Annahme, Verwertung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen (AVV 17 01 07 und AVV 17 08 02)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Annahme, Verwertung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen (AVV 17 01 07 und AVV 17 08 02)
Die Stadt Karlsruhe – Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unterhält im Stadtgebiet zwei Sammelstellen für Bau- und Abbruchabfälle.
Die Annahme, Verwertung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen für den Zeitraum vom 01.05.2023 bis 30.04.2024 und einer optionalen Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate ist Inhalt dieser Ausschreibung. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen.
Annahme, Verwertung und Entsorgung von Gemischen aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik (AVV 17 01 07)
Karlsruhe
Die Bau- und Abbruchabfälle sind der Hauptkategorie der Abfallschlüsselnummern „17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)“ und der Untergruppen „17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik“ bzw. „17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen“ und der Untergruppen „17 08 Baustoffe auf Gipsbasis“ bzw. „17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen“ zugeordnet.
Standort: Sammelstelle Nordbeckenstraße und Sammelstelle Maybachstraße,
kalkulierte Mengen: 3900 Mg/Jahr.
Bei den Mengenangaben handelt es sich um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen pro Jahr aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre. Seitens des Auftraggebers werden keine Mindestmengen garantiert.
Annahme, Verwertung und Entsorgung von Baustoffen auf Gipsbasis (AVV 17 08 02)
Karlsruhe
Die Bau- und Abbruchabfälle sind der Hauptkategorie der Abfallschlüsselnummern „17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)“ und der Untergruppen „17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik“ bzw. „17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen“ und der Untergruppen „17 08 Baustoffe auf Gipsbasis“ bzw. „17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen“ zugeordnet.
Standort: Sammelstelle Nordbeckenstraße und Sammelstelle Maybachstraße,
kalkulierte Mengen: 300 Mg/Jahr.
Bei den Mengenangaben handelt es sich um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen pro Jahr aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre. Seitens des Auftraggebers werden keine Mindestmengen garantiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Annahme, Verwertung und Entsorgung von Gemischen aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik (AVV 17 01 07)
Postanschrift: Industriestr. 1
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76189
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Annahme, Verwertung und Entsorgung von Baustoffen auf Gipsbasis (AVV 17 08 02)
Postanschrift: In der Schlicht 6
Ort: Mutterstadt
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 72192-68730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).