Markenstrategie und Kommunikationskonzept für das Transformationsnetzwerk Ostwürttemberg der Automobil- und Zuliefererindustrie Referenznummer der Bekanntmachung: WiFö_OW_2023_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofsplatz 5
Ort: Schwäbisch Gmünd
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73525
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ostwuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markenstrategie und Kommunikationskonzept für das Transformationsnetzwerk Ostwürttemberg der Automobil- und Zuliefererindustrie
Die zu erbringende Leistung umfasst die Entwicklung einer Markenstrategie und eines ganzheitlichen (klassischen und digitalen) Kommunikationskonzepts mit eigenem Corporate Design für das Transformationsnetzwerk Ostwürttemberg der Automobil- und Zuliefererindustrie (gefördert durch das Förderprogramm "Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)). Die zu erbringende Leistung wird zukünftig von den projektbeteiligten Institutionen genutzt werden. Namentlich sind dies die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg, die Gewerkschaft IG Metall Aalen/ Heidenheim/ Schwäbisch Gmünd, das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e.V. und die Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg.
Die Zielgruppe des Transformationsnetzwerks Ostwürttemberg sind primär KMU der Automobil- und Zuliefererindustrie.
Schwäbisch Gmünd
Ostwürttemberg besteht aus den beiden Landkreisen Heidenheim und Ostalbkreis. Die Region bündelt ihre Kräfte für die Herausforderungen der Transformation in der Automobil- und Zuliefererindustrie mit dem Ziel, den Wirtschaftsstandort als Raum der Talente und Patente sowie die Beschäftigung in der Region auch durch geeignete Qualifizierungsangebote zu sichern. Hierfür soll ein Transformationsnetzwerk Ostwürttemberg aufgebaut und etabliert sowie eine regionale Transformationsstrategie erarbeitet werden, die nachhaltig, auch über den Projektzeitraum (01.08.2022 – 30.06.2025), Wirkung zeigt. In Transformationswerkstätten und zahlreichen Aktivitäten in mehreren Transformationsphasen werden die Themen Beschäftigung, Qualifizierung sowie Zukunftsfähigkeit der Automobilindustrie beleuchtet und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen entwickelt, um kleine und mittlere Unternehmen in der Region Ostwürttemberg bei der Transformation zu begleiten und Unterstützungsangebote zu etablieren.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Entwicklung einer Markenstrategie und eines ganzheitlichen (klassischen und digitalen) Kommunikationskonzepts mit eigenem Corporate Design für das Transformationsnetzwerk Ostwürttemberg der Automobil- und Zuliefererindustrie (gefördert durch das Förderprogramm „Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)). Die zu erbringende Leistung wird zukünftig von den projektbeteiligten Institutionen genutzt werden. Namentlich sind dies die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg, die Gewerkschaft IG Metall Aalen/ Heidenheim/ Schwäbisch Gmünd, das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft e.V. und die Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg.
Die Zielgruppe des Transformationsnetzwerks Ostwürttemberg sind primär KMU der Automobil- und Zuliefererindustrie. Dazu gehören in erster Linie Personen aus der Geschäftsführung, Personalabteilungen, Betriebsräte und die Arbeitnehmer:innen. Sekundär zählen auch mit dieser Branche in Kontakt stehende Institutionen und Einrichtungen zur Zielgruppe. So zum Beispiel Bildungsträger, kommunale Organisationen, Forschungseinrichtungen etc.
Qualitative Ziele:
• Entwicklung eines Markenauftritts mit regionalem Bezug und innovativen Wirkung
• regionale und überregionale Sichtbarkeit und Wiedererkennung
• Motivation der Zielgruppen zur betriebsinternen Transformation
• Aktivierung der Zielgruppen zur Teilnahme an Netzwerk-Angeboten
Technische Ziele:
• Möglichkeit zur Einbindung in bestehende Dachmarke (Region der Talente und Patente) und/oder die Möglichkeit zur Anpassung der Dachmarke an die neue Marke des Transformationsnetzwerkes
• Einfache Ver- und Bearbeitungsmöglichkeiten zur Individualisierung und Anpassung durch Auftraggeberin und Netzwerkpartner
• Möglichkeit zum Einsatz auf Print- und Online-Medien, sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Kommunikationsbedarfe werden über die Projektlaufzeit dynamisch an die Umstände angepasst (quartalsweise). Die Anwesenheit an wichtigen Projektpartnertreffen sowie eine telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag (9.00 - 16.00 Uhr) wird erwartet.
