Berechnungen zur Fortschreibung der HWGK in den Einzugsgebieten von Enz und Erms
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ruppmannstraße 21
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 53.2
E-Mail:
Telefon: +49 711904-15316
Fax: +49 711904-15091
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Berechnungen zur Fortschreibung der HWGK in den Einzugsgebieten von Enz und Erms
In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11.300 Flusskilometer, welche Zug um Zug, fortgeschrieben werden sollen. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM-RL sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderung entsprechend hoch ist. An ca. 172 km langen Gewässern im Einzugsgebiet der Enz und ca. 58 km im EZG der Erms sollen die bestehenden HWGK fortgeschrieben werden. Hierzu sind hydrologische Berechnungen und hydraulische Berechnungen (2-dimensional, instationär) durchzuführen Die Ergebnisse sind in der weiteren Bearbeitung in den HWGK-Datenstandard zu überführen und die Ergebnisse im vorgegebenen Datenformat abzugeben.
Die Ergebnisse der HWGK-Ersterstellung sind frei zugänglich und unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/ abrufbar.
Berechnungen zur Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Enz
Einzugsgebiet der Enz (ohne Glems) im Landkreis Ludwigsburg, im Enzkreis, im Stadtkreis Pforzheim und im Landkreis Böblingen
Ziel: Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten im Untersuchungsgebiet Enz.
Zu berechnende Gewässer: 172 km
EZG Enz gesamt: 2.229 km²
EZG ohne Enz Oberlauf, ohne Glems, ohne EZG Kreuzbach, Strudelbach: 434 km²
Vorgehen im Wesentlichen:
- Übernahme und Aufbereitung der zu Verfügung gestellten Geobasis- und Geofachdaten, der Hydrologiedaten (BFGM) sowie Prüfung der Vermessungsdaten.
- Das Di gitale Geländemodell mit eingearbeitetem Gewässerschlauch (TIN/TERRAIN) (Basis: Laserscan-Daten aus Befliegung 2016 ff) überprüfen und ggf. um nicht enthaltene Geländestrukturen sowie vermessene Bauwerksstrukturen verfeinern. Aufbereitung der Daten für die Erstellung der hydraulischen Modelle.
Zusätzlich wird eine Punktwolke aus einer Laser-Scan Befliegung entlang der Enz (ohne Nebengewässer) mit ca. 6 Mrd. Punkten zur Verfügung gestellt.
- Die hydrologischen Arbeiten sind mit dem „Hydrologischen Basismodell BFGM“ einem FGM-Modell durchzuführen (Erweiterung des Programms FGM für die „flächendetaillierte Niederschlag-Abfluss-Modellierung in einem komplexen Einzugsgebiet“ aus dem „Softwarepaket Hochwasseranalyse und -berechung“ von LUBW/KIT) durchzuführen. Sie umfassen die Übernahme des durch den Auftraggeber bereitgestellten technisch lauffähigen aber noch nicht an die Abflusseigenschaften des Gebiets angepassten Roh-Modells für das Untersuchungsgebiet (ca. 450 Berechnungsknoten), die Erweiterung des Roh-Modells zum Detail-Modell durch die Integration und Parametrisierung zusätzlicher Knoten, die Anpassung und Validierung der Abflusseigenschaften des Gebiets anhand von vorliegenden HQT-Werten, die Berechnung von Abflussganglinien mit 3 Modellvarianten für jeweils mindestens fünf Jährlichkeiten sowie die Datenhaltung und Bereitstellung der Ergebnisse und des Modells mittels Access-Datenbanken, grafischen Längsschnitten und FGM Dateien.
- Die hydrologische Modellierung beschränkt sich auf das Enz-Gebiet ab Pforzheim, unterhalb des Nagold-Zuflusses, ohne die Glems. Der Zufluss aus Enz oberhalb der Nagold, sowie die Nagold selbst, sollen vereinfacht mit wenigen Knoten (1.472 km² mit ca. 5 Knoten) simuliert werden. Ebenso sind der Einfluss der Glems (196 km² mit ca. 10 Knoten), sowie der Kreuzbach/Strudelbach (126 km² mit ca. 20 Knoten) nur vereinfacht darzustellen.
- Es sind hydraulische 2-D-Modelle mit dem Softwarepaket LASER_AS-2D / HydroAS zu erstellen. Alle hydraulisch relevanten Strukturen im und am Gewässer und auf den Vorländern sind zu berücksichtigen.
- Berechnung Hydraulik (instationär) mit HydroAS nach festgelegter Vorgehensweise für die Fortschreibung der HWGK (HQ10, HQ50, HQ100, HQ100oHRB, HQ1000 sowie abschnittsweise HWextrem)
- Auswertung der modellierten Berechnungen in Bezug auf die Abbildung der hydrologischen Berechnungsgrößen. Ableitung korrigierter Überflutungsflächen, Wasserspiegellagen- und Überflutungstiefen-Raster, Erfassung von Sachdaten und Geometrien
- Für die 4 vorhandenen Landespegel sind Pegelmodelle gemäß der „Erstellung von 2D-Strömungsmodellen für Landespegel in Baden-Württemberg für das Hochwasser-Abflussspektrum Datensatz Gewässer“ zu erstellen.
- Im Gebiet sind mehrere HW-Schutzmaßnahmen in Planung und Bau. Diese sind in der Bearbeitung zu berücksichtigen.
