Bewachung und Absicherung der Liegenschaften Fürstenberg-/Foch-Kaserne und technisches Arsenal in 78166 Donaueschingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Bundeswehr Dienstleistungszentrum Stetten akM
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Hardtstraße 58
Ort: Stetten akM
Postleitzahl: 72510
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BwDLZ Stetten a.k.M. (IUD) FM 9
Zu Händen von: Bernd Johann
E-Mail:
Telefon: +49 7573504-23231
Fax: +49 75735045923238
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Liegenschaften Fürstenberg-/Foch-Kaserne und technisches Arsenal in 78166 Donaueschingen
NUTS-Code DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
79713000 Bewachungsdienste
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 187-339913 vom 23.9.2015
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Bewachung und Absicherung der Liegenschaften Fürstenberg-/Foch-Kaserne und technisches Arsenal in 78166 DonaueschingenAnzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Offizielle Bezeichnung: SEC4 Global Projects GmbH
Postanschrift: Bernhard-Wicki-Straße 5
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Jahre: 4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit