Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau der Kindertageseinrichtung Kreuzgrund" n. RPW 2013 mit anschl. Verhandlungsverfahren n. VgV - Objektplanung Gebäude
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heilbronn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E21412977
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau der Kindertageseinrichtung Kreuzgrund" n. RPW 2013 mit anschl. Verhandlungsverfahren n. VgV - Objektplanung Gebäude
Das zur Verfügung stehende Baugrundstück "Kastanienweg 17" umfasst eine Fläche von ca. 3.650 m² (Südlicher Teil des Flurstücks 1800). Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Heilbronn.
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Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Gebäudeplanung "Neubau für die Kindertageseinrichtung Kreuzgrund " mit:
- Neubau für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung (4 Kindergarten-Gruppen je 20 bzw. 25 Kinder (2-6-Jährige) in VÖ/GT und 2 Krippen- Gruppen je 10 Kinder (1-3-Jährige) in VÖ/GT)
- insgesamt rund 869 m² NUF
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Für die Realisierung (KG 300+400) sind rund 3,5 Millionen Euro (brutto) als Kostenrahmen für die Kindertageseinrichtung „Kreuzgrund“ von der Stadt Heilbronn angesetzt.
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Der Wettbewerb zielt auf eine Vielzahl von städtebaulich, architektonisch und funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen für den Realisierungswettbewerb sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Gebäude für den Erweiterungsneubau der Kindertageseinrichtung „Kreuzgrund“ ab.
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Der nichtoffene Realisierungswettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Gebäude vorgeschaltet. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren entsprechend der VgV durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 vgV).
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Ziel des dem Wettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens ist es, eine/n geeigneten Auftragnehmer/in zu finden, der/die in der Lage ist, die gesamten Planungsleistungen (Lph 1-9 der Objektplanung Gebäude) für den Erweiterungsneubau für die Kita "Kreuzgrund" vorzunehmen.
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Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt:
Leistungsfähigkeit des Projektteams = 10%
Wettbewerbsergebnis = 45%
Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses = 15%
Aussagen und Stellungnahme zu den Herstellungskosten auf Basis der Wetierentwicklung = 5%
Nachhaltigkeit/ Wirtschaftlichkeit/ Kostenplanung = 15%
Honorarangebot/ Nebenkosten = 10%
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Diese Angaben dienen der Information, die Zuschlagskriterien und die Bewertungsmethode werden für das Verhandlungsverfahren noch konkretisiert und den Teilnehmern des Verhandlungsverfahrens mitgeteilt.
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Die Ausloberin wird eine Bieterin/ einen Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mit der weiteren Planung, mindestens bis einschließlich Leistungsphase 5, im Zusammenhang mit der Objektplanung Gebäude für die Kindertageseinrichtung, entsprechend § 34 HOAI 2021, sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert
werden soll, beauftragen.
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Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen und zwar in folgenden Stufen:
Stufe 1 = Leistungsphasen 1-3
Stufe 2 = Leistungsphasen 4-7
Stufe 3 = Leistungspahsen 8+9
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Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u.a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind.
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Der Planungswettbewerb ist anonym.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbererklärung mit Namen d. Bewerbers/d. Bewerbergemeinschaft (Bei juristischen Personen d. bevollmächtigten Vertreters d. Bewerbers) elektr. in Textform n. § 126b BGB.
Eigenerklärung, im Bewerbungsbogen, dass d. vorgegebene berufliche Qualifikation (Architekt/in) vorliegt bzw. d. Berechtigung besteht, entspr. tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV; Anerkennung gem. d. Richtlinie 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“), keine Teilnahmehindernisse gem. § 4 (2) RPW vorliegen, keine Ausschlussgründe n. §§ 123, 124 GWB vorliegen, dass im Auftragsfall eine ausr. BHV von 3 Mio EUR f. Pers.schäden u. 2 Mio EUR f. sonstige Schäden abgeschlossen wird. Eigenerkl. bzgl. d. 5. EU-Sanktionspaketes (Bez. zu RUS).
Bei jur. Personen s. Planungsleistungen satzungsgemäßer Geschäftszweck, die d. WB-Aufgabe entsprechen. Der zu benennende bevollm. Vertreter u. der od. die Verfasser der WB-Arbeit haben die o.g. fachlichen Anforderungen zu erfüllen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es genügt auch, wenn die jur. Person einen für d. Durchführung verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 75 Abs. 1 VgV benennt (§ 75 Abs. 3 VgV). Bewerbergemeinschaften natürlicher u. juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied d. Bewerbergemeinschaft die fachliche Anforderungen u. die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RPW 2013).
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Mindestanforderung: Beide Referenzen (1 u. 2) müssen jew. min. einen Wertungspunkt erhalten u. d. nachstehenden Auswahlkriterien entsprechen. Sollte eine Referenz nicht eingereicht werden, bzw. mit null Punkten bewertet werden, führt dies zum Ausschluss d. Bewerbung. Ref. 2 muss ein anderes Projekt darstellen als Ref. 1.
Das Auswahlgremium überprüft u. bepunktet d. Referenzen mit max. 13 mögl. Punkten. Dies bedeutet, dass zunächst d. Bewerber m. d. max. Punktezahl von 13 Punkten zum Realisierungs-WB zugelassen werden. Haben mehr Bewerber als die zu ermittelnden 7 Teilnehmer d. 13 Punkte erreicht, entscheidet d. Los. Liegen weniger Bewerbungen i. d. Kategorie „13 Punkte“ als d. zu ermittelnden 7 Teilnehmer vor, werden aus d. Bewerbungen mit 12 erreichten Punkten die notwendige Teilnehmeranzahl ausgelost.etc.
