EU-weite Ausschreibung der Sammlung und der Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen für den Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen-Tübingen und die Städte Pfullingen und Reutlingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Steinig 61
Ort: Dußlingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72144
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zav-rt-tue.de
Postanschrift: Marktplatz 5
Ort: Pfullingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72793
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfullingen.de
Postanschrift: Marktplatz 22
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reutlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Sammlung und der Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen für den Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen-Tübingen und die Städte Pfullingen und Reutlingen
Mobile Problemstoffsammlung, inkl. Entsorgungsleistungen.
Die zu vergebende Leistung wird in vier Losen ausgeschrieben.
Abholung von Problemstoffen an drei stationären Sammelstellen des ZAV sowie an 14 stationären Sammelstellen des Landkreises Tübingen, Transport und nachfolgende Entsorgung
Abholung von Problemstoffen an drei stationären Sammelstellen des ZAV sowie an 14 stationären Sammelstellen des Landkreises Tübingen, Transport und nachfolgende Entsorgung.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2025 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verlängerungsoption gem. Ziff. II.2.7)
Mobile Schadstoffsammlung (inkl. nachfolgende Entsorgung) in der Stadt Pfullingen
Mobile Schadstoffsammlung (inkl. nachfolgende Entsorgung) in der Stadt Pfullingen.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2025 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption kann nur von beiden Auftraggebern einheitlich ausgeübt werden.
Verlängerungsoption gemäß Ziff. II.2.7)
Mobile Schadstoffsammlung (inkl. nachfolgende Entsorgung) in der Stadt Reutlingen
Mobile Schadstoffsammlung (inkl. nachfolgende Entsorgung) in der Stadt Reutlingen.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2025 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption kann nur von beiden Auftraggebern einheitlich ausgeübt werden.
Verlängerungsoption gemäß Ziff. II.2.7)
Annahme und Entsorgung von Problemstoffen aus der mobilen Schadstoffsammlung des Landkreises Reutlingen und der stationären Sammelstelle der Stadt Metzingen
Annahme und Entsorgung von Problemstoffen aus der mobilen Schadstoffsammlung des Landkreises Reutlingen und der stationären Sammelstelle der Stadt Metzingen.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2025 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verlängerungsoption gemäß Ziff. II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 4:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 4:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der Sammlung/Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen (inkl. nachfolgender Entsorgung der Schadstoffe).
Lose 2 und 3:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung einer mobilen Schadstoffsammlung (Schadstoffmobil) inkl. nachfolgender Entsorgung der Schadstoffe.
Los 4:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung.
- Nutzungsnachweis für das angebotene Zwischenlager.
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der Sammlung/Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen (inkl. nachfolgender Entsorgung der Schadstoffe) für mindestens einen kommunalen Auftraggeber. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Lose 2 und 3:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung einer mobilen Schadstoffsammlung (Schadstoffmobil) inkl. nachfolgender Entsorgung der Schadstoffe in mindestens einem kommunalen Abfuhrgebiet. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 4:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis für das angebotene Zwischenlager. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber des angebotenen Zwischenlagers ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Lose 1 bis 4:
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation"; Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.