Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum vom 1.10.2023 bis zum 30.9.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: GKVBW-2023-Kontrastmittel
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Presselstraße 19
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
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Hauptadresse: https://www.aok.de/baden-wuerttemberg
Postanschrift: Axel-Springer-Straße 44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.barmer.de/
Postanschrift: Bramfelder Straße 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
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Hauptadresse: https://www.tk.de/
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dak.de
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kkh.de
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hek.de/
Postanschrift: Martinistraße 24
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hkk.de/
Postanschrift: Stuttgarter Straße 105
Ort: Kornwestheim
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70806
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bkk-sued.de/
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ikk-classic.de
Postanschrift: Weißensteinstr. 70-72
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.svlfg.de/
Postanschrift: Putzbrunner Straße 73
Ort: München
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kbs.de
Postanschrift: Presselstr. 19
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Versorgungsgestaltung, Geschäftsbereich 3.08 Verhandlungen & Verträge - Produkte
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/baden-wuerttemberg
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum vom 1.10.2023 bis zum 30.9.2025
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg mit Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfs für den Zeitraum vom 1.10.2023 bis zum 30.9.2025. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Versorgung der Vertragsärzte in Baden-Württemberg mit den durch die ausgeschriebenen Lieferverträge ("Verträge") vereinbarten Kontrastmitteln sicherzustellen und den gesetzlichen Krankenkassen für jedes abgegebene, vertragsgegenständliche Arzneimittel eine Rückerstattung zu gewähren. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß §§ 53 ff. SGB X Erstattungsbeträge des/der Zuschlagsempfänger vereinbart, die bei der Abgabe von Kontrastmitteln gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen für die KV-Region Baden-Württemberg zu Lasten der Auftraggeber verordnet werden. Es werden gemäß den Angaben in Abschnitt II.2. insgesamt 25 Fachlose (einschließlich Teillose) gebildet. Jeder bzw. jede der in den Fachlosen genannten ATC-Codes bzw. ATC-Code-Untergruppen bildet ein eigenes Fachlos. Alle Fachlose werden mit einem Buchstaben bezeichnet. Fachlose mit einer Unterteilung in Teillose erhalten zusätzlich eine Ziffer.
Je Fachlos (einschließlich Teillose) gilt eine vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die für jedes Fachlos (einschließlich Teillose) angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 11 zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
V08AA01 - Amidotrizoesäure - Teillos 1
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Zu dem Wirkstoff Amidotrizoesäure werden insgesamt drei Teillose gebildet. In den Arzneimitteln der ATC-Codes sind unterschiedliche Salze bzw. Kombinationen aus unterschiedlichen Salzen des Wirkstoffs enthalten, da anderenfalls die Vergleichbarkeit erschwert wäre.
Los-Nr. A1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Amidotrizoesäure, welche das Salz L-Lysin amidotrizoat enthalten, nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AA20 - Amidotrizoesäure - Teillos 2
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Zu dem Wirkstoff Amidotrizoesäure werden insgesamt drei Teillose gebildet. In den Arzneimitteln der ATC-Codes sind unterschiedliche Salze bzw. Kombinationen aus unterschiedlichen Salzen des Wirkstoffs enthalten, da anderenfalls die Vergleichbarkeit erschwert wäre.
Los-Nr. A2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Amidotrizoesäure, welche die Kombination aus den Salzen Natrium amidotrizoat und L-Lysin amidotrizoat enthalten, nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AA20 - Amidotrizoesäure - Teillos 3
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Zu dem Wirkstoff Amidotrizoesäure werden insgesamt drei Teillose gebildet. In den Arzneimitteln der ATC-Codes sind unterschiedliche Salze bzw. Kombinationen aus unterschiedlichen Salzen des Wirkstoffs enthalten, da anderenfalls die Vergleichbarkeit erschwert wäre.
Los-Nr. A3 betrifft das Teillos 3. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Amidotrizoesäure, welche die Kombination aus den Salzen Natrium amidotrizoat und Meglumin amidotrizoat enthalten, nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AA05 - Ioxitalaminsäure
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Ioxitalaminsäure und einer Iodkonzentration von 300mg/ml nachgefragt.
Die Anwendungsgebiete Retrograde Pyelographie und Miktionszystourethrographie (MCU) sowie Computertomographie des Abdomens (insbesondere Ösophagus, Magen, Duodenum, Ileus, Subileus, Dickdarm) müssen mit dem Angebot abgedeckt werden.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AB02 - Iohexol - Teillos 1
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iohexol insgesamt drei Teillose gebildet.
Los-Nr. C1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iohexol und einer Iodkonzentration von 240mg/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AB02 - Iohexol - Teillos 2
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iohexol insgesamt drei Teillose gebildet.
