Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt Referenznummer der Bekanntmachung: AOK XXVIII
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Presselstr. 19
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frank Wienands
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift: Basler Straße 2
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift: Sternplatz 7
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
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Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
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Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
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Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
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Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift: Virchowstr. 30
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1. Februar 2024 bis 31. Januar 2026
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.01.2026 (AOK XXVIII). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Abacavir+Lamivudin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Anastrozol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Betamethason
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Buprenorphin-P (Pflaster)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Buprenorphin-S (Sublingualtabletten) [Mindestindikation: Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger]
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Dorzolamid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Esomeprazol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Ezetimib
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Fentanyl (Matrixpflaster und Tabletten)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Fluconazol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Formoterol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Hydromorphon hydrochlorid (retardierte Formen und Hartkapseln)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Levetiracetam
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Methylphenidat [Mindestindikation: juvenile ADHS-Therapie]
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Montelukast
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Morphin (nur Arzneimittel, die nicht zur Opiatentwöhnung angewendet werden)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Mycophenolsäure (mofetil) [nur feste orale Darreichungsformen]
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Oxycodon NON-RET (nur nicht retardierte Darreichungsformen)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Oxycodon RET (nur retardierte Darreichungsformen)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Pantoprazol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Roflumilast (Filmtabletten)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Ropinirol-F (Filmtabletten) [Mindestindikation: Morbus Parkinson und Restless-Legs Syndrom]
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Ropinirol-R (Retardtabletten)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Sitagliptin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Sitagliptin+Metformin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Venlafaxin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Abirateron
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Agomelatin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Alendronsäure
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Alfacalcidol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Amitriptylin (ohne Arzneimittel mit dem Wirkstoff Amitriptylinoxid)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Aripiprazol (Tabletten/Schmelztabletten und Lösungen zum Einnehmen)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Baclofen
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Beclometasondipropionat
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Betahistin (Tabletten)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Bicalutamid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Bimatoprost+Timolol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Brimonidin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Bupropion (Tabletten mit veränderter Wirkstofffreisetzung) [nur zur Behandlung einer depressiven Erkrankung]
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Cabergolin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Calcipotriol+Betamethason (Salben)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Calcitriol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Candesartan+Amlodipin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Celecoxib
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Chlormadinon+Ethinylestradiol (Kalenderpackungen)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Cilostazol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Colecalciferol RX
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Darunavir
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Dasatinib (Filmtabletten)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Desmopressin (Tabletten und Nasenspray/Nasendosierspray)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Dienogest
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Dienogest+Ethinylestradiol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Dimethyl fumarat (Magensaftresistente Hartkapseln)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Domperidon
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Dorzolamid+Timolol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Eplerenon
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Everolimus (Tabletten mit dem ATC (WHO) L 01 EG 02, die nicht zur Anwendung in der Indikation TSC (Tuberous Sclerosis Complex) zugelassen sind)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Ezetimib+Simvastatin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Fampridin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Fenofibrat
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Fluoxetin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Granisetron (ohne transdermale Pflaster)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Itraconazol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Lacosamid (Filmtabletten)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Lactulose (Sirup)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Lanreotid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Lansoprazol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Leflunomid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Lorazepam
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Melatonin (nur Retardtabletten mit der Wirkstoffstärke 2mg)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Memantin (ohne Starterpacks)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Metamizol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Methotrexat
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Mometason furoat
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Olmesartan
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Olmesartan+Amlodipin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Ondansetron
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Opipramol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Oxcarbazepin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Oxybutynin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Paliperidon (nur Depot-Injektionssuspensionen zur Ein-Monats-Dosierung)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Pamidronsäure
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Pirfenidon (Filmtabletten)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Pramipexol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Prasugrel
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Pravastatin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Prednisolon
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Propranolol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Ramipril+Amlodipin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Repaglinid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Riluzol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Risedronsäure
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Salbutamol (Dosieraerosole und Lösung für den Vernebler)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Sevelamer carbonat
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Sildenafil (nur Filmtabletten mit der Wirkstoffstärke 20mg)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Sotalol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Sulpirid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Temozolomid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Terbinafin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Tiaprid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Timolol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Tolperison
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Trospium chlorid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Ursodeoxycholsäure
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Vildagliptin+Metformin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Voriconazol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Xipamid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Zolpidem
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Zopiclon
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Mit dem Angebot haben die Bieter
aa) eine in den Teilen I bis IV und VI ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine separate entsprechend ausgefüllte EEE vorzulegen.
bb) im Falle der Inanspruchnahme von Drittunternehmen nach näherer Maßgabe gemäß Abschnitt A.III.11 der Bewerbungsbedingungen und unabhängig von weiteren Nachweisen neben der/den EEE(en) nach Maßgabe von lit. a) aa) dieser Ziffer jeweils eine separate EEE mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt A und B des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Drittunternehmen einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. d. Konzernrechts Drittunternehmen sein können.
cc) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014, vorzulegen. Bietergemeinschaften reichen die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen einfach durch das stellvertretende Bietergemeinschaftsmitglied ein. Mit Abgabe der Eigenerklärung wird bei Bietergemeinschaften zugleich bestätigt, dass der Inhalt der Eigenerklärung auch auf jedes Bietergemeinschaftsmitglied zutrifft.
b) Die Auftraggeberinnen können die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Vor der Zuschlagserteilung sind auf Aufforderung der Auftraggeberinnen (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend die nachfolgenden Eignungsnachweise - nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.III. der Bewerbungsbedingungen - vorzulegen:
aa) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1. Februar 2023); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
bb) für alle Arzneimittel, für die die Bieter Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI); dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
(1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
(2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne der §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss,
(3) Darreichungsform,
(4) Wirkstoff sowie
(5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft zu machen.
Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ("IFA GmbH") zum Ausdruck bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Rabattarzneimittel unter dem Namen dieses pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen, welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberinnen in Betracht. Die Berechtigung des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in den vorstehenden Absätzen beschrieben nachzuweisen.
cc) Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass die Bieter ihre Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllen; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1. Februar 2023 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.
c) Hinweis Bietergemeinschaften:
Unter dieser Ziff. III.1.1) genannte Eignungsnachweise sind - soweit nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt - von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dabei sind die unter III.1.1) b) bb) genannten Nachweise jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen. Bietergemeinschaften müssen eine Rechtsform wählen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung deren Mitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Es gelten die Eignungskriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Bezüglich deren Nachweis wird u. a. auf Folgendes hingewiesen:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung abgeben, wonach sie sicherstellen, dass allen Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) in Betracht kommen, zum Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns nach Maßgabe des Rabattvertrages je Rabattarzneimittel bereits eine Teilmenge zur sofortigen Abgabe an die Versicherten der AOK(s) sowie zur angemessenen Bevorratung zur Verfügung steht. Diese Teilmenge (= Startvorrat) muss für jedes Rabattarzneimittel mindestens 15 % der Menge betragen, die für diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in der von den Bietern jeweils mit ihrem Angebot eingereichten Eigenerklärung (generiert aus dem AOK-Bietertool) zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten (entspricht im Ein-Partner-Modell jeweils 70 % und im Drei-Partner-Modell jeweils 30 % der in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen und nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf die Vertragslaufzeit von 24 Monaten hochgerechneten Wirkstoffmenge) angegeben ist. Ab dem Beginn des zweiten Quartals nach dem Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns darf der Startvorrat um höchstens 2,5 % auf 12,5 % reduziert werden (= Dauervorrat). Der Dauervorrat muss bis zum Beginn des letzten Quartals der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt werden und darf erst im letzten Quartal der (auch verlängerten) Vertragslaufzeit sukzessive zurückgeführt werden. Die jeweiligen Teilmengen müssen je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die die Bieter aufgrund anderweitiger Verpflichtungen vorzuhalten bzw. anzubieten verpflichtet sind. Es wird klargestellt, dass diese Teilmengen die insgesamt nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach der Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten nicht erhöhen.
c) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d. § 9 AMWHV) haben die Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zugleich nachzuweisen, dass ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem sie jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Drittunternehmen(s) vorlegen (§ 47 Abs. 1 VgV). Unter Abschnitt A.III.11.1 der Bewerbungsbedingungen ist die konkrete Definition etwaiger Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung zu finden. Die Verpflichtungserklärung wird den Bietern als zweisprachiges Dokument (Deutsch/Englisch) zur Verfügung gestellt. Der Einstufung als Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. d. Konzernrechts ist ('andere Unternehmen' i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV). Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Drittunternehmen(s) muss/müssen vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.
S.o., III.1.2).
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern im vorgenannten Sinn, jeweils bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff, in Betracht.
Vor dem Hintergrund der Vorgaben des zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der darin enthaltenen Verpflichtungen für alle, dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallenden Unternehmen, haben auch die AOKs vorsorglich für den Fall, dass dieses Gesetz zur Anwendung zu bringen ist, den Schutz und die Beachtung menschenrechts- und umweltbezogener Schutzgüter entlang ihrer Lieferkette als unabdingbare Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit ihren Vertragspartnern über einen neu eingefügten § 9 i.V.m. dem ebenfalls erstmals im Rahmen dieser Ausschreibung eingeführten Anhang 3 zum Rabattvertrag geregelt. Hinsichtlich der vom pharmazeutischen Unternehmer demzufolge im Einzelnen zu beachtenden menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten und Standards wird auf § 9 i.V.m. Anhang 3 des Rabattvertrags verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
2) AOK Bremen/Bremerhaven;
3) AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen;
4) AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5) AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
6) AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
7) AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; 8) AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse;
10) AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 1 VgV nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Kommunikation grundsätzlich ausschließlich in elektronischer Form über die in den Bewerbungsbedingungen genannte Vergabeplattform erfolgt. Dabei sind bestimmte Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 einzureichen. Die Auftraggeberinnen empfehlen, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Für die Angebotserstellung ist mindestens Office 2010 erforderlich.
d) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erfolgen.
e) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.2.2) angegebenen Tag um 10 Uhr.
f) Ergänzend zu Ziffer III.1.1)b)bb) ist Folgendes zu beachten: Für den (in Abschnitt A.I.6.4 der Bewerbungsbedingungen näher beschriebenen) Fall, dass die im Zulassungsnachweis (bzw. in den ergänzenden Nachweisen) ausgewiesene Darreichungsformbezeichnung von der Darreichungsformbezeichnung der gewählten Preisvergleichsgruppe abweicht, hat der Bieter darüber hinaus ein gesondertes, von ihm selbst erstelltes Dokument einzureichen, in dem er (unter Bezugnahme auf eine bestimmte Preisvergleichsgruppe und auf das für diese Preisvergleichsgruppe angebotene (genau bezeichnete) Arzneimittel) begründet, weshalb aus seiner Sicht das von ihm angebotene Arzneimittel trotz der Abweichung in der Darreichungsformbezeichnung auf Grundlage des Zulassungsnachweises der von ihm gewählten Preisvergleichsgruppe zugeordnet werden kann. Es genügt die Textform. Bei Bedarf sind weitere Unterlagen beizufügen. Näheres ergibt sich aus den Abschnitten A.I.6.4 und B.III.3 der Bewerbungsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH060HS
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.