VgV Fachplanung TGA HLS - ERWEITERUNG WALDSCHULE MENSAGEBÄUDE | SCHULPAVILLON, Stadt Walldorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.walldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Fachplanung TGA HLS - ERWEITERUNG WALDSCHULE MENSAGEBÄUDE | SCHULPAVILLON, Stadt Walldorf
Die Stadt Walldorf beabsichtigt die Weiterentwicklung des bestehenden Campus „Waldschule Walldorf“.
Das bestehende Schulgebäude soll mit einer neuen Mensa und neuen Klassenräumen für den ergänzenden Grundschulzug und entsprechend ergänzenden Funktionsbereichen mit insgesamt 1.316m² Nutzfläche, auf zwei Baukörper verteilt, erweitert werden.
Hierzu wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, der aktuell noch bearbeitet wird.
Als grober Kostenrahmen werden 7.000.000€ brutto für die KG 200-700 angenommen.
Planungsbeginn soll direkt im Anschluss an das Verfahren 02/2022 erfolgen. Baubeginn ist für das II. Quartal 2023, die Fertigstellung der Gebäude zum Schuljahr 2024 geplant.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
Walldorf
Die Stadt Walldorf beabsichtigt die Weiterentwicklung des bestehenden Campus „Waldschule Walldorf“. Mit den Schularten Grundschule Waldschule, Werkrealschule Waldschule und der Förderschule Sambugaschule, sollen zwei ergänzende Bauteile mit insgesamt 1.316 m² Nutzfläche entstehen.
Mit den ergänzenden Räumen im Bauteil Mensa und dem ergänzenden Schulpavillon für einen
weiteren Grundschulzug sollen die räumlichen Defizite im Bestand behoben und insbesondere eine bessere Versorgung für den Ganztagesbetrieb der Schularten gewährleistet werden. Dabei ist eine gute Anbindung des Bauteils Mensa und den weiteren zentralen Funktionen in Nähe des Hauptbaus und des Werkstattpavillons erwünscht, um die geforderten Funktionen in zentraler Lage anbieten zu können. Der ergänzende Schulpavillon mit Klassenräumen soll in Beziehung zum Gesamtensemble als Solitär auf dem Grundstück schlüssig positioniert und eine entsprechende Anbindung an die bestehenden baulichen Strukturen bekommen.
Die Gesamtanlage aus den 60er Jahren mit ihrer Verzahnung von Innen- und Außenraum und ihrer engen Beziehung zum umgebenden Wald soll erhalten werden und über die Neubauten sinnvoll ergänzt und gestärkt werden. Daher sind Lösungen gesucht, die den Campus in seinem Umfeld qualitativ weiterentwickeln und die neuen geforderten Funktionen organisch ins Gesamtgefüge einbinden.
Ziel im gerade laufenden Architektenwettbewerb ist es, die Qualitäten des Standorts herauszuarbeiten und zu stärken. Es sollen zeitgemäße und qualitätsvolle Neubauten entstehen, die sich in den Bestand integrieren und dem Anspruch der Stadt Walldorf nach sehr guten qualitätsvollen Bildungseinrichtungen gerecht werden. Die Planung soll dabei besondere architektonische, städtebauliche, freiraumplanerische und funktionale Qualitäten aufweisen.
Für die neuen Bauteile der Waldschule ist der Passivhausstandard vorgegeben. Vorschläge zu energetischen Optimierungen sind erwünscht. Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen (z.B. PV-Anlage) zu decken. Bei der Konzipierung ist vordringlich darauf zu achten, dass günstige Voraussetzungen für einen niedrigen Gesamtenergieverbrauch geschaffen werden. Die Raumluftqualität soll über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden.
Im Sinne der Nachhaltigkeit der Materialien und der Baukonstruktion ist auch vorstellbar, die Errichtung als Holz- bzw. Holzhybridbauweise zu errichten.
Der Wärmebedarf der bestehenden Schulgebäude wird über eine zentrale Heizungsanlage im Untergeschoss des Hauptgebäudes versorgt. Die Neubauten sollen an die bestehende Versorgung (Heizung, Strom, Wasser/ Abwasser) angeschlossen werden.
Das Gelände der Waldschule liegt auf einer Walldorfer Sanddüne, die sich im angrenzenden Waldbereich, hin zum Maulbeerbuckel als höchste Erhebung fortsetzt. Ein Baugrundgutachten liegt zu jetzigem Zeitpunkt nicht vor.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3, optional 8 (HLS), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
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Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche: 01.02.2022
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 01.02.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)