2121
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb eines Kommanditanteils an der Start-up BW Seed Fonds GmbH & Co. KG
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, beabsichtigt, sich durch den Erwerb eines Kommanditanteils an der Start-up BW Seed Fonds GmbH & Co. KG zu beteiligen.
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, beabsichtigt, sich an einem von der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH als geschäftsführendem Kommanditisten zu verwaltenden Anlagefonds in Gestalt der Start-up BW Seed Fonds GmbH & Co. KG durch den Erwerb eines Kommanditanteils zu beteiligen. Ziel der Beteiligung durch das Land Baden-Württemberg ist unter anderem, den Bereich der Wirtschaftsförderung zu stärken.
Bei der Start-up BW Seed Fonds GmbH & Co. KG handelt es sich um eine bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu führende Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des UBGG. Die BaFin hat in einem Negativtestat bestätigt, dass der Anlagefonds kein Alternativer Investmentfonds im Sinne des KAGB ist. Die von der MBG Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH für den aufzulegenden Anlagefonds definierte Anlagestrategie umfasst Elemente, die das Land Baden-Württemberg im Rahmen seiner Wirtschaftsförderung im öffentlichen Interesse verfolgt. Vorgesehen ist ein Anlagefokus mit regionalem (baden-württembergischen) Bezug. Der Anlagefokus der Gesellschaft ist durch die folgenden Charakteristika gekennzeichnet:
(a) Regionaler Bezug: Portfolio-Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Erstinvestition der Gesellschaft ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
(b) Regionales Entwicklungspotential: Die von der Gesellschaft angestrebten Portfolio-Gesellschaften sollen nach vernünftiger Beurteilung des Geschäftsführenden Kommanditisten das Potenzial haben, über ihr geschäftliches Engagement sowie ihre Technologien relevante Wachstums- bzw. Innovationsimpulse in Baden-Württemberg zu entfachen.
(c) Portfolio-Gesellschaften: Vornehmlich kleine und mittlere Unternehmen mit nachhaltigem innovativen Geschäftsmodell und Wachstumspotenzial in der Seedphase. Die Seedphase umfasst in der Regel einen Zeitraum von drei Jahren nach Gründung der Portfolio-Gesellschaft.
(d) Investitionsumfang: Die Erstinvestition der Gesellschaft in eine Portfolio-Gesellschaft soll [Betrag gelöscht] Euro nicht übersteigen, und der Gesamtbetrag aller Investitionen in eine Portfolio-Gesellschaft soll [Betrag gelöscht] Euro nicht übersteigen.
Der Geschäftsführende Kommanditist kann zusätzlich zum Land Baden-Württemberg weitere Zeichnende Kommanditisten durch Abschluss eines Aufnahmevertrags in die Gesellschaft aufnehmen, wobei der Geschäftsführende Kommanditist weder direkt noch indirekt Schritte unternimmt, um gewerblich bei einem oder mehreren Anlegern Kapital für die Gesellschaft zu beschaffen.
Durch die Kapitalbeteiligung des Landes besteht sowohl über Gesellschafterbeschlüsse als auch über die vorgesehenen Zustimmungen der Zeichnenden Kommanditisten entsprechend Einfluss des Landes auf die Gesellschaft.
Ausweislich des Gesellschaftsvertrages der Start-up BW Seed Fonds GmbH & Co. KG sind die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs Baden-Württemberg (§§ 53, 54 Haushaltsgrundsätzegesetz HGrG) gewährleistet.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Erwerb des Kommanditanteils an der Start-up BW Seed Fonds GmbH & Co. KG ist nicht als vergaberechtlich relevanter Beschaffungsvorgang zu qualifizieren. § 103 Abs. 1 GWB (vgl. Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 der Richtlinie 2014/24/EU) definiert öffentliche Aufträge als Aufträge über die Beschaffung von Leistungen. Die Vorschrift verlangt somit ausdrücklich einen Beschaffungsbezug. Damit sollen - wie in Erwägungsgrund 4 der Richtlinie 2014/24/EU niedergelegt - die Vorschriften des Vergaberechts nicht "alle Formen öffentlicher Ausgaben abdecken, sondern nur diejenigen, die für den Erwerb von Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen im Wege eines öffentlichen Auftrages getätigt werden". Übertragen auf den Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch die öffentliche Hand bedeutet dies, dass ein Anteilserwerb mangels entsprechendem Beschaffungsbezug nicht als öffentlicher Auftrag anzusehen ist. Denn es handelt sich um einen reinen Vermögenserwerb (vorliegend in Form eines Fondsanteils).
Rein gesellschaftsrechtliche Vorgänge werden insofern nicht von den in § 103 GWB aufgeführten Geschäfts- und Vertragstypen erfasst. Es liegt weder eine Liefer- noch eine Bau- oder Dienstleistung im Sinne der Vorschrift vor. Keine andere Wertung ergibt sich aus den Investitionstätigkeiten, die von der Start-up BW Seed Fonds GmbH & Co. KG wahrgenommen werden. Dies folgt aus § 116 Abs. 1 Nr. 4 GWB (vgl. Art. 10 lit. e) der Richtlinie 2014/24/EU). Danach ist das für öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geltende GWB-Vergaberecht nicht auf die Vergabe von Aufträgen anzuwenden, die finanzielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Ankauf oder der Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten zum Gegenstand haben. Daraus ergibt sich, dass eine Renditeerwartung der öffentlichen Hand im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an einer Fondsgesellschaft nicht dazu führt, dass diese Beteiligung als Vorgang mit beschaffungsrechtlichem Bezug anzusehen ist. Nichts Anderes gilt auch hier.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Werastr. 13-17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7111645-86
Fax: +49 7111645-777
Internet-Adresse: www.mbg.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gemäß §§ 135 Abs. 3, 155 ff GWB. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.