Stark- und Schwachstromarbeiten im Rahmen der Vorabmaßnahme für den Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikum Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: HZ-2023-08
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 670
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Konzerneinkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stark- und Schwachstromarbeiten im Rahmen der Vorabmaßnahme für den Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikum Heidelberg
Stark- und Schwachstromarbeiten im Rahmen der Vorabmaßnahme für den Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikum Heidelberg
Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 670 69120 Heidelberg
Stark- und Schwachstromarbeiten im Rahmen der Vorabmaßnahme für den Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikum Heidelberg
In den Leistungen sind u.a. enthalten:
STARKSTROMANLAGE
KABELTRASSE MIT KSR UND KZS
BAUSTELLENEINRICHTUNG
VERSORGUNG Im Neuenheimer Feld (INF)-360 AUS TRAFOSTATION 4/5
UMLEGEN DER DATEN- UND KOMMUNIKATIONSKABEL
SCHALTANLAGE FÜR STRASSENBELEUCHTUNG
UMLEGEN LWL UND TK AUS MEDIENGANG
VERKABELUNG GA INF-156 und WW-VERSORGUNG INF-156 UND INF-159
DEMONTAGE UND ENTSORGUNG
INSTALLATIONSMATERIAL ALLGEMEIN
SONSTIGE LEISTUNGEN
(Details siehe Leistungsverzeichnis)
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576:
Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB:
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden bin/sind: ja / nein;
Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich.
Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:
Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Eintragung in das Berufsregister / Handelsregister / Handwerksrolle oder vergleichbar Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt
bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat
der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt
wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen
eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann
dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,
dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen
die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig
sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten
bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/
unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns
beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die
Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns
beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser
Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben
des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren / fünf Jahren
vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Nachfolgende Kriterien fallen unter ein Mindestkriterium, d.h. der Bieter hat nachzuweisen bzw. anzugeben (unter dem Dokument MINDESTKRITERIEN), dass es vorliegt um sein Angebot werten zu können:
1. Zertifikate:
- VdS Zertifikat für Brandmeldeanlagen VdS 2129
- VdS Zertifikat für Brandmeldeanlagen DIN 14675
- DIN EN ISO Zertifizierung 9001
- Ausgefülltes Formblatt 124
- Schaltbefähigung entsprechend DIN VDE 0105-100
- Qualifizierter Fachbetrieb für Installationen und Messungen nach EN 50173
- VdS anerkannter Errichter für Hekatron Integral Brandmeldeanlagen oder ein entsprechender Nachunternehmer mit vorgennanter Qualilfizierung.
2. Service:
- Tel. Erreichbarkeit (24 Std. Service)
- Kommunikation in deutscher Sprache
- Angabe über Anzahl der vorhandenen Servicetechniker in Deutschland
- Reaktionszeit (Verfügbarkeit, zeitliche Abrufbarkeit von Servicetechniker (Innerhalb von 24 Std.) mit Angabe über Notfallrufnummer
3. Referenzen:
- Erfahrungen bei der Durchführung von Installationsarbeiten im Klinikbereich von mind. 5 Jahren (nach Bedarf können nachträglich weitere Referenzprojekte abgefragt werden)
- Bauleiter Elektro mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung (Nachweis mit Referenzen)
Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten
Auftrags verwendet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vorhaben steht unter einer vorbehaltlichen ausreichenden Finanzierung von Dritten, die aktuell noch nicht abschließend feststeht, sodass sich der Auftraggeber vorbehält aufzuheben, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt.
Somit behält sich der Auftraggeber eine Aufhebung in jeder Phase des Vergabeverfahrens gem. der in § 17 EU Abs. 1 VOB/A aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YD8X
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx