Ausschreibung der Schul- und Kindergartenverpflegung der Stadt Biberach an der Riß
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Biberach an der Riß
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://biberach-riss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Schul- und Kindergartenverpflegung der Stadt Biberach an der Riß
Die Stadtverwaltung Biberach sucht für die städtischen Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und einen Hort einen Caterer und Lieferanten zur Anlieferung von warmem Mittagessen. Insgesamt handelt es sich um sieben Kindertageseinrichtungen, sechs Grundschulen und einen Hort.
Belieferung der Kindertageseinrichtungen
Biberach an der Riß
Belieferung der Kindertageseinrichtungen mit warmem Mittagessen (Warmlieferung), ca. 35.000 Essen pro Kindergartenjahr
Belieferung der Grundschulen
Biberach an der Riß
Belieferung der Grundschulen und eines Hortes mit warmem Mittagessen (Warmlieferung), ca. 31.650 Essen pro Schuljahr
Belieferung des Kindergartens und der Grundschule im Teilort Ringschnait
Biberach an der Riß
Belieferung des Kindergartens und der Grundschule im Teilort Ringschnait mit warmen Mittagessen (Warmlieferung) ca.8.900 Essen pro Kindergaren- bzw. Schuljahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belieferung der Kindertageseinrichtungen
Postanschrift: Königsbergallee 6
Ort: Biberach
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belieferung der Grundschulen
Postanschrift: Postfach 1155
Ort: Altshausen
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88357
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belieferung des Kindergartens und der Grundschule im Teilort Ringschnait
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zusständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.