Stadt Künzelsau - Vergabe von Leistungen des Bauprojektmanagements für den Neubau des Mehrfamilienhauses "Hallstattweg" als Modulbau in Künzelsau Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2748
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stuttgarter Straße 7
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kuenzelsau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Künzelsau - Vergabe von Leistungen des Bauprojektmanagements für den Neubau des Mehrfamilienhauses "Hallstattweg" als Modulbau in Künzelsau
Vergabe von Leistungen des Bauprojektmanagements für den Neubau des Mehrfamilienhauses "Hallstattweg" als Modulbau in Künzelsau.
74653 Künzelsau
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen des Bauprojektmanagements für die Realisierung des Neubaus eines Mehrfamilienhauses als Modulbau im Hallstattweg in Künzelsau.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Stadt Künzelsau die umfassende Vertretung der Stadt Künzelsau als Bauherr bei der Vergabe und Realisierung des Mehrfamilienhauses. Das Grundstück befindet sich im Hallstattweg in Künzelsau und hat eine Fläche von ca. 2.800 m². Die maßgeblichen Vorgaben aus dem Bebauungsplan sind:
- 3 Vollgeschosse,
- Grundflächenzahl 0,3,
- Geschossflächenzahl 0,9.
Eine optimale Ausnutzung des Grundstücks im Hinblick auf Wohnraum und Stellplätze soll erreicht werden.
Die Realisierung der Bauleistungen soll durch die Stadt Künzelsau auf Grundlage der Rahmenvereinbarung serielles und modulares Bauen des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) erfolgen. Diese Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern wird derzeit neu ausgeschrieben und voraussichtlich im Oktober 2023 abgeschlossen werden.
Durch den Auftragnehmer sind die im Leistungskatalog beschriebenen Leistungen zu erbringen. Die vergabegegenständlichen Leistungen entsprechen nicht dem Leistungskatalog der AHO. Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen sind nicht alle Leistungen nach AHO, teilweise gehen sie aber auch über den Leistungskatalog de AHO hinaus.
Beabsichtigt ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung Zunächst sollen nur die Leistungen der ersten Stufe bis zur Vergabe der Bauleistungen vergeben werden. Die Stadt Künzelsau ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Leistungen der zweiten Stufe (Begleitung während der Bauphase) zu beauftragen. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Mit den ausgeschriebenen Leistungen des Bauprojektmanagements ist vermutlich zum 1. Oktober 2023 zu beginnen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird (3.) unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung (zwei Mindestreferenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Je Bewerber werden lediglich die beiden Mindestreferenzen herangezogen. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
Die Mindestreferenzen werden jeweils wie folgt bewertet:
(1) Referenz Projektsteuerung 1: Realisierung eines Neubaus im Bereich "Geschosswohnungsbau" durch einen Generalübernehmer (GÜ)
(a) Kriterium "Erstellung einer Wertungsmatrix" für die Vergabe an einen Generalübernehmer (GÜ)
Der Bewerber hat die Wertungsmatrix für die Zuschlagskriterien erstellt und Angebote danach ausgewertet 5 Punkte
Der Bewerber hat keine Wertungsmatrix für die Zuschlagskriterien erstellt und Angebote danach ausgewertet 0 Punkte
(b) Kriterium "Erstellung funktionale Leistungsbeschreibung"
Der Bewerber hat eine funktionale Leistungsbeschreibung für die Vergabe an einen Generalübernehmer (GÜ) erstellt 5 Punkte
Der Bewerber hat eine funktionale Leistungsbeschreibung für die Vergabe an einen Generalunternehmer (GU) erstellt 3 Punkte
Der Bewerber hat keine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt 0 Punkte
(2) Referenz Projektsteuerung 2: Realisierung eines Neubaus im Bereich "serielles / modulares Bauen"
(a) Kriterium "Erstellung funktionale Leistungsbeschreibung" für einen Einzelabruf aus dem europaweiten GdW-Verhandlungsverfahren
Der Bewerber hat einen Einzelabruf als erweiterte funktionale Leistungsbeschreibung auf Basis der Rahmenvereinbarung des GdW erstellt 5 Punkte