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Ref. 1 (max. 8 Pkt): Nachweis Gebäudeplanung Neubau f. ein vergleichbares, fertig gestelltes (Lph 8 abgeschl. von 01.01.2013 bis Tag Bewerbungseinreichung) Projekts.
Vollumfänglich vergleichbar sind mehrgruppige Kitas (Neubau/- Neubauteil m. min. 50% d. gesamt BGF). Weiterhin vergleichbar s. Kinderhorte, Jugendzentren, Bildungs- od. Therapiezentren f. Kinder u. Jugendliche, öff. Gebäude mit Aufenth.-Qualität sowie öffentl. Versammlungsbauten (jew. Neubau). Als nicht vergleichbar gelten nicht-öff. Geb., Wohnungsbauten od. reine Verwaltungsgebäude.
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Der Bewerber bzw. d. f. d. Bauvorh. vorges. Personen müssen min. die Lph 2-5 der ben. Referenz selbst erbracht haben. Es kommen auch Referenzen in Betracht, welche d. Bewerber od. d. von ihm f. d. Bauvorh. vorges. Personen als verantwortl. Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben, wenn dies d. Büroinhaber d. anderen Büros schriftl. bestätigt.
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Ref. 2 (max. 5 Pkt): Nachweis einer erfolgr. Teilnahme (Preis, Anerkennung) an einem regelger. ArchiWB n. GRW/RPW (bei ausländischen Bewerbern vergleichbare Wettbewerbserfolge) d. letzten 10 Jahre (ab 01.01.2013 = Datum d. Preisgerichtssitzung bis Tag d. Bewerbungseinr.) zu einem Neubau m. Nutzungsart „Betreuung/ Bildung Kinder u. Jugend“. MFB/VOF-, VgV-Verhandlungsverfahren sind als Nachweis nicht zugel.
Alt.: Nachweis eines ausgez. real. öff. Neubaus Nutzungsart „Betreuung/Bildung Kinder und Jugend“ (anerkannter Architekturpreis) aus den letzten 10 Jahren (ab 01.01.2013 = Datum der Preisverleihung bis Tag d. Bewerbungseinreichung). Dies kann auch ein Projekt aus einem studentischen WB od. Auszeichnungsverf. sein (Nachweis ist beizulegen).
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Bewertung der Referenz 1 u. 2 siehe Abschnitt VI, VI.3).
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Nachzulesen auch in "Auslobung", Ziff. A 8 und A 9.
Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien:
• Stadträumliche und freiräumliche Einbindung
• architektonische und gestalterische Qualität außen und innen
• Erschließungskonzeption und Zonierung des Freibereichs
• Funktionalität
• Angemessenheit der Konstruktion und Materialien
• energetisches Konzept, Nachhaltigkeit und Reaktion auf Klimabelange
• Wirtschaftlichkeit (Bauökonomie, Betrieb, Nutzungssynergien)
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Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung der Kriterien dar. Das Preisgericht behält sich die nachträgliche Bildung von Unterkriterien bzw. Konkretisierungen vor, die von den vorgenannten Kriterien allerdings gedeckt sein müssen.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von insgesamt [Betrag gelöscht] Euro inkl. MwSt. zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist auf Basis der HOAI 2021 ermittelt.
1. Preis 12.000 € inkl. MwSt.
2. Preis 8.000 € inkl. MwSt.
3. Preis 6.000 € inkl. MwSt.
Anerkennungen 6.000 € inkl. MwSt.
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Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssummen vorbehalten. Bei nachträglicher Feststellung eines nicht teilnahmeberechtigten Teilnehmers wird im Falle der Zuerkennung eines Preises oder Anerkennung dieser aberkannt und auf die übrigen Preise und Anerkennungen verteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewertung der einzureichenden Referenzen aus Abschnitt III; III.1) Teilnahmebedingungen, III.1.10.) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
- Bewertungsmatrix für Referenzen siehe Link "https://nextcloud.heilbronn.de/s/ZdWoNxR272rj2bW";
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- Bewertung des Referenzprojekts 2 (Wettbewerbserfolg oder Auszeichnung - Gebäudeplanung):
- 1. Preis/Auszeichnung = 5 Punkte
- 2. Preis = 4 Punkte
- 3. Preis = 3 Punkte
- Weitere Preise/Ankauf/Anerkennung = 2 Punkte
- Teilnahme an einem Wettbewerb mit erfolgter Zulassung zur Preisgerichtssitzung = 1 Punkt
- keine Einreichung = 0 Punkte/ Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb
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Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen können ausschließlich über die Vergabeplattform "subreport ELViS" bis spätestens 7 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden.
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Die Bewerber sind verpflichtet, sich selbst auf der oben genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Bewerbungsunterlagen ergeben haben. Dies gilt auch innerhalb der letzten 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
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Die kostenfreie Registrierung vor dem Download auf der Vergabeplattform subreport ELViS wird dringend empfohlen. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bewerberkommunikation teil. Registrieren Sie sich dafür kostenfrei bei subreport ELVis unter:
https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html.
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Sollten weitere allgemeine Fragen zur Vergabeplattform auftreten, wenden Sie ich bitte an http://www. subreport.de/service/support-elvis/?sub=haeufige-fragen.
Darüber hinaus steht Ihnen der Support von subreport ELViS unter 02 21 / 9 85 78-0 von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:45 Uhr (außer an Feiertagen) kostenfrei zur Verfügung.
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
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Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
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Zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe76137Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heilbronn.de