Ersatzneubau der Sporthalle am Dietrich-B.-Gymnasium Dreifachsporthalle - 311 - Baugrubenaushub- / Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Wertheim-2023-0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mühlenstrasse 26
Ort: Wertheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97877
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wertheim.de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der Sporthalle am Dietrich-B.-Gymnasium Dreifachsporthalle - 311 - Baugrubenaushub- / Erdarbeiten
Ersatzneubau der Sporthalle am Dietrich-B.-Gymnasium Dreifachsporthalle - 311 - Baugrubenaushub- / Erdarbeiten
Conrad-Wellin-Straße, 97877 Wertheim
- Baustelle einrichten und räumen, vorhalten der Baustelleneinrichtung
- Vorbereiten des Baugeländes
- Oberbodenbewegung
- Bodenaushub für Baugruben und Fundamente
- Planum herstellen, Verdichten und Verfestigen von Untergründen
- Sichern/Ausbauen von Leitungen, Kanälen und Einbauten
Die Details sind dem Leistungsverzeichnis und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau der Sporthalle am Dietrich-B.-Gymnasium Dreifachsporthalle - 311 - Baugrubenaushub- / Erdarbeiten
Postanschrift: Grünsfelder Str. 13
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.