Stadt Ludwigsburg - Konzeptverfahren zur Auswahl eines Teams aus Investor und Architekt für das Franck-Areal im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VOB/A Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/287
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ludwigsburg.de/
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Karsten Kayser
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Ludwigsburg - Konzeptverfahren zur Auswahl eines Teams aus Investor und Architekt für das Franck-Areal im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VOB/A
Konzeptverfahren zur Auswahl eines Teams aus Investor und Architekt für das "Franck-Areal" im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VOB/A
Ludwigsburg
Mit dem Ende der Produktion von Caro-Kaffee der Firma Nestlé im Jahr 2018 endete eine über 150-jährige industrielle Nutzung der Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft des Ludwigsburger Bahnhofs.
Die Stadt Ludwigsburg hat im Oktober 2020 Teile des Geländes ("Franck-Areal") erworben, um die städtebauliche Entwicklung des gesamten Bahnhofsareals und den verantwortungsvollen Umgang mit
der historischen Bausubstanz auf dem Gelände sicherzustellen.
Die Stadt Ludwigsburg plant eine Entwicklung des Franck-Areals durch einen Investor in Form einer Konzeptvergabe als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Hierbei müssen sich die potentiellen Investoren im Team mit einem entsprechenden Architekten im Rahmen der in dieser Bekanntmachung und den Teilnahmeunterlagen aufgeführten Rahmenbedingungen beteiligen.
Das Franck-Areal ist eine besondere Entwicklungsfläche für die Stadt Ludwigsburg und als IBA-Netz-Vorhaben zentraler Baustein des Bahnhofsquartiers Ludwigsburg. Die Entwicklung des Franck-Areals orientiert sich deswegen auch an den Zielen der IBA 2027. Wichtiges Anliegen der Stadt Ludwigsburg ist die Transformation des ehemaligen Industrieensembles in ein modernes und urbanes Stadtquartier. Mit einem neuen Bahnhofszugang und bis zu 78.000 prognostizierten Fahrgästen im Jahr 2040 wird das Areal ein wichtiger Bestandteil des Ludwigsburger Bahnhofs. Neben der Stärkung der Bahnhofsfunktion und der Transformation der ehemaligen Produktions- und Lagergebäude ist eine vielfältige Nutzungsmischung wesentliches Ziel für die künftige Entwicklung. Auf dem Areal soll ein attraktives, urbanes Quartier entstehen mit einem vielfältigen Nutzungsmix aus Gewerbe (Innovationsbranchen, kreative Arbeitswelten, Co-Working, Start up), Gastronomie, Freizeit, Kultur und Wohnen. Hierbei sollen Nutzungen im Vordergrund stehen, welche die Angebote der Innenstadt ergänzen und die zentrale Lage des Franck-Areals im Sinne eines Gelenkes zwischen West- und Innenstadt berücksichtigen. Die Flächen sollen dabei flexible Grundrissstrukturen aufweisen, die wechselnden Nutzungsansprüchen gerecht werden.
Der überwiegende Teil der Nutzungen soll sich auf Kultur, Freizeit, Gewerbe / Co-Working und Gastronomie beziehen (ca. 60%), Wohnen sich auf maximal 30% und Einzelhandel auf maximal 10% begrenzen.
Das Gelände war eine der bedeutendsten Fabrikationsanlagen der Fa. Franck und prägte die Ludwigsburger Stadtentwicklung wesentlich. Das "historische Gesicht" des Quartiers mit der stadtbildprägenden Silhouette zur Bahn und seiner urbanen Dichte werden erhalten und mit einer zukunftsgerechten Nutzung belebt.
Mit der durch den Investor zu tätigenden Entwicklung soll außerdem eine Aufwertung der öffentlichen Räume des Bahnhofsumfeldes zu einem attraktiven Transit- und Aufenthaltsraum erfolgen. Die Ergebnisse der städtischen Beteiligungsprozesse sind dabei zu berücksichtigen. Als wichtiger Bestandteil des Bahnhofsquartiers leistet das Areal einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung einer modernen und zeitgemäßen Drehscheibe der nachhaltigen Mobilität.
Das Franck-Areal verfügt über eine Größe von insgesamt ca. 9.150 m² und ist mit sechs ehemaligen Lager,- Produktions-, Büro- und Laborgebäuden überbaut. Vom Erhalt der gebietsprägenden Bestandsgebäude 25, 26, 27 & 28 wird ausgegangen.
