Evaluation der Corona-Hilfsprogramme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit Förderzeitraum März 2020 bis Ende Juni 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: LZBW-2023-01-011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation der Corona-Hilfsprogramme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit Förderzeitraum März 2020 bis Ende Juni 2022
Evaluation der Corona-Hilfsprogramme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit Förderzeitraum März 2020 bis Ende Juni 2022.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Schlossplatz 4 (Neues Schloss) 70173 Stuttgart
Evaluation der Corona-Hilfsprogramme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit Förderzeitraum März 2020 bis Ende Juni 2022.
Die Corona-Pandemie hat die heimische Wirtschaft vor bislang nicht gekannte Herausforderungen gestellt. Zur Abfederung der massiven wirtschaftlichen Aus- und Nachwirkungen der Pandemie haben das Land und der Bund weitreichende Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Unternehmen und Selbstständige aufgelegt. Das Land setzte die Programme um und ergänzte diese, wo erforderlich, finanziell und programmatisch.
Die Programme wurden bis zum Auslaufen des Beihilfenrahmens Ende Juni 2022 kontinuierlich erweitert, verlängert und an die jeweils aktuelle Situation angepasst.
In diesem Rahmen wurden seit Frühjahr 2020 alleine in Baden-Württemberg in etwa 580.000 Fällen Zuschüsse aus Bundes- und Landesmitteln ausbezahlt.
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Vor diesem Hintergrund soll eine Evaluation der Corona-Hilfsprogramme - insbesondere der Zuschussprogramme des Landes - durchgeführt werden. Dabei werden im Sinne einer Gesamtschau auch die zentralen Programme des Bundes sowie weitere Landeshilfen aus dem Geschäftsbereich des WM in die Evaluation einzubeziehen sein, jedoch ohne expliziter Untersuchungsgegenstand zu sein.
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Im Fokus der Evaluation sollen die folgenden acht Programme stehen:
(1) Soforthilfe Corona
(2) Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe
(3) Tilgungszuschuss Corona
(4) Fiktiver Unternehmerlohn (als Ergänzungsförderung zu den Überbrückungshilfen des Bundes)
(5) Härtefallhilfen
(6) Liquiditätskredit Plus
(7) Mezzanine-Beteiligungsprogramm Baden-Württemberg
(8) Krisenberatung Corona.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
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2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre.
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1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot mit folgendem Aufbau:
- Angabe, ob öffentlicher oder privater AG
- Projektbezeichnung
- Leistungszeit von/bis
- Angabe zum Rechnungswert und Leistungsumfang
- Ansprechpartner des o. g. AG mit Namen, E-Mail und Telefonnummer.
Die Kontaktstelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
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2) Unternehmensorganisation:
Darstellung der Verfügbarkeit einer im Hinblick auf das Vorhaben und die Betriebsabläufe sachgerechten Unternehmensorganisation
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3) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird
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4) Darstellung der personellen Kapazitäten für die durchaus zeitaufwändigen und zeitkritischen Tätigkeiten:
- entsprechende Kapazität des Unternehmens
- grundsätzlich vorhandene und abrufbare Personalkapazitäten
- durchgängige Verfügbarkeit der Projektleitung (oder der stellvertretenden Projektleitung)
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5) Darstellung, aus der hervorgeht, dass die für die Ausführung des Auftrages benötigten technischen Hilfsmittel zur Projektsteuerung und für Forschungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen
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6) Eigenerklärung, dass bei dem Einsatz eines Unterauftragnehmers der Bieter tatsächlich über die Ressourcen des Unterauftragnehmers verfügen kann.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
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1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann
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2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat
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3) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (siehe Anlage 6)
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4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen
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5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint
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6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (siehe Anlage 3).
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Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
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1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet
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2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
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3) Schutzerklärung Scientology, L. Ron Hubbard (siehe Anlage 9)
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4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat
5) Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
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Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDYW2P5T2D2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland