Stadt Kornwestheim - Bauleistungen für Abriss und Neubau Große Pflugfelder Brücke Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/278
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kornwestheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 70806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kornwestheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Kornwestheim - Bauleistungen für Abriss und Neubau Große Pflugfelder Brücke
Die Stadt Kornwestheim vergibt den Abriss und Neubau der Großen Pflugfelder Brücke.
Stadt Kornwestheim 70806
Die Große Pflugfelder Brücke (im Folgenden "Brücke") wurde in den Jahren 1915 bis 1917 als Überführung des Vizinalweges über den Rangierbahnhof der Stadt Kornwestheim erbaut.
Die 5-feldrige Brücke besteht aus zwei unterschiedlich langen Fachwerküberbauten aus genieteten Stahlbauteilen. Die Fahrbahnplatte besteht aus einer auf Trapezschalblechen aufgelegten Stahlbetonplatte, aufgelegt auf Quer- und Längsträgern der Stahlkonstruktion. Die Brücke ist 190m lang und 7m breit. Die Brückenfläche beträgt 1336 m². Das Bauwerk weist im Bereich der Überbaufugen starke Chloridkonzentrationen auf. Über die Jahre sind dadurch starke Schädigungen an der Fahrbahntafel und dem Tragwerk aus Stahl entstanden. Die Schäden am Bauwerk sind so weit fortgeschritten, dass Betonabplatzungen des Überbaus auf die Verkehrsflächen unter der Brücke fallen.
Vor dem Hintergrund der massiven Korrosionsschäden hat die Stadt Kornwestheim entschlossen, die Brücke abzureißen und neu zu errichten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist nun die Vergabe von Bauleistungen für Abriss und Neubau der Großen Pflugfelder Brücke in der Stadt Kornwestheim. Folgende Leistungen sind zu erbringen:
- Einbau Behelfsbrücke
- Abbruch Straßenbrücke in 2 Bauphasen
- Bahnspezifische Umbaumaßnahmen im Bauzustand und Endzustand in 2 Bauphasen
- Zufahrtsrampe (Baustraße außerhalb DB-Anlage) in Bauphase 2
- Behelfsbaustraße über Bahnanlage
- Neubau zweier Brückenbauwerke und eines Trogbauwerks (= Ersatzmaßnahme)
Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind die nach Abschluss der o.g. Leistungen noch durchzuführenden Straßenbauarbeiten für die Anbindung der Brücke an die bestehende Straßeninfrastruktur. Diese sind Gegenstand eines gesonderten Vergabeverfahrens.
Die Bauleistungen sind voraussichtlich im Zeitraum von März 2024 bis März 2027 zu erbringen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Es dürfen maximal zwei Referenzen im Bereich "Abbruch" und zwei Referenzen im Bereich "Brü-ckenneubau" priorisiert werden.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden für Abbruch und Brückenneubau jeweils lediglich die als priorisiert gekennzeichneten Mindestreferenzen herangezogen. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Auswahlkriterien bei den priorisierten Mindestreferenzen maßgeblich:
Referenz "Abbruch"
a) Bewertet wird die Aktualität (max. 2 Punkte) nach folgender Maßgabe:
Abnahme zwischen dem 1. Januar 2016
und 31. Dezember 2018: 1 Punkt
Abnahme nach dem 31. Dezember 2018: 2 Punkte
b) Bewertet wird das Auftragsvolumen (max. 2 Punkte) nach folgender Maßgabe:
EUR 7,5 Mio. netto bis EUR 10 Mio. netto: 1 Punkt
über EUR 10 Mio. netto : 2 Punkte
c) Bewertet wird die Vergleichbarkeit in Bezug auf die Spezial-Gewerke (max. 4 Punkte) nach folgender Maßgabe:
Referenz umfasst den Rückbau an nachfolgend benannten Gewerken:
Oberleitungsanlagen (OLA) 1 Punkt
Leit- und Sicherungstechnik (LST) 1 Punkt
Telekommunikationstechnik (TK) 1 Punkt
Elektrotechnik (50 Hz) 1 Punkt
d) Bewertet wird die Vergleichbarkeit in Bezug auf die Baustellensituation (max. 3 Punkte) nach folgender Maßgabe:
Abriss im Bestand über
2 aktiv betriebenen Gleisen: 1 Punkt
Abriss im Bestand über
3 bis 4 aktiv betriebenen Gleisen: 2 Punkte
Abriss im Bestand über mehr als
4 aktiv betriebenen Gleisen: 3 Punkte
e) Bewertet wird die Vergleichbarkeit in Bezug auf die Umgebung der Baustelle (max. 1 Punkt) nach folgender Maßgabe:
Baustelle in zusammenhängender Bebauung (innerorts) 1 Punkt
Referenz "Brückenneubau"
a) Bewertet wird die Aktualität (max. 2 Punkte) nach folgender Maßgabe:
Abnahme zwischen dem 1. Januar 2016
und 31. Dezember 2018: 1 Punkt
Abnahme nach dem 31. Dezember 2018: 2 Punkte
b) Bewertet wird das Auftragsvolumen (max. 2 Punkte) nach folgender Maßgabe:
EUR 15 Mio. netto bis EUR 20 Mio. netto: 1 Punkt
über EUR 20 Mio. netto : 2 Punkte
c) Bewertet wird die Vergleichbarkeit in Bezug auf die Spezial-Gewerke (max. 4 Punkte) nach folgender Maßgabe:
Referenz umfasst Umbauarbeiten an nachfolgend benannten Gewerken:
Oberleitungsanlagen (OLA) 1 Punkt
Leit- und Sicherungstechnik (LST) 1 Punkt
Telekommunikationstechnik (TK) 1 Punkt
Elektrotechnik (50 Hz) 1 Punkt
d) Bewertet wird die Vergleichbarkeit in Bezug auf die Baustellensituation (max. 3 Punkte) nach folgender Maßgabe:
Bauen im Bestand über
2 aktiv betriebenen Gleisen: 1 Punkt
Bauen im Bestand über
3 bis 4 aktiv betriebenen Gleisen: 2 Punkte
Bauen im Bestand über mehr als
4 aktiv betriebenen Gleisen: 3 Punkte
e) Bewertet wird die Vergleichbarkeit in Bezug auf die Umgebung der Baustelle (max. 1 Punkt) nach folgender Maßgabe:
Baustelle in zusammenhängender Bebauung (innerorts) 1 Punkt
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können insgesamt maximal 48 Punkte erreicht werden.