Los-Nr. C2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iohexol und einer Iodkonzentration von 300mg/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AB02 - Iohexol - Teillos 3
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iohexol insgesamt drei Teillose gebildet.
Los-Nr. C3 betrifft das Teillos 3. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iohexol und einer Iodkonzentration von 350mg/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AB04 - Iopamidol - Teillos 1
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iopamidol insgesamt drei Teillose gebildet.
Los-Nr. D1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopamidol und Iodkonzentrationen von 200 mg/ml und 250 mg/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AB04 - Iopamidol - Teillos 2
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iopamidol insgesamt drei Teillose gebildet.
Los-Nr. D2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopamidol und einer Iodkonzentration von 300 mg/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AB04 - Iopamidol - Teillos 3
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iopamidol insgesamt drei Teillose gebildet.
Los-Nr. D3 betrifft das Teillos 3. In diesem Fachos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopamidol und einer Iodkonzentration von 370 mg/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AB05 - Iopromid - Teillos 1
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iopromid insgesamt zwei Teillose gebildet.
Los-Nr. E1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopromid und einer Iodkonzentration von 300 mg/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AB05 - Iopromid - Teillos 2
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iopromid insgesamt zwei Teillose gebildet.
Los-Nr. E2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopromid und einer Iodkonzentration von 370 mg/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AB07 - Ioversol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Ioversol und Iodkonzentrationen von 240 mg/ml, 300 mg/ml, 320 mg/ml und 350 mg/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AB09 - Iodixanol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iodixanol und Iodkonzentrationen von 270 mg/ml und 320 mg/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AB10 - Iomeprol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iomeprol und Iodkonzentrationen von 150 mg/ml, 250 mg/ml, 300 mg/ml, 350 mg/ml und 400 mg/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08AB11 - Iobitridol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iobitridol und Iodkonzentrationen von 300mg/ml und 350 mg/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08BA01 - Bariumsulfat
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) hingewiesen.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08CA01 - Gadopentetsäure
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadopentetsäure und einer Wirkstoffkonzentration 0,002 mmol/ml nachgefragt. Die Darreichung erfolgt mittels Fertigspritze.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08CA02 - Gadotersäure - Teillos 1
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Entsprechend der unterschiedlichen Wirkstoffkonzentrationen und Darreichungsformen werden zu dem Wirkstoff Gadotersäure insgesamt drei Teillose gebildet.
Los-Nr. L1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadotersäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,5 mmol/ml nachgefragt. Die Darreichung erfolgt mittels Fertigspritze.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08CA02 - Gadotersäure - Teillos 2
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Entsprechend der unterschiedlichen Wirkstoffkonzentrationen und Darreichungsformen werden zu dem Wirkstoff Gadotersäure insgesamt drei Teillose gebildet.
Los-Nr. L2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadotersäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,5 mmol/ml nachgefragt. Die Darreichung erfolgt mittels Durchstechflasche oder Injektionsflasche.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08CA02 - Gadotersäure - Teillos 3
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Entsprechend der unterschiedlichen Wirkstoffkonzentrationen und Darreichungsformen werden zu dem Wirkstoff Gadotersäure insgesamt drei Teillose gebildet.
Los-Nr. L3 betrifft das Teillos 3. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadotersäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,0025 mmol/ml nachgefragt. Die Darreichung erfolgt mittels Fertigspritze.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08CA04 - Gadoteridol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadoteridol und einer Wirkstoffkonzentration von 0,5 mmol/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08CA08 - Gadobensäure
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadobensäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,5 mmol/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08CA09 - Gadobutrol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadobutrol und einer Wirkstoffkonzentration von 1 mmol/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
V08CA10 - Gadoxetsäure
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadoxetsäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,25 mmol/ml nachgefragt.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen, welche in den Teilen I bis IV und VI ausgefüllt ist.
Bieter/Bietergemeinschaften, welche Drittunternehmen zur Sicherstellung der Lieferkapazitäten in Anspruch nehmen, müssen auf gesonderte Aufforderung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch jeweils eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt C des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der zur Sicherstellung der Lieferkapazitäten in Anspruch genommenen Drittunternehmen vorlegen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können ("andere Unternehmen" i. S. des § 47 Abs. 1 VgV).
Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solche gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014, vorlegen. Bietergemeinschaften reichen die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen einfach durch das stellvertretende Bietergemeinschaftsmitglied ein. Mit Abgabe der Eigenerklärung wird bei Bietergemeinschaften zugleich bestätigt, dass der Inhalt der Eigenerklärung auch auf jedes Bietergemeinschaftsmitglied zutrifft.