Der Bewerber hat selbst eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt 3 Punkte
Der Bewerber hat keinen Einzelabruf und keine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt 0 Punkte
(b) Kriterium "Rahmenvereinbarung des GdW"
Die Leistungserbringung erfolgte auf Grundlage der Rahmenvereinbarung des GdW zum seriellen und modularen Bauen 5 Punkte
Die Leistungserbringung erfolgte nicht auf Grundlage der Rahmenvereinbarung des GdW zum seriellen und modularen Bauen 1 Punkt
(c) Kriterium "Gebäudeart"
Das Gebäude wurde als Wohngebäude (keine Unterbringung von Flüchtlingen oder Wohnsitzlosen) er-richtet 5 Punkte
Das Gebäude wurde zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Wohnsitzlosen errichtet 3 Punkte
Das Gebäude wurde nicht zu Wohnzwecken errichtet 1 Punkte
(1) Referenz "Projektsteuerung zur Realisierung eines Neubaus im Bereich "Geschosswohnungsbau"
(a) Kriterium "Erstellung einer Wertungsmatrix"
Der Bewerber hat die Wertungsmatrix für die Zuschlagskriterien erstellt und Angebote danach ausgewertet 5 Punkte
Der Bewerber hat keine Wertungsmatrix für die Zuschlagskriterien erstellt und Angebote danach ausgewertet 0 Punkte
(b) Kriterium "Erstellung funktionale Leistungsbeschreibung"
Der Bewerber hat eine funktionale Leistungsbeschreibung auf Basis der Rahmenvereinbarung des GdW erstellt 5 Punkte
Der Bewerber hat eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt 3 Punkte
Der Bewerber hat keine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt 0 Punkte
(2) Referenz Projektsteuerung zur Realisierung eines Neubaus im Bereich "serielles / modulares Bauen"
(b) Kriterium "Erstellung funktionale Leistungsbeschreibung"
Der Bewerber hat eine funktionale Leistungsbeschreibung auf Basis der Rahmenvereinbarung des GdW erstellt 5 Punkte
Der Bewerber hat eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt 3 Punkte
Der Bewerber hat keine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt 0 Punkte
(b) Kriterium "Rahmenvereinbarung des GdW"
Die Leistungserbringung erfolgte auf Grundlage der Rahmenvereinbarung des GdW zum Modulbau 5 Punkte
Die Leistungserbringung erfolgte nicht auf Grundlage der Rahmenvereinbarung des GdW zum Modulbau 1 Punkt
(c) Kriterium "Gebäudeart"
Das Gebäude wurde als Wohngebäude (keine Unterbringung von Flüchtlingen oder Wohnsitzlosen) errichtet 5 Punkte
Das Gebäude wurde zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Wohnsitzlosen errichtet 3 Punkte
Das Gebäude wurde nicht zu Wohnzwecken errichtet 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Projektsteuerungsleistungen).
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind. EUR 5 Mio. für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
(2) Nachweis über vergleichbare Leistungen
zu (2):
(a) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen des Bauprojektmanagements für die Realisierung eines Neubaus im Bereich "Geschosswohnungsbau" mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 und 400 von mindestens EUR 2,5 Mio. netto. Der Bewerber muss in dem Referenzprojekt umfassende Bauherrenaufgaben (Ausnahme: rechtsgeschäftliche Entscheidungen, Bezahlen von Rechnungen) übernommen haben. Die Inbetriebnahme und Abnahme des Gebäudes muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erfolgt sein.
(b) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen des Bauprojektmanage-ments für die Realisierung eines Neubaus im Bereich "serielles / modulares Bauen" mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 und 400 von mindes-tens EUR 2,5 Mio. netto. Im Rahmen des Referenzprojekts muss eine Anpassung des seriellen/modularen Bauwerks an eine besondere Grundstückssituation erforder-lich gewesen sein. Der Bewerber muss in dem Referenzprojekt die umfassende Bau-herrenaufgaben (Ausnahme: rechtsgeschäftliche Entscheidungen, Bezahlen von Rechnungen) übernommen haben. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erfolgt sein oder bis Abschluss des Jahres 2023 erfolgen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6J8C
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de