Die Bieter haben die Möglichkeit, neben dem Grundstück von ca. 5.892 m² noch weitere Flächen in ihr Angebot miteinzubeziehen - müssen dies aber nicht. Alle Flächen sind jedoch in das planerische Gesamtkonzept einzubeziehen. Es handelt sich hierbei um folgende Flächen:
- Erbbaurechtsgrundstück: ca. 1.503 m²,
- Grundstück Süd: 1.197 m²,
- Radstation: ca. 558 m².
Die Deutsche Bahn und die Stadt Ludwigsburg planen eine 2. Unterführung von Gebäude 28 zum ZOB. Diese Möglichkeit muss in den Planungen für das Gebäude 28 berücksichtigt werden. Das Grundstück muss im städtischen Eigentum verbleiben; die Nutzung des Gebäudes im Rahmen eines Erbbaurechts ist aber möglich. Sollte das zu beauftragende Angebot auch das Erbbaugrundstück berücksichtigen, werden zwei separate Verträge (Kaufvertrag und Erbbauvertrag) abgeschlossen (Erbbauvertrag für das Erbbaugrundstück und Kaufvertrag für die weiteren Grundstücke).
Der Mindestkaufpreis für den zu veräußernden Teil des städtischen Grundstücks Franck-Areal wird in Höhe von 3,7 Mio. Euro vorgegeben (ohne Grundstück Radstation). Der Kaufpreis unterliegt in der 1. Stufe des Verhandlungsverfahrens nicht dem Wettbewerb. Erst in der 2. Stufe des Verfahrens können die zur Überarbeitung ihres Angebots aufgeforderten Bieter auch einen höheren Kaufpreis anbieten.
In Bezug auf das Gebäude 28 wird kein Mindesterbbauzins vorgegeben. Die Höhe des Erbbauzinses ist abhängig von der projektierten Nutzung im Gebäude.
Planungsrechtlich handelt es sich aktuell um ein Industrieviertel nach Ortsbausatzung vom 07.03.1923. Zur Umsetzung des siegreichen Konzepts wird die die Stadt Ludwigsburg die erforderlichen Beschlüsse zur Schaffung des Planungsrechtes vorbereiten.
Aktuelle Angaben zum Denkmalschutz:
- Gebäude 28: Denkmalschutz (wird offiziell in der Denkmalliste geführt),
- Gebäude 25: Einstufung als besonders erhaltenswert,
- Gebäude 26, 27: werden als strukturprägend eingestuft.
Auf dem Grundstück müssen mindestens 600 öffentlich zugängliche Fahrradstellplätze für Bike + Ride realisiert werden. Aufgrund dieser Prämisse kann die Einbeziehung der weiteren optionalen Flächen vorteilhaft sein, um die vorgeschriebene Anzahl an Fahrradstellplätze erfüllen zu können. Auf dem nordwestlichen Grundstück "Fläche Radstation" befindet sich bereits eine Radstation, die aktuell Platz für ca. 362 Fahrräder bietet. Es obliegt dem Bieter, ob er die vorhandene Radstation hierfür nutzt oder ob er diese Fläche einer anderen Nutzung zuführt und die Fahrradstellplätze an andere Stelle vorsieht. Nähere Einzelheiten zu den Rahmenbedingungen erhalten die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung sowie maximal jeweils zwei weiteren Referenzen "Investor" sowie "Architekt" beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Je Bewerber (Team aus Investor und Architekt) werden lediglich jeweils insgesamt drei Referenzen in den Bereichen "Investor" sowie "Architekt" berücksichtigt. Bewertet werden hierbei die Mindestreferenzen "Investor" sowie "Architekt - gemischt genutztes Gebäude/Gebäudeensemble" sowie zwei weitere Referenzen im Bereich "'Investor" und zwei weitere Referenzen im Bereich "Architekt". Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als sieben Referenzen (drei Referenzen "Investor" sowie drei bzw. vier Referenzen "Architekt" (abhängig davon, ob für die Mindestreferenzen ein oder zwei Referenzen eingereicht werden) ist nicht gewünscht.
