VgV Projektsteuerung - Neubau einer Kindertagesstätte in Neuhausen auf den Fildern
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 1
Ort: Neuhausen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73765
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Michael Ernst, Ortsbauamt Neuhausen auf den Fildern, und kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer, Sabine Heinrichs
E-Mail:
Telefon: +49 711/76963937
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuhausen-fildern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Projektsteuerung - Neubau einer Kindertagesstätte in Neuhausen auf den Fildern
Die Gemeinde Neuhausen beabsichtigt den Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Neuhausen auf den Fildern.
Hierzu hat die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern einen Wettbewerb für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt.
Die Verhandlungen mit den Preisträgern sind noch nicht abgeschlossen.
Für den Neubau der Kita werden nun Fachplaner für Tragwerksplanung, Fachplanung TGA HLS sowie TGA Elektro und Projektsteuerung jeweils mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 20.06.2023 statt.
Neuhausen auf den Fildern
Der erhöhte Bedarf an Kitaplätzen in Neuhausen auf den Fildern soll durch den Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte gedeckt werden. Als maximaler Ansatz soll von 4 Krippengruppen mit jeweils 10 Kindern und von 4 Kindergartengruppen mit jeweils 20 Kindern ausgegangen werden.
Die Kindertagesstätte soll auf dem Grundstück gegenüber der Christuskirche im Norden der Dietrich-Bonhoeffer-Straße geplant werden. Die städtebauliche Aufgabe stellt die Nachbarschaft zum angrenzenden Grünraum und die Berücksichtigung der ausgeprägten Topografie in naturnaher Lage dar.
Das Wettbewerbsgebiet beinhaltet eine Fläche von insgesamt ca. 4.203 m². Auf dem Wettbewerbsgrundstück ist die natürliche Geländeoberfläche schwach nach Norden geneigt.
Für den Kita Neubau kann von einer zweigeschossigen Bauweise in Holz- oder Holzhybridbauweise ausgegangen werden.
Kosten geschätzt KG 300+400 netto ca. 5,5 Mio € (Stand 07/2022).
NUF ca. 1.550 m², BGF ca. 2.415 m².
Es ist geplant Fördermittel zu beantragen.
Geplanter zeitlicher Ablauf: Planungsbeginn ab Sommer/August 2023, Baubeginn Februar 2025, geplante Fertigstellung Sommer/August 2026.
Zusatz Tragwerksplanung:
Für das Wettbewerbsgrundstück des Neubaus der Kindertagesstätte wurde ein Geologisches Gutachten erstellt. Dieses wird in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Für Teile des Grundstücks ist von einer Überflutungsgefahr bei Starkregen und oberflächlichen Abfluss von Niederschlägen auszugehen. Der Starkregenabfluss ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Die im Wettbewerbsgebiet verbreiteten Schichten (künstliche Auffüllungen ausgenommen) sind für eine Flachgründung über bewehrte Einzel- oder Streifenfundamente grundsätzlich geeignet. Auch eine Plattengründung wird unter bestimmten Umständen als möglich erachtet.
Für den Neubau der Kindertagesstätte soll die Energiegewinnung über Geothermiesonden betrachtet werden. Die Energiegewinnung über Geothermiesonden ist im Untergrund bis zu einer Tiefe von etwa 100 m grundsätzlich geeignet und genehmigungsfähig. Unterhalb der Stubensandsteinschichten ist örtlich mit Andryhitvorkommen zu rechnen, sodass die Tiefe auf die Unterkante der Stubensandsteinschicht begrenzt wird.
.
Zusatz TGA:
Die Neubebauung soll den aktuellen Anforderungen eines Nullenergiehauses entsprechen.
Ziel ist, dass ein möglichst hoher Anteil erneuerbarer Energien für die Bedarfsdeckung bereitgestellt werden kann.
Mindestanforderungen an eine CO2-reduzierte Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar.
Bei der Planung von Flachdächern ist eine extensive Begrünung zu beachten, die auch im Bereich von Photovoltaikanlagen noch möglich sein soll. Das Klimaschutzgesetz BW schreibt zwingend für neue Nichtwohngebäude mit Bauantrag ab 1.1.2022 die Nutzung der Solarenergie durch Photovoltaikanlagen (alternativ Solarthermie) vor.