Die Übertragung aller Bild- sowie Textrechte soll auf den Auftraggeber und Dritte übertragen werden, sodass die Texte auch in anderen Medien veröffentlicht und ggf. angepasst werden dürfen. Die jeweiligen Umsetzungskosten (wie z. B. Produktions-, Druck- und Schaltungskosten) müssen im Angebot enthalten sein.
Das Angebot hat folgende Kosten zu beinhalten:
• Erfüllung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Mindestanforderungen an die Arbeitspakete
• Konzeptanpassung und Korrekturschleifen in Absprache mit dem Auftraggeber
• sämtliche Reise- und Nebenkosten
Es werden 3 Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien ausgewählt, welche zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Wertung dieser Kriterien erfolgt dabei anhand der folgenden Matrix:
1) Kriterium: Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, die in den letzten 3 Geschäftsjahren
abgeschlossen wurden.
Gewertet werden die besten 6 Referenzen, jede dieser Referenzen kann max. 10 Punkte wie folgt erreichen:
Bei dem Referenzprojekt handelt es sich entweder:
— um eine Entwicklung einer Markenstrategie und Kommunikationskonzept mit eigenem Corporate Design / Identity = 4 Punkte
- in der Automobil- oder Zulieferindustrie = +2 Punkte
- mit Entwicklung einer Website = +2 Punkte
- mit Social Media Kampagne = +2 Punkte
Pro Referenzgeber darf nur eine Referenz angegeben werden. Aufträge, die im Zusammenhang mit anderen bereits angegebenen Referenzen stehen, werden nicht berücksichtigt.
2) Kriterium: Gesamtumsatzzahlen des Bewerbers.
Gewertet wird der durchschnittliche Nettogesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, wie folgt:
– mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 15 Punkte,
– mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte,
– mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 5 Punkte,
Es handelt sich um ein vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördertes Projekt.
Die Auftragssumme steht fest. Der Zuschlag wird ausschließlich nach qualitativen Kriterien vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung;
4) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO i. V. m. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1) Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis für Personenschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis für Sachschäden sowie mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft abzuschließen;
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Nachweis eine übliche Fehlerquelle darstellt, die zum Ausschluss des Angebotes führt. Die Versicherung sämtlicher Schadensarten sind in der genannten Höhe zweifelsfrei zu belegen.
2) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3) Angabe des Nettoumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (Entwicklung von Corporate Identity oder Corporate Design) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
zu 1.: mindestens die geforderten Deckungssummen
1) Darstellung von mindestens 2 bis maximal 6 Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen (Entwicklung einer Markenstrategie und Kommunikationskonzept mit eigenem Corporate Design / Identity) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
— kurze Beschreibung des Referenzprojekts,
— Angabe der erbrachten Leistungen,
— Name und Adresse des Referenzauftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Zeitraum der erbrachten Leistungen,
— Auftragswert,
— Angabe, ob Website entwickelt und mit welchen Funktionen umgesetzt wurden mit Angabe der Domain,
— Angabe, ob eine Social Media Kampagne erbracht wurde mit Angabe des Kanals.
2) Angaben der personellen Kapazitäten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gesamtzahl der Mitarbeiter (je Geschäftsjahr) und Anzahl der Mitarbeiter, die für vergleichbare Leistungen (Entwicklung einer Markenstrategie und Kommunikationskonzept mit eigenem Corporate Design / Identity) eingesetzt worden sind (je Geschäftsjahr).
zu 1): Nennung von mindestens zwei entsprechenden Referenzen
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Dafür ist es notwendig, dass sich die Bewerber – freiwillig – unter Angabe einer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform registrieren. Bewerberfragen, die nach dem 25.04.2023, 12.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland