Lieferung von Diesel- und Ottokraftstoff sowie Adblue bei privaten Stationsbetreibern für 2023 bis 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LXXVIII/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Diesel- und Ottokraftstoff sowie Adblue bei privaten Stationsbetreibern für 2023 bis 2024
- Laufzeit 2 Jahre mit zwei mal jährlicher Verlängerungsoption
- Kraftstoffe: Dieselkraftstoff (ca. jährlich 150.000 l) und Ottokraftstoff (ca. jährlich 15.000 l)
-Adblue (ca. 2000 l)
- Laufzeit 2 Jahre mit zwei mal jährlicher Verlängerungsoption
- Kraftstoffe: Dieselkraftstoff (ca. jährlich 150.000 l) und Ottokraftstoff (ca. jährlich 15.000 l)
-Adblue (ca. 2000 l)
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Aufgrund der Tatsache, dass der erste öffentliche Teilnahmewettbewerb im EU-weiten Verfahren ergebnislos verlief und ohnehin derzeit nur ein Anbieter in Frage kommt, wurde die Vergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV durchgeführt.Die Bekanntmachungsnummer der vorherigen Verfahrens lautet 2022/S 164-463892.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Diesel- und Ottokraftstoff sowie Adblue bei privaten Stationsbetreibern für 2023 bis 2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal
der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/
Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise die zu
beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahrens, insbesondere auch zu Form und
Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Stadt Lahr gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/
index.html)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx