Breitbandausbau Graue Flecken - Tiefbau und TA - Kirchheim am Ries Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-100-0218/ND
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westhausen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73463
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Graue Flecken - Tiefbau und TA - Kirchheim am Ries
Tiefbau und Technische Ausrüstung
Los 1 Tiefbau und TA Kirchheim am Ries
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Breitbandausbau Graue Flecken Kirchheim am Ries - Tiefbau und TA
Los 1
Tiefbau: ca. 18 km
Sonderbauweisen: ca. 5 km
Lieferung und Verlegen von Rohverbänden: ca. 38 km
LWL-Kabel: ca. 135 km
Herstellung von Hausanschlüssen: 657 Stück
Los 2 Mitverlegung Wasser Kirchheim am Ries
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mitverlegung Wasserleitungen inkl. Nebenarbeiten gemäß LV Los 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.3 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B) Ang EU - sind die
Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von
anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit
dem Angebot
-Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
-Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 4 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck
- KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE *)
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit werden folgende Mindestkriterien an die Bewerber gestellt:
1. In der Erklärung über den Umsatz des Bewerbers im Fernmeldebau in den letzten 3 Geschäftsjahren wird ein Mindestumsatz in jedem Geschäftsjahr über dem zweifachen geschätzten Auftragswert der angekündigten Maßnahme verlangt.
Geschätzter Auftragswert: 4,8 Mio € netto
2. Verschuldungsgrad= Eigenkapital/Fremdkapital >0,125
3. Liquiditätsgrad III = Umlaufvermögen/kurzfristige Verbindlichkeiten>0,5
Die Nachweisführung hat mit folgenden Nachweisen zu erfolgen:
1. Bankerklärung oder Nachweis entsprechender Haftpflichtversicherungsdeckung (Deckungssumme und Versicherungsunternehmen)
2. Eigenerklärung über die in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe vom Verfahren
3. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten 3 Geschäftsjahre
4. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in gleichartigen Aufträgen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Hinweis: Der Auftraggeber lässt geeignet erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu, wenn er feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.
Die hier genannten Kriterien stellen eine ergänzende Festlegung zu den entsprechenden Formblättern und Bewerbungsbedingungen etc. dar.
1. Nachweis personeller und fachlicher Kapazitäten in einem Umfang, dass die Vergabestelle sicher beurteilen kann, dass der Bewerber innerhalb der angegebenen Projektdauer ohne Unterbrechungen die jeweils beauftragte Leistung erbringen kann. Beschreibung der technischen Ausrüstung. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, der für die Leistungen verantwortlichen Personen. Die personelle Leistungsfähigkeit und Baustellenbesetzung ist durch ein Organigramm darzustellen.
2. Die Bewerber müssen in den vergangenen 3 Jahren mindestens 3 Referenzprojekte gleicher Größe und Art bearbeitet und abgeschlossen haben. Bei diesen Projekten müssen sie alle hier geforderten Leistungen ausgeführt haben, insbesondere
a. Tiefbauarbeiten
b. Herstellung von mind. 350 Hausanschlüssen
c. Kabelzug
d. Spleißarbeiten
e. Dokumentationsleistungen Tiefbau und Technische Ausrüstung gemäß Leistungsverzeichnis.
Fehlt bei einem der 3 Referenzprojekte nur einer der oben genannten Leistungsteile, so wird die Eignung verneint. Des Weiteren sind die für die Auftragsdurchführung relevanten Subunternehmerleistungen (Bezug Stammpersonalklausel) allumfassend in Bezug auf die Leistungsteile und Umfang umfassend dazulegen. Die Hauptmassen der Referenzobjekte sind vollständig anzugeben. Zu jeder Referenz gem. KEV179 ist eine Bestätigung des jeweiligen AGs vorzulegen.
3. Die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss geeignet sein mindestens drei Tiefbaukolonnen und eine Kabelzugkolonne für LWL- Leitungen für den Breitbandausbau auszustatten.
Die Nachweisführung hat mit folgenden Nachweisen zu erfolgen:
- Auflistung der Geräte und Maschinen
- Auflistung personeller Kapazitäten (Kolonnen, Poliere, Bauleiter, etc.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76138
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.