Beschaffung von Agenturleistungen (Landes-Corporate Design) für das STM BW Referenznummer der Bekanntmachung: LZBW-2023-02-025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70184
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lzbw.de.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lzbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Agenturleistungen (Landes-Corporate Design) für das STM BW
Beschaffung von Agenturleistungen (Landes-Corporate Design) für das Staatsministerium Baden-Württemberg.
70184 Stuttgart
Mit dem Vergabeverfahren wird eine Lead-Agentur gefunden, die das neue Landes-Corporate Design Baden-Württembergs entwickelt und einführt. Das neue Corporate Design (CD) soll von den Zielgruppen gemocht, akzeptiert und verstanden werden und das Land und die Organisationshierarchie reflektieren. Ein digitaler Styleguide soll eine einfache Nutzung des CD über alle Kanäle ermöglichen. Eine Bewerbungsphase sowie das Training der Nutzerinnen und Nutzer sollen gewährleisten, dass das neue CD holistisch und nachhaltig angewendet wird.
Die Lead-Agentur ist mit der konzeptionellen und kreativen Entwicklung sowie Einführung des neuen Landes-CD betraut und hat dabei insbesondere folgende Aufgaben:
- Konzeptionelle und kreative Entwicklung des neuen Landes-CD, das den Design- und Nutzungsanforderungen entspricht
- Entwicklung eines digitalen Styleguides, der eine einfache Übersetzung des CD in verschiedene Kommunikationsmedien ermöglicht - siehe Beispiel hier: https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de
- CD-Einführung inkl. Bewerbung des neuen CD, Training der Nutzerinnen und Nutzer
Die technische CD-Implementierung ab März 2024 wird von technischen Dienstleistern übernommen. Die Lead-Agentur hat hierfür geeignete Design-Vorlagen über den Styleguide zu liefern und eine beratende Funktion einzunehmen.
Optional besteht die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung seitens des AGs um 2 x 1 Jahr (bis längstens 31.10.2027).
Die nachgewiesenen Referenzprojekte werden bewertet. (B-Kriterium)
Eine Beurteilung erfolgt bei allen Referenzen, jedoch fließt nur das am besten beurteilte Projekt in die finale Wertung ein (maximal 15 Punkte). Details zur Referenzbewertung entnehmen Sie der Anlage 6.
Zur Bildung der Gesamtpunktzahl des jeweiligen Teilnahmeantrags werden die in den einzelnen Wertungsbereichen erreichten Punkte aufsummiert.
Maximal erreichbar sind 15 Punkte.
Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl führt die Rangliste an; es folgen absteigend die Bewerber mit der jeweils nächst niedrigeren Gesamtpunktzahl.
Es ist beabsichtigt, nach Wertung der Teilnahmeanträge fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als fünf Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die fünf Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sollten mehrere Bewerber die gleiche Anzahl an Eignungspunkten erhalten und dies dazu führen, dass mehr als fünf Bewerber für die Angebotsabgabe in Frage kommen, entscheidet bei den gleichplatzierten Bewerbern das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (A-Kriterium)
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes (A-Kriterium)
2) Angaben zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für die vergangenen 3 Jahre. Der Umsatz für die vergangenen 3 Jahre muss in Summe mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) betragen. (A-Kriterium)
3) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird
1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre zum Nachweis der Erfahrungen in der CD-Konzeption, der CD-Entwicklung, der Entwicklung eines digitalen Styleguides sowie der CD-Einführung idealerweise für eine öffentliche Institution mit einem ähnlichen Projektvolumen (siehe Anlage 8).
Die Kontaktstelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
Die nachgewiesenen Referenzprojekte werden bewertet. (B-Kriterium)
Eine Beurteilung erfolgt bei allen Referenzen, jedoch fließt nur das am besten beurteilte Projekt in die finale Wertung ein (maximal 15 Punkte). Details zur Referenzbewertung entnehmen Sie der Anlage 6.
2) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung des Auftrages benötigte Ausstattung und technische Ausrüstung sowie alle erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen
3) Eigenerklärung, dass bei dem Einsatz eines Unterauftragnehmers, der Bieter tatsächlich über die Ressourcen des Unterauftragnehmers verfügen kann
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zwingende Ausschlussgründe
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
(A-Kriterium)
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat (A-Kriterium)
3) Ausgefüllte und unterschriebene Anlage 4_Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (A-Kriterium)
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A-Kriterium)
5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint (A-Kriterium)
6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (A-Kriterium).
Fakultative Ausschlussgründe
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet (A-Kriterium)
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat (A-Kriterium)
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat (A-Kriterium)
4) Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125f. GWB wird hingewiesen.
Der Bewerber hat die unter Ziff. 3.3.1 - 3.3.4 geforderten Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen in Anlage 6_Bewerbungs- und Bewertungsunterlage zu bestätigen bzw. als Anlage zum Teilnahmeantrag (Handelsregisterauszug, Referenzen) beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDYW1QDLYC5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]