Je priorisierter Referenz (max. zwei priorisierte Referenzen "Abbruch" bzw. max. zwei priorisierte Referenzen "Brückenbau") können für den jeweiligen dazugehörigen Bereich ("Abbruch" bzw. "Brückenbau") maximal 12 Punkte erreicht werden. Sofern ein Bewerber eine Referenz vorlegt, welche die Mindestanforderungen sowohl für den Bereich "Abbruch" und "Brückenneubau" erfüllt, kann diese im Wege der Auswahlentscheidung auch für beide Bereiche angeführt und gewertet werden. Diese Referenz zählt dann als eine Referenz im Bereich "Abbruch" und als eine Referenz im Bereich "Brückenneubau".
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Die Eignung ist im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der
zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach
Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A sowie § 19 Abs. 3 MiLoG vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die
Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 6 VOB/A
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in mindestens marktüblicher Höhe für das Projekt oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Umsatzangaben für die Jahre 2020, 2021 und 2022 jeweils bezogen auf Gesamtumsatz, Umsatz Bauleistungen über Abbruchleistungen, Umsatz Bauleistungen über Brückenbauleistungen)
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal (Angabe für die Jahre 2020, 2021 und 2022 jew. bezogen auf Abreitnehmer im Unternehmen insgesamt und Führungskräfte).
- Nachweis der Präqualifizierung gemäß DB-Vorgaben (vertiefend vgl. Mindeststandards)
- Referenzen (vertiefend vgl. Mindeststandards)
- Der Nachweis der Präqualifizierung gemäß DB-Vorgaben ist ein Mindeststandard
Für folgende Leistungen muss der Bewerber in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein.
Kategorie "Oberbau, konventioneller Schotter" mit folgenden Warengruppen (Produkt / Leistung)
- Instandsetzung Gleise/Weiche
Kategorie "Allgemeiner Erd- und Tiefbau" mit folgenden Warengruppen (Produkt / Leistung)
- Erdbauwerke
- Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Kategorie "Bauleistungen für Kabel" mit folgenden Warengruppen (Produkt / Leistung)
- Kabelführungssysteme inkl. Tiefbau
- Kabelverlegung
- Bauleistungen für Kabel Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Kategorie "Spezialtiefbau " mit folgenden Warengruppen (Produkt / Leistung)
- Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
- Gründungen - Pfähle
Kategorie "Konstruktiver Ingenieurbau" (KIB) mit folgenden Warengruppen (Produkt / Leistung)
- Konstruktiver Ingenieurbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
- Stahlbetonbrücken
Kategorie "Oberleitungensanlagen" mit folgenden Warengruppen (Produkt / Leistung)
- Oberleitungsanlagen 15 kV Standard
Kategorie "Montage- und LST Begleitarbeiten an LST-Außenanlagen" mit folgenden Warengruppen (Produkt / Leistung)
- LST-Begleitarbeiten
Bei Bewerbergemeinschaften ist es jeweils ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft für die jeweilige Warengruppe präqualifiziert ist. Soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, sind deren Präqualifikationsnachweise ebenfalls abzugeben.
- Der Bewerber hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
Abbruch:
Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Abbrucharbeiten einer Brücke/Brückenkonstruktion aus Stahl und/oder Stahlbeton über einer in Betrieb befindlichen, elektrifizierten Bahnstrecke mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. netto. Die Abnahme der betreffenden Abbruchleistungen muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2013) und spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Brückenneubau:
Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über die vergleichbare Errichtung eines Brückenneubaus in Stahl- und/oder Stahlbetonbauweise über einer in Betrieb befindlichen, elektrifizierten Bahnstrecke mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 10 Mio. netto. Die Abnahme der betreffenden Bauleistungen muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2013) und spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Die geforderten Mindestreferenzen sind je Teilnahmeantrag nur einmal vorzulegen. Dies gilt auch im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft. Auch eine Bewerbergemeinschaft muss also nur insgesamt vier Mindestreferenzen vorlegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt müssen folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung,
- Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Beschreibung (inklusive Angaben zu Ausführung von Abbrucharbeiten einer Brücke/Brückenkonstruktion aus Stahl und/oder Stahlbeton über einer in Betrieb befindlichen, elektrifizierten Bahnstrecke, Umbauarbeiten/bzw. den Rückbau an den Spe-zialgewerken OLA, LST, TK und 50 Hz; Baustellenkonstellation (Anzahl der aktiv betriebenen Gleise); Umgebung der Baustelle),
- Auftragsvolumen (KG 300 bis 400 nach DIN 276),
- Angaben zum Zeitpunkt der Abnahme und Fertigstellung der Leistung,
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
Die Vorlage von mehr als jeweils zwei Referenzen pro Abbruch/Neubau ist nicht gewünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bewerber hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bewerber haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bewerbern sicherzustellen, dass sie vor Abgabe des Teilnahmeantrags mögliche zusätzliche Informationen auf dem oben genannten Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Portal auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Teilnahmefrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Abgabe des Teilnahmeantrags von den Bewerbern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6K05
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.