Wartungsintensive Gebäudetechnik soll vermieden werden. Es wird eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage vorgesehen. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden.
Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen sind zu berücksichtigen.
Konzepte zur Energiewärmegewinnung durch Geothermiesonden sind vom Auslober ausdrücklich erwünscht.
.
Für die Leistungen der Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020), Projektstufen 1-5, HB A-E wird ein geeignetes Büro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Projektstufen analog zu den Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem
formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese
zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien
die höchste Punktzahl erzielen:
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte)
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für
entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte)
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen gewertet werden.
Es können 3 Referenzen gewertet werden.
Referenz A ist zwingend erforderlich, B und C sind optional.
In jeder Referenzkategorie kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Mehrfachnennungen sind möglich (Für Referenz A und C, oder B und C, kann die gleiche Referenz gewertet werden. Für A und B kann nicht die gleiche Referenz gewertet werden)
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte:
max. 200 Punkte für Referenz A (40%)
max. 100 Punkte für Referenz B (20%)
max. 100 Punkte für Referenz C (20%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes
Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte
bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der
jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich
durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber
mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist
die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann
die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
.
Referenz A (zwingend):
Nachweis der Projektsteuerung gem. AHO eines realisierten und vergleichbaren Projekts (Thema Kita, Schule oder vergleichbar)
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau Kita, Schule oder vergleichbar, BGF ca. 2.400 m²)
.
Referenz B (optional):
Nachweis der Projektsteuerung gem. AHO eines realisierten und vergleichbaren Projekts (Thema Kita, Schule oder vergleichbar)
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau Kita, Schule oder vergleichbar, BGF ca. 2.400 m²)
.
Referenz C (optional):
Nachweis Projektsteuerung gem. AHO eines realisierten Projekts, qualitativ hochwertige Architektur.
.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch
in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge
werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten
Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 20.06.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen
Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,
ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs.
1Nr. 2 GWB).
.
Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
.
Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch
die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
.
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
.
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/
Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
.
Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets
in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
.
Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/
Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §
150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in
deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen,
Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei
Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder
beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische
Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den
letzten drei Jahren.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen.
Es können 3 Referenzen gewertet werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, B und C sind optional. In jeder Referenzkategorie kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich (Für Referenz A und C, oder B und C, kann die gleiche Referenz gewertet werden. Für A und B kann nicht die gleiche Referenz gewertet werden)
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
.
Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis der Projektsteuerung eines realisierten vergleichbaren Projekts zum Thema Kita, Schule oder vergleichbar,
- Gesamtprojektkosten (KG 300 - 400) mind. 2 Mio. € netto,
- Leistungszeitraum 2012 – 2023, fertiggestellt,
- Durchführung der wesentlichen Projektstufen (min. 2 - 5) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
.
Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis der Projektsteuerung eines realisierten vergleichbaren Projekts zum Thema Kita, Schule oder vergleichbar,
- Gesamtprojektkosten (KG 300 - 400) mind. 2 Mio. € netto,
- Leistungszeitraum 2012 – 2023, fertiggestellt,
- Durchführung der wesentlichen Projektstufen (min. 2 - 5) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
.
Für Referenz C gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis der Projektsteuerung eines realisierten Projekts mit qualitativ hochwertiger Architektur,
- Gesamtprojektkosten (KG 300 - 400) mind. 2 Mio. € netto,
- Leistungszeitraum 2012 – 2023, fertiggestellt,
- Durchführung der wesentlichen Projektstufen (min. 2 - 5) im Unternehmen.
Nachweis der Hochwertigkeit z.B. über Auszeichnung oder Wettbewerbserfolg oder vergleichbar, Bewertung mit max. 5 Punkten:
Auszeichnung durch gestalterische Kommission mit Fachleuten oder Projektsteuerung eines Gebäudes = 5 Punkte,
Wettbewerbserfolg, gelistet bei einer Architektenkammer = 3 Punkte,
Sonstige = 1 Punkt.
.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine
Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein
allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene
Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass
Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft
oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das
Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur
Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die
Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg
entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter
dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in
Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter
I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene
Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen
und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem
unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst
unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur
Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer
Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15
Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend
gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn
der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§160 Abs. 3 GWB).