Sanierung und Umbau Haus V in ein Bildungscampus am Städtischen Klinikum Karlsruhe – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moltkestr. 90
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/974-1581
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-karlsruhe.com
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E85655153
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umbau Haus V in ein Bildungscampus am Städtischen Klinikum Karlsruhe – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH plant die Umnutzung des Hauses V in eine Schule für Pflegeberufe, Hebammenschule, MTR- und MTL-Schule.
Das Gebäude Haus V ist ein Bestandsgebäude aus den Anfängen des Klinikums, Baujahr ca. 1912 mit teilweise unter Denkmalschutz stehenden Teilbereichen im Innen- und Außenbereich.
Gemäß vorliegender Vorplanung sollen im Haus V 586 Plätze für Schüler*innen entstehen und folgende Flächen untergebracht werden:
- NUF: 3.487 m²,
- TF: 538 m²,
- VF: 1.091 m².
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 7,6 Mio. € brutto ausgegangen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Moltkestraße/Kußmaulstraße,
76133 Karlsruhe.
Die Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH plant die Umnutzung des Hauses V in eine Schule für Pflegeberufe,
Hebammenschule, MTR- und MTL-Schule.
Das Gebäude Haus V ist ein Bestandsgebäude aus den Anfängen des Klinikums, Baujahr ca. 1912 mit
teilweise unter Denkmalschutz stehenden Teilbereichen im Innen- und Außenbereich.
Gemäß vorliegender Vorplanung sollen im Haus V 586 Plätze für Schüler*innen entstehen und folgende
Flächen untergebracht werden:
- NUF: 3.487 m²,
- TF: 538 m²,
- VF: 1.091 m².
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 7,6 Mio. € brutto ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine angedacht:
Beginn Leistungserbringung: August 2022,
Fertigstellung: Ende 2024.
Für die Sanierung und den Umbau des Hauses V in ein Bildungscampus am Städtischen Klinikum Karlsruhe sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe
1 die Leistungsphasen 3 und 4 [sofern erforderlich] (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt.
Die Leistungsphasen 5 bis 9 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß § 55 HOAI;
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 8 und 9 gemäß § 55 HOAI;
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI, hier insbesondere:
1. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen der Anlagegruppen 4 und 5
Postanschrift: Mercedesstr. 35
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71384
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71129994000
Internet-Adresse: https://www.sinus-es.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).