Dabei werden die Referenzen jeweils wie folgt bewertet:
a) Referenzen "Investor"
Bewertet werden bei dieser Referenzleistung folgende qualitative Aspekte:
(1) Für die Mindestreferenz "gemischt genutztes Gebäude"
Vorliegen weiterer Qualitätsanforderungen über die in der Mindestreferenz nachzuweisenden zwei Qualitätsanforderungen (Innovatives, attraktives Freiflächenkonzept, nachhaltiges Mobilitäts- und Energiekonzept, besonderer Nutzungsmix & Gebäudeflexibilität, Integration der Entwicklung in ein innerstädtisches Umfeld): je Qualitätsanforderung: 2 Punkte (max. also 4 Punkte)
(2) Für die weiteren beiden Referenzen
- Quartiersentwicklung (2 Punkte) vs. Einzelgebäude (0 Punkte)
- Innerstädtische Lage ja (2 Punkte) vs. nein (0 Punkte)
- Berücksichtigung von Bestandsgebäuden bzw. Teilbestand des Gebäudes ja (2 Punkte) vs. nein (0 Punkte)
- Baukosten < 5 Mio. EUR 0 Punkte, > 5 Mio. EUR und < 8 Mio. EUR 1 Punkt, > 8 Mio. EUR 2 Punkte
Vorliegen von Qualitätsanforderungen (Innovatives, attraktives Freiflächenkonzept, nachhaltiges Mobilitäts- und Energiekonzept, besonderer Nutzungsmix & Gebäudeflexibilität, Integration der Entwicklung in ein innerstädtisches Umfeld): je Qualitätsanforderung: 2 Punkte (max. also 8 Punkte).
In Summe können dann für die Mindestreferenz 4 Punkte und für die weiteren Referenzen jeweils 16 Punkte erreicht werden.
b) Referenzen "Architekt"
Bewertet werden bei diesen Referenzleistungen folgende qualitative Aspekte:
(1) Für die Mindestreferenz "gemischt genutztes Gebäude/Gebäudeensemble"
Vorliegen weiterer Qualitätsanforderungen über die in der Mindestreferenz nachzuweisenden zwei Qualitätsanforderungen (Innovatives, attraktives Freiflächenkonzept, nachhaltiges Mobilitäts- und Energiekonzept, besonderer Nutzungsmix & Gebäudeflexibilität, Integration der Entwicklung in ein innerstädtisches Umfeld): je Qualitätsanforderung: 2 Punkte (max. also 4 Punkte)
Auszeichnung für beispielhaftes Bauen ja (2 Punkte) vs. nein (0 Punkte)
(2) Für die beiden weiteren Referenzen "gemischt genutztes Gebäude"
- Quartiersentwicklung (2 Punkte) vs. Einzelgebäude (0 Punkte)
- Innerstädtische Lage ja (2 Punkte) vs. nein (0 Punkte)
- Berücksichtigung von Bestandsgebäuden bzw. Teilbestand des Gebäudes ja (2 Punkte) vs. nein (0 Punkte)
Vorliegen weiterer Qualitätsanforderungen über die in der Mindestreferenz nachzuweisenden zwei Qualitätsanforderungen (Innovatives, attraktives Freiflächenkonzept, nachhaltiges Mobilitäts- und Energiekonzept, besonderer Nutzungsmix & Gebäudeflexibilität, Integration der Entwicklung in ein innerstädtisches Umfeld): je Qualitätsanforderung: 2 Punkte (max. also 8 Punkte)
Auszeichnung für beispielhaftes Bauen ja (2 Punkte) vs. nein (0 Punkte)
In Summe können dann für die Mindestreferenz 6 Punkte und für die weiteren Referenzen jeweils 16 Punkte erreicht werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Die Bewertung der in ersten indikativen Angebot eingereichten Angebote erfolgt nach den unter Ziffer II.2.5) beschriebenen Kriterien.
Die Bewertung aller weiteren Angebote und damit die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach folgenden Kriterien:
1 Städtebau / Architektur - 25 %
2 Bauliche Qualität inkl. Energiekonzepte/Nachhaltigkeit - 25 %
3 Konzept zur Projektorganisation und zur Einbindung der Stadt Ludwigsburg - 5 %
4 Entwicklungs-, Vertriebs- und Vermietungs- und Vermarktungskonzept im Hinblick auf den vorgesehenen Nutzungsmix - 25 %
5 Kaufpreis / Erbbauzins - 20 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 6 VOB/A nicht vorliegen,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre inkl. Ausweisung des Umsatzes im Bereich "Projektentwicklung".