- Dokumentation und Abstimmung mit dem AG
Für die Bearbeitung dieses Projekts wird eine Lizenz für HydroAS zur Verfügung gestellt. Die 2D-HN-Berechnungsmodelle HydroAS sind zusammen mit dem Abschlussbericht als SMS-Datensätze lauffähig an den Auftraggeber abzugeben.
Weitere Details siehe: „Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an das Vorhaben“ – Version 1.6 vom 3.11.2022“ (Entwurf) sowie „Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an die hydrologische Basismodellierung“.(Entwurf). Beides steht bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung, um die Aufgabe besser und eindeutiger zu beschreiben, damit die Komplexität der Aufgabe deutlich wird.
Aktenzeichen beim RPS für diese Ausschreibung / dieses Los: RPS53_2-8960-76/5
Berechnungen zur Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Erms
Einzugsgebiet der Erms in den Landkreisen Reutlingen und Esslingen.
Ziel: Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten im Untersuchungsgebiet Erms.
Zu berechnende Gewässer: 58 km
Einzugsgebietsfläche ca. 179 km²
Das Vorgehen ist im Wesentlichen:
- Übernahme und Aufbereitung der zu Verfügung gestellten Geobasis- und Geofachdaten, der Hydrologiedaten (BFGM) sowie Prüfung der Vermessungsdaten.
- Das Di gitale Geländemodell mit eingearbeitetem Gewässerschlauch (TIN/TERRAIN) (Basis: Laserscan-Daten aus Befliegung 2016 ff) überprüfen und ggf. um nicht enthaltene Geländestrukturen sowie vermessene Bauwerksstrukturen verfeinern. Aufbereitung der Daten für die Erstellung der hydraulischen Modelle.
- Die hydrologischen Arbeiten sind mit dem „Hydrologischen Basismodell BFGM“mit einem FGM-Modell durchzuführen (Erweiterung des Programms FGM für die „flächendetaillierte Niederschlag-Abfluss-Modellierung in einem komplexen Einzugsgebiet“ aus dem „Softwarepaket Hochwasseranalyse und -berechung“ von LUBW/KIT) durchzuführen. Sie umfassen die Übernahme des durch den Auftraggeber bereitgestellten technisch lauffähigen aber noch nicht an die Abflusseigenschaften des Gebiets angepassten Roh-Modells für das Untersuchungsgebiet (ca. 240 Berechnungsknoten), die Erweiterung des Roh-Modells zum Detail-Modell durch die Integration und Parametrisierung zusätzlicher Knoten, die Anpassung und Validierung der Abflusseigenschaften des Gebiets anhand von vorliegenden HQT-Werten, die Berechnung von Abflussganglinien mit 3 Modellvarianten für jeweils mindestens fünf Jährlichkeiten sowie die
Datenhaltung und Bereitstellung der Ergebnisse und des Modells mittels Access-Datenbanken, grafischen Längsschnitten und FGM Dateien.,
- Es sind hydraulische 2-D-Modelle mit dem Softwarepaket LASER_AS-2D / HydroAS zu erstellen. Alle hydraulisch relevanten Strukturen im und am Gewässer und auf den Vorländern sind zu berücksichtigen.
- Berechnung Hydraulik (instationär) mit HydroAS nach festgelegter Vorgehensweise für die Fortschreibung der HWGK (HQ10, HQ50, HQ100, HQ100oHRB, HQ1000 sowie abschnittsweise HWextrem)
- Auswertung der modellierten Berechnungen in Bezug auf die Abbildung der hydrologischen Berechnungsgrößen. Ableitung korrigierter Überflutungsflächen, Wasserspiegellagen- und Überflutungstiefen-Raster, Erfassung von Sachdaten und Geometrien
- Für die 2 vorhandenen Landespegel sind Pegelmodelle gemäß der „Erstellung von 2D-Strömungsmodellen für Landespegel in Baden-Württemberg für das Hochwasser-Abflussspektrum Datensatz Gewässer“ zu erstellen.
- Im Gebiet sind mehrere HW-Schutzmaßnahmen in Planung und Bau. Diese sind in der Bearbeitung zu berücksichtigen.
- Dokumentation und Abstimmung mit dem AG
Für die Bearbeitung dieses Projekts wird eine Lizenz für HydroAS zur Verfügung gestellt. Die 2D-HN-Berechnungsmodelle HydroAS sind zusammen mit dem Abschlussbericht als SMS-Datensätze lauffähig an den Auftraggeber abzugeben.
Weitere Details siehe: „Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an das Vorhaben“ – Version 1.6 vom 3.11.2022“ (Entwurf) sowie „Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an die hydrologische Basismodellierung“.(Entwurf). Beides steht bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung, um die Aufgabe besser und eindeutiger zu beschreiben, damit die Komplexität der Aufgabe deutlich wird.
Aktenzeichen beim RPS für diese Ausschreibung / dieses Los: RPS53_2-8960-132/5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berechnungen zur Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Enz
Postanschrift: Am Hecklehamm 18
Ort: Hügelsheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76549
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 72291876-00
Internet-Adresse: https://wald-corbe.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berechnungen zur Fortschreibung der HWGK im Einzugsgebiet der Erms
Postanschrift: Schloßstr. 59A
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7116698710
Internet-Adresse: https://iwp-online.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html