0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Hubschrauberlandeplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 0052.1151.001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Charlottenstr. 10
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 85326210020
Fax: +49 85326210044
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Hubschrauberlandeplatz
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Hubschrauberlandeplatz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hubschrauberlandeplatz als Dachlandeplatz in Stahlbauweise mit Aluminiumdeck, Durchmesser ca. 30,5 m, Stahlkonstruktion Tragwerk ca. 110t, Aluminium-Landeplattform ca. 740 m2, einschl. integrierte Beheizung Aluminium-Landeplattform, integrierte Feuerlöschanlage, integrierte Befeuerung, Absturzsicherung, Zugangssteg ca. 65 m2 und Fluchttreppe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen
daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.