Stadt Horb am Neckar - Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1430
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 8
Ort: Horb
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72160
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.horb.de
Postanschrift: Stresemannstraße 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Alexander Dörr / Melanie Hantschel
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Horb am Neckar - Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinschaftsunterkunft in der Florianstraße im Gebiet der Stadt Horb am Neckar.
Horb am Neckar
Die Stadt Horb am Neckar schreibt Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
Die Stadt Horb am Neckar gewährleistet die Anschlussunterbringung von Asylbegehrenden in Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen).
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst Bewachungs-, Bestreifungs-, Kontroll- und Sicherheitsdienstleistungen (nachfolgend "Sicherheitsdienstleistungen") in der Gemeinschaftsunterkunft in der Florianstraße im Gebiet der Stadt Horb am Neckar. Die verschiedenen Dienstleistungen sollen in diesem Bereich als eigenständiges Unternehmen für den Auftraggeber durchgeführt werden. Insbesondere sollen durch das Unternehmen alle Verpflichtungen nach dem Sozialversicherungs- sowie Steuerrecht in eigener unternehmerischer Verantwortung erfüllt werden.
Die Stadt Horb am Neckar bekennt sich zu ihrer rechtlichen und humanitären Verpflichtung und Verantwortung, Asylsuchende aufzunehmen, unterzubringen und zu versorgen. Die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden werden hierbei vom Grundsatz eines menschenwürdigen und respektvollen Umgangs mit den Schutzsuchenden getragen. Dieser Grundsatz soll gleichermaßen durch die Bieter bei der Ausübung der übertragenen Tätigkeiten zugrunde gelegt und geachtet werden.
Der Vertragsschluss ist für Ende August 2023 vorgesehen. Der Vertag über die Sicherheitsdienstleistungen soll voraussichtlich am 1. September 2023 beginnen und eine Laufzeit von 12 Monaten bis zum 31. August 2024 haben (feste Grundlaufzeit). Der Auftraggeber hat eine dreimalige (automatische) Verlängerungsoption von jeweils zwölf Monaten.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus dem Vertragsentwurf. Diese Unterlagen werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe gesondert zugehen.
Weitere Informationen zu dem Auftraggeber erhalten Sie unter www.horb.de.
Es bestehen drei einseitige Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers um jeweils zwölf Monaten.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen, die gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, muss diese die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können insgesamt maximal 60 Punkte (pro Referenz 20 Punkte) erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien maßgeblich:
Kriterium Aktualität der Leistungserbringung:
Ende der Leistungserbringung vor 1.1.2021: 0 Punkte
Ende der Leistungserbringung zwischen 1.1.2021 und 30.06.2022: 5 Punkte
Ende der Leistungserbringung nach 30.06.2022 (oder noch laufend): 10 Punkte
Kriterium Dauer der Leistungserbringung:
Zeitraum der Leistungserbringung von bis zu sechs Monaten: 0 Punkte
Zeitraum der Leistungserbringung zwischen sechs und 12 Monaten: 5 Punkte
Zeitraum der Leistungserbringung von über 12 Monaten: 10 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Russlandbezug.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von EUR 5 Mio. für Personenschäden, EUR 2,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Verstöße gegen Datenschutz), EUR 2,5 Mio. für Umwelthaftpflichtschäden, EUR 250.000,00 für das Abhandenkommen bewachter Sachen und EUR 250.000,00 für Bearbeitungs- beziehungsweise Tätigkeitsschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und die Anzahl der Mitarbeiter mit einem Sachkundenachweis nach § 34a GewO in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) sowie zum Stichtag des 30. Juni 2023
(2) Referenzen
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte aus den letzten drei Jahren.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
Ferner kann optional folgendes Dokument eingereicht werden:
- Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die ordnungsgemäße / zuverlässige Erbringung der Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen bestätigt.
zu (2): Referenzen
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Mindestens eine Referenz über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen im Präsenzdienst (d.h. 24 Stunden / 7 Tage, also Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst) für Gemeinschaftsunterkünfte, in denen Flüchtlinge betreut werden, über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten aus den letzten drei Jahren (das heißt, die Leistung darf nicht vor dem 01.01.2020 beendet worden sein).
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6G7P
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de