Die Auftraggeber können die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Vor der Zuschlagserteilung sind auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend die nachfolgenden Eignungsnachweise - nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen - vorzulegen:
- Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.3.2023); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
- Kopie der Großhandelserlaubnis gemäß § 52a AMG bzw. Art. 77 RL 2001/83/EG oder Kopie der Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG bzw. Art. 40 RL 2001/83/EG, die sich auf die angebotsgegenständlichen Kontrastmittel erstreckt, oder Kopie der Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 AMG bzw. § 40 Abs. 3 RL 2001/83/EG, die sich auf die angebotsgegenständlichen Kontrastmittel erstreckt.
- Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.3.2023 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.
- Für jedes angebotsgegenständliche Fachlos eine Eigenerklärung zu eigenen und fremden Lieferkapazitäten nach Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen (dazu näher unter Abschnitt B.II.1. der Bewerbungsbedingungen); in dieser Eigenerklärung hat der Bieter eigene und fremde Lieferkapazitäten anzugeben, die er über die Vertragslaufzeit hinweg einsetzen wird und je Versorgungsbedarfsgruppe die Lieferkapazitäten anzugeben, die ihm während der Vertragslaufzeit gesichert zur Verfügung stehen werden (Abschnitt I der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen). Je Versorgungsbedarfsgruppe eines Fachloses gilt eine nachzuweisende Mindestlieferkapazität, die jeweils der fachlosspezifischen Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen entnommen werden kann. Die Mindestlieferkapazität entspricht 200 % der im Referenzzeitraum 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2022 zu Lasten der GKV Baden-Württemberg abgegebenen Kontrastmittel (die Stückzahl bezieht sich dabei auf die Anzahl der Primärverpackungen gem. Art. 1 Nr. 23 Richtlinie 2001/83/EG). Gelingt dem Bieter der Nachweis der Mindestlieferkapazität gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen nicht, hat er gemäß Abschnitt IV der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen in einem von ihm selbst zu erstellenden Anhang darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit auszugehen ist.
- im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen, deren Lieferkapazitäten in Anspruch genommen werden sollen: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV i. V. m. der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 von jedem Drittunternehmen und Verfügbarkeitsnachweise der Drittunternehmen nach Anlagen 6a (deutsche Fassung) oder 6b (englische Fassung). in der Anlage 6 hat das Drittunternehmen entweder die Erklärung gem. Abschnitt I oder die Erklärung gem. Abschnitt II abzugeben. Mit der Erklärung gem. Abschnitt I bestätigt das Drittunternehmen im Sinne einer grundsätzlichen Belieferungszusage, dass es dem Bieter grundsätzlich in der Anlage 6 im Einzelnen zu benennende Kontrastmittel, Tätigkeiten, Fähigkeiten, Kapazitäten oder sonstige Mittel oder Leistungen zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung stellen wird. Die Zusage konkreter Liefermengen ist damit nicht verbunden. Mit der Erklärung gem. Abschnitt II verpflichtet sich das Drittunternehmen weitergehend verbindlich, dem Bieter im Zuschlagsfall die in der Anlage 6 näher zu benennenden Kontrastmittelmengen gesichert zur Verfügung zu stellen. Gibt das Drittunternehmen lediglich die Erklärung gem. Abschnitt I ab, und stehen dem Bieter daher Lieferkapazitäten, auf die er sich in seiner Eigenerklärung zu eigenen und fremden Lieferkapazitäten gem. Anlage 5 beruft, nicht gesichert zur Verfügung, hat der Bieter gem. Abschnitt IV der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen in einem von ihm selbst zu erstellenden Anhang darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit auszugehen ist.
- bei Bietergemeinschaften auf gesonderte Aufforderung eine Eigenerklärung zur Zulässigkeit der Eingehung einer Bietergemeinschaft; des Weiteren sind Besonderheiten nach Maßgabe von Abschnitt B.II.4. der Bewerbungsbedingungen zu beachten.
S.o. III.1.1)
S.o. III.1.1)
Vor dem Hintergrund der Vorgaben des zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der darin enthaltenen Verpflichtungen für alle, dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallenden Unternehmen, haben auch die Auftraggeber im Rahmen der gemeinsam und einheitlich - unter Federführung der AOK Baden-Württemberg - durchgeführten Ausschreibung vorsorglich für den Fall, dass dieses Gesetz zur Anwendung zu bringen ist, den Schutz und die Beachtung menschenrechts- und umweltbezogener Schutzgüter entlang ihrer Lieferkette als unabdingbare Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit ihren Vertragspartnern über einen neu eingefügten § 10 i. V. m. dem ebenfalls erstmals im Rahmen dieser Ausschreibung eingeführten Anhang 4 zum Vertrag geregelt. Hinsichtlich der vom Zuschlagsempfänger demzufolge im Einzelnen zu beachtenden menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten und Standards wird auf § 10 des Vertrags i. V. m. Anhang 4 des Vertrags verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH06F48
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
[...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.