(2) Unverbindliche Auskunft eines Kreditinstituts zur finanziellen Leistungsfähigkeit bezogen auf das vorliegende Projekt
Eigenerklärungen zu Referenzen über vergleichbare Immobilienprojektentwicklungsleistungen und über vergleichbare Planungsleistungen.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung,
- Angaben zur Gebäudeart/Nutzung,
- Beschreibung,
- Gesamtvolumen (KG 200 bis 600),
- BGF,
- Angaben zu Qualitätsanforderungen (Umgang mit Bestandsobjekten, Innovatives Freiflächenkonzept, Besonderes Mobilitäts- und Energiekonzept, Besonderer Nutzungsmix & Gebäudeflexibilität),
- Angaben zu Quartiersentwicklung,
- Angaben zur innerstädtischen Lage,
- Angaben zum Zeitpunkt der Abnahme und Fertigstellung der Leistung (Inbezugnahme),
Allen Eigenerklärungen über Referenzen für Planungsleistungen sind zudem folgende Unterlagen beizufügen:
- Lageplan M 1:500 mit Darstellung der Freianlagen und Einbindung in Umgebung,
- Schnitt 1:500 mit Darstellung der Umgebungsbebauung,
- Grundrisse (EG und exemplarisches OG) M 1:200 mit Darstellung der Nutzungen und der Gebäudestruktur,
- Exemplarische Ansichten, Visualisierungen oder Fotos
- Erläuterungen/Skizzen zum Energiekonzept.
Zur Erfüllung der Kriterien im Rahmen der Bewerberauswahl können weitere Referenzen eingereicht werden.
(1) Mindestanforderungen Investor
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung realisierte Projektentwicklung/-vermarktung von einem urbanen Stadtquartier mit einer BGF von mindestens 8.000 m² in den zurückliegenden zwölf Jahren. Die Abnahme und Inbetriebnahme muss erfolgt sein und darf nicht vor dem 01.01.2010 erfolgt sein. Die Referenz muss inhaltlich mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbar sein und somit den Umgang/Integration von Bestandsgebäuden (bzw. Gebäudeteilen) beinhalten sowie mindestens zwei der nachfolgenden Qualitätsanforderungen.
- Innovatives, attraktives Freiflächenkonzept
- Nachhaltiges Mobilitäts- und Energiekonzept
- Besonderer Nutzungsmix und Gebäudeflexibilität
- Integration der Entwicklung in ein innerstädtisches Umfeld
(2) Mindestanforderungen Architekt
a) Mindestreferenz "gemischt genutztes Gebäude/Gebäudeensemble":
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über erbrachte Planungsleistungen für Gebäude bzw. Gebäudeensemble (Leistungsbild nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 5) für ein gemischt genutztes Gebäude im urbanen Umfeld mit einem Gesamtvolumen von mind. 8 Mio. Euro brutto (KG 200 bis 600). Die Abnahme und Inbetriebnahme muss erfolgt sein. Die Leistungsphase 5 der HOAI (Ausführungsplanung) darf nicht vor dem 01.01.2010 abgeschlossen worden sein. Die Referenz muss mindestens zwei der nachfolgenden Qualitätsanforderungen enthalten:
- Innovatives, attraktives Freiflächenkonzept,
- Nachhaltiges Mobilitäts- und Energiekonzept,
- Besonderer Nutzungsmix und Gebäudeflexibilität,
- Integration der Entwicklung in ein innerstädtisches Umfeld.
b) Mindestreferenz "Umbau":
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über erbrachte Planungsleistungen für Gebäude (Leistungsbild nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 5) für einen Umbau im Bestand (als Nachweis zum qualifizierten Umgang mit historischer Bausubstanz) mit einem Gesamtvolumen von mind. 2 Mio. Euro brutto (KG 200 bis 600). Die Abnahme und Inbetriebnahme muss erfolgt sein. Die Leistungsphase 5 der HOAI (Ausführungsplanung) darf nicht vor dem 01.01.2010 abgeschlossen worden sein.
Die Referenzen nach lit. a) und b) können durch dasselbe Projekt oder durch zwei verschiedene Projekte nachgewiesen werden.
c) erfolgreiche Teilnahmen an städtebaulichen-architektonischen Realisierungswettbewerben:
Eigenerklärung über mindestens drei erfolgreiche Teilnahmen (Auszeichnung mit dem 1., 2. oder 3. Preis) an städtebaulichen-architektonischen Realisierungswettbewerben. Erfolge in VOF-Verfahren oder Mehrfachbeauftragungen sind nicht ausreichend. Mindestens eine Wettbewerbsaufgabe muss eine Quartiersentwicklung / städtebauliche Neuordnung und architektonische Qualifizierung mit Gebäudebestand umfasst haben. Der Wettbewerb darf nicht vor dem 01.01.2010 abgeschlossen worden sein.
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (Team aus Investor und Architekt) folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6ZB1
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.