Stadt Böblingen - Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben "Neubau einer Musik- und Kunstschule auf dem Schloßberg in Böblingen" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/743
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 16
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boeblingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Böblingen - Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben "Neubau einer Musik- und Kunstschule auf dem Schloßberg in Böblingen"
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für die Begleitung des Projekts "Neubau einer Musik- und Kunstschule auf dem Schloßberg in Böblingen".
Böblingen
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die europaweite Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für die Begleitung des Projekts "Neubau einer Musik- und Kunstschule auf dem Schloßberg in Böblingen".
Der Entwurf für das Bauvorhaben sieht ein Ensemble aus drei Baukörpern vor. Die dreigeschossigen Baukörper nehmen die Lage der historischen Schlossgebäude wieder auf. Ein Sockel unter den beiden nördlichen Gebäuden nutzt den Geländeversprung zum Schloßbergpark und beherbergt Räume, die sich ins Grüne des Parks öffnen.
Der unter Denkmalschutz stehende Schlosskeller aus dem 14./15. Jh. im südlichen Grundstücksbereich soll erhalten und überbaut werden. Eine Evaluierung der genauen Situation steht noch aus, weshalb auch die davon abhängige genaue Höhenlage der Zugangsniveaus der Baukörper noch nicht endgültig angegeben werden kann. Die historische Schlossmauer bleibt erhalten.
Das Bauvorhaben soll dazu dienen,
- die Musik- und Kunstschule, die derzeit in schwierigen räumlichen Verhältnissen untergebracht ist (ergänzt um öffentliche Nutzungen wie Gastronomie, Veranstaltungssaal oder Vereinsräume), aufzunehmen und zuvor
- die Paul- Lechler-Schule vorübergehend aufzunehmen, da deren angestammtes Gebäude an der Pestalozzistraße dringend saniert bzw. durch einen Neubau ersetzt werden musste ("Interimsnutzung").
Das Bauvorhaben befindet sich mitten in der historischen Altstadt von Böblingen neben der Stadtkirche St. Dionysius und zudem auf einem Gelände, auf dem zuvor die im 2. Weltkrieg zerstörte (historische) Schloßbergbebauung stand. Mit historischen Funden, dem Auffinden von Gräbern oder historischer Bausubstanz auf dem Baufeld, etc. und damit einhergehenden Bauzeitverschiebungen oder Bauzeitänderungen ist zu rechnen.
Der Schloßberg ist für Böblingen topographisch und stadthistorisch bedeutsam, es befinden sich dort stadtbildprägende Kulturdenkmale (Dekanatsgebäude, Altes Amtsgericht, Oberamtei, Pfarrkirche St. Dionysius) und die weitestgehend original erhaltene Stollenanlage. Der gesamte Schloßberg stellt ein hochrangiges (archäologisches) Kulturdenkmal dar mit im Boden befindlichen Überresten der Burg und des Schlosses sowie den ehemaligen Wehranlagen.
Im Rahmen einer Bauvoranfrage ist eine Stellungnahme des Landesamts für Denkmal-pflege eingegangen, die besagt, dass eine Bebauung in diesem Bereich aus denkmalfachlicher Sicht grundsätzlich denkbar ist.
Die Investitionssumme liegt nach vorliegenden ersten Schätzungen bei EUR 33,7 Mio. brutto (KG 200 - 700 gem. DIN 276: 2018-12 exklusive Baupreissteigerung, KG 100, Unvorhergesehenes und Finanzierung).
Es ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Grundleistungen der Projektsteuerung der Handlungsbereiche A bis E der Projektstufen 1 und 2 beauftragt werden.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird (3.) unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung (drei Mindestreferenzen) sowie der Angabe über die Anzahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten gemäß Ziffer III.1.3 (1) der Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die vorstehenden Eignungsnachweise werden wie folgt im Rahmen der Bieterauswahl berücksichtigt:
- Referenzen 75%
(je geforderter Mindestreferenz 25%)
- Mitarbeiter im Bereich Projektsteuerung 25%
Hinsichtlich der Referenzen ist folgendes zu beachten:
Je Bewerber werden lediglich die drei Mindestreferenzen herangezogen. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
a) Referenzen
Die Mindestreferenzen werden jeweils wie folgt bewertet:
(1) Referenz "Schule oder sonstigen Bildungseinrichtung (kein Kindergarten oder Kita)"
(a) Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten" (50%)
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 25 Mio. EUR netto 5 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 20 Mio. EUR netto bis 25 Mio. EUR netto 3 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 15 Mio. EUR netto bis 20 Mio. EUR netto 1 Punkt
(b) Kriterium "Handlungsbereiche nach AHO" (50%)
Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO 5 Punkte
Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO 4 Punkte
Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO 3 Punkte
Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO 2 Punkte
Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO 1 Punkt
(2) Referenz "Realisierung eines Hochbauprojekts für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber"
(a) Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten" (50%)
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 25 Mio. EUR netto 5 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 20 Mio. EUR netto bis 25 Mio. EUR netto 3 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 15 Mio. EUR netto bis 20 Mio. EUR netto 1 Punkt
(b) Kriterium "Handlungsbereiche nach AHO" (50%)
Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO 5 Punkte
Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO 4 Punkte
Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO 3 Punkte
Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO 2 Punkte
Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO 1 Punkt
(3) Referenz "Hochbauprojekts (Neubau) im Rahmen einer komplexen innerstädtischen Maßnahme"
(a) Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten" (50%)
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 7 Mio. EUR netto 5 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 5 Mio. EUR netto bis 7 Mio. EUR netto 3 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 3 Mio. EUR netto bis 5 Mio. EUR netto 1 Punkt
(b) Kriterium "Handlungsbereiche nach AHO" (50%)
Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO 5 Punkte
Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO 4 Punkte
Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO 3 Punkte
Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO 2 Punkte
Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO 1 Punkt
b) Mitarbeiter im Bereich der Projektsteuerung
Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl in den letzten drei Geschäftsjahren wird wie folgt bewertet:
über 10 Mitarbeiter (ohne Assistenz) 5 Punkte
Über 5 Mitarbeiter (ohne Assistenz) 3 Punkte
Bis zu 5 Mitarbeiter (ohne Assistenz) 0 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind. EUR 5 Mio. für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
zu (1): Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 1,5 Mio. EUR netto betragen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss der geforderte Mindestumsatz in Summe vorliegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
(2) Nachweis über vergleichbare Leistungen
zu (2):
(a) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung zur Realisierung einer Schule oder sonstigen Bildungseinrichtung (kein Kindergarten oder Kita) der Honorarzone III oder höher mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 15 Mio. netto.
(b) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung zur Realisierung eines Hochbauprojekts für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber der Honorarzone III oder höher mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 15 Mio. netto.
(c) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung zur Realisierung eines Hochbauprojekts (Neubau) im Rahmen einer komplexen innerstädtischen Maßnahme (Baubetrieb im Rahmen öffentlicher Nutzung (Fußgängerzone, Handel oder schwierige Nachbarsituation / Baustelleneinrichtung) der Honorarzone III oder höher mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 5 Mio. netto.
Hinsichtlich der drei Mindestreferenzen nach (1) bis (3) ist folgendes zu beachten:
- Bei einer der drei Referenzen müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht sein. Bei den beiden weiteren Referenzen müssen die Projektstufen 1 bis 3 nach AHO erbracht und mit den Leistungen der Projektstufe 4 begonnen worden sein.
- Bei der Mindestreferenz, bei der die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht wurden, muss die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erfolgt sein. Bei den weiteren beiden Mindestreferenzen muss der Abschluss der Projektstufe 3 in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2018) erfolgt sein.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6NB0
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de