TSK23008 Bereitstellung von Containern, Verwertung/ Entsorgung und Transport von gebrauchten elektrischen und elektronischen Geräten (AVV200135)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
TSK23008 Bereitstellung von Containern, Verwertung/ Entsorgung und Transport von gebrauchten elektrischen und elektronischen Geräten (AVV200135)
Die Stadt Karlsruhe, Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unterhält gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) im Stadtgebiet drei Übergabestellen für gebrauchte elektrische und elektronische Geräte.
Die Aufstellung von geeigneten Behältnissen, Annahme, Transport, Verwertung und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten der Sammelgruppen 4 und 5 gemäß dem ElektroG in aktueller Fassung ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte sind der Hauptkategorie „20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen“ und den Untergruppen „2001 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 1501)“ bzw. „200135* gebrauchte elektrische und elektronische Abfälle, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 200121 und 200123 fallen“ zugeordnet.
Die Zusammensetzung der Sammelgruppen 4 und 5 ist dem ElektroG in aktueller Fassung zu entnehmen.
Der Auftragnehmer hat die angenommenen elektrischen und elektronischen Geräte im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwerten.
Die Kalkulierte Jahresmengen in Mg sowie der Abholrhythmus der elektrischen und elektronischen Geräte der ausgeschriebenen Sammelgruppen 4 und 5 sind auf die drei Standorte verteilt.
Gruppe 4 drei Standorte (Nordbeckenstr./ Maybachstr./ Ottostr.) gesamt 175 Abholungen = 650 Mengen gesamt (Mg)
Gruppe 5 drei Standorte (Nordbeckenstr./ Maybachstr./ Ottostr.) gesamt 195 Abholungen = 800 Mengen gesamt (Mg)
Bei den kalkulierten Mengen und beim kalkulierten Abholrhythmus handelt es sich um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen der vergangenen Jahre. Der AG hat jedoch keinen Einfluss auf die Mengen der abgegebenen Geräte, so dass Abweichungen sowohl nach oben wie auch nach unten möglich sind. Ebenfalls sind Veränderungen von Mengen, die im Rahmen der neuen Aufteilung der Sammelgruppen gemäß dem ElektroG zustande kommen, möglich. Mögliche Änderungen, auf deren Entwicklung der AG keinen Einfluss hat, sind vom Bieter bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Seitens des AG werden keine Mindestmengen garantiert.
Übergabestelle und Behälter:
Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe, Ottostraße 21,76227 Karlsruhe
2 x 40 m³ Container, begehbar, gedeckelt Gruppe 4
1 x 40 m³ Container, begehbar, gedeckelt Gruppe 5
1x 0,75 m3 Eurogitterbox
Wertstoffstation, Maybachstr. 10b, 76227 Karlsruhe
1 x 40 m³ Container, begehbar, gedeckelt Gruppe 4
2 x 40 m³ Container, begehbar, gedeckelt Gruppe 5
1x 0,75 m3 Eurogitterbox
Wertstoffstation, Nordbeckenstr. 1, 76227 Karlsruhe
2 x 40 m³ Container, begehbar, gedeckelt Gruppe 4
2 x 40 m³ Container, begehbar, gedeckelt Gruppe 5
1x 0,75 m3 Eurogitterbox
Die batteriebetriebenen Elektroaltgeräte der Gruppen 4 und 5 werden durch den AG separat erfasst.
Für die Erfassung der batteriebetriebenen Elektrogeräte der Gruppe 4 ist jeweils eine geeignete Gitterbox (Eurogitterbox 0,75 m3) für jede Übergabestelle vom AN bereit zu stellen
Für die Erfassung der batteriebetriebenen Elektrogeräte der Gruppe 5 wird durch den AG für jeden o.g. Standort jeweils ein IBC-Behälter (800 Liter, gedeckelt) bereitgestellt. Die leeren IBC-Behälter sind bei jeder Folgeabholung dem AG zurückzugeben. Tauschbehälter können bei Bedarf durch den AG zur Verfügung gestellt werden.
Die Abholung, Transport, Verwertung/Entsorgung batteriebetriebener Elektrogeräte erfolgt ebenfalls durch den AN.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
• mind. 1,0 Mio. € für Sachschäden je Schadensfall,
• mind. 2,5 Mio. € für Personenschäden je Schadensfall,
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt, ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, einzureichen. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über
- Referenzprojekte (Mindestanzahl 3):
Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E5987962
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Teilnahmeanträge und Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS
hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).