Geschäftsbesorgung Stromversorgungsnetz 0,4kV und 20kV Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Freiburger Str. 6
Ort: Biberach
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 73513000565
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewa-netze.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsbesorgung Stromversorgungsnetz 0,4kV und 20kV
Übertragung der technischen Geschäftsbesorgung der 20kV und 0,4kV Stromversorgungsnetze der e.wa riss Netze GmbH
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Übertragung der technischen Geschäftsbesorgungen der 20kV- und 0,4kV Stromversorgungsnetze der e.wa riss Netze GmbH.
Los a) Netztechnische Betriebsführung Strom (0,4- und 20kV-Netz)
Los b) Baustromanschlüsse
Los c) Zähler und Messtechnik
Los d) Projektierung und Baukoordination
Los e) Netzplanung
Los f) Einspeiseanlagen (Rücklieferer)
Pro Jahr in etwa 800.000€ Dienstleistungszeitraum 